Vergabe von Briefpostdiensten für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 - 31.07.2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen a. N.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Briefpostdiensten für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 - 31.07.2025
Briefpostdienste für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 bis 31.07.2025
Großraum Stuttgart
Briefpostdienste für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 bis 31.07.2025
Maximal 2 Mal verlängerbar um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Kopie der Lizenz nach § 5 Postgesetz
- Schriftliche Erklärung, dass alle zur Postbeförderung eingesetzten Mitarbeiter des Bieters auf den Datenschutz verpflichtet wurden, eine Erklärung zur Einhaltung des Postgeheimnisses und der Datenschutzbestimmungen unterzeichnet haben, dem Bieter ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben, das keine strafrechtlich relevanten Eintragungen enthielt, und dem Bieter jetzt keine Umstände bekannt sind, die einen oder mehrere Mitarbeiter für die ausgeschriebene Leistung ungeeignet erscheinen lassen.
- Schriftliche Erklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter im eingesetzten Bereich über entsprechende Ortskenntnisse verfügen, insbesondere in den Leitbereichen 70 - 73
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate), dass das Unternehmen des Bieters im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Aktueller Handelsregisterauszug § 44 Abs. (1) VGV).
- Kopie der Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, bei Bietern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers.
- Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß und vollständig bezahlt wurden.
Unterschriebene, schriftliche Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreue-und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg)
- Urkalkulation separat auf dem Postweg in verschlossenem, versiegeltem Umschlag in Form einer passwortgeschützten Exceldatei (.xlsx), auf einem USB-Stick gespeichert an den Auftraggeber.
- Die den Unterlagen beiliegende Erklärung zur Einhaltung der Rußlandsanktionen ist dem Angebot unterschrieben beizufügen
- Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes für die ausgeschriebene Leistung. Kopie des Versicherungsscheins mit den Mindestversicherungssummen bei Personen- und Sachschäden von mind. 3.000.000 € und Vermögensschäden von mind. 500.000 €.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass der Bieter seine Steuern ordnungsgemäß entrichtet.
- Schriftliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des
Umsatzes bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis nach § 45 Abs. (4) Nr. 4 VGV)
- Referenzen über die wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartnern (Referenzen mit Ansprechpartnern) und Angabe der Vertragsdauer auf Vordruck (Nachweise nach § 46 Abs. (3) Nr. 1 VGV)
- Angabe der technischen und räumlichen Ausstattung zur Auftragserfüllung und der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Leistung.
- Schriftliche Erklärung des Bieters, dass alle von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer (Subunternehmer / Nachunternehmer /Kooperationspartner) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei der Bundesnetzagentur ordnungsgemäß gemeldet sind.
- Muster des vorgesehenen Sichtvermerks, aus dem erkennbar ist, dass sich aus dem Sichtvermerk zweifelsfrei die Identifikation des Auftragnehmers, das Datum des Abholtages und der Absender (Auftraggeber) mit Logo erkennen lassen (§ 46 VGV Abs. (3) Nr. 11a). Das Muster kann auch einen anderen AG als den Landkreis Esslingen betreffen.
- Angabe des Auftragsanteils, für den der Bieter einen Unterauftragnehmer (Subunternehmer/Nachunternehmer) zu beauftragen beabsichtigt. Ausgefüllter Vordruck Komm EU (D) ErklNachunt“ für jeden Unterauftragnehmer (Subunternehmer/Nachunternehmer).
S. Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. (3) des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag bei der Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.