Rahmenvertrag für das Leasing von Servern und Storage für das Landratsamt Esslingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für das Leasing von Servern und Storage für das Landratsamt Esslingen
Das Landratsamt Esslingen finanziert seinen einen Großteil des Bedarfs an IT - Komponenten seit einigen Jahren über einen Leasingrahmenvertrag. Der auslaufende Leasingrahmenvertrag wird durch dieses Verfahren erneuert.
Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73728 Esslingen am Neckar
Das Landratsamt Esslingen möchte künftig seinen Bedarf and Servern und Storagekomponenten
mittels Leasing finanzieren.
Mit der Beschaffung der Server und Storagekomponenten ist in der Regel auch der Bezug
von Software wie Lieferung, Installation, Instandhaltung und Wartung von Hardware
verbunden, die zu gleichen Konditionen wie die jeweilige Geräte mitbeschafft und mittels
Leasing finanziert werden sollen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing
auch Leistungen wie Vertrags- und Bestandsverwaltung der zu leasenden Geräte,
sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für das Leasing von Servern und Storage für das Landratsamt Esslingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88210
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karslruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.