Monitoring der aquatischen Makrophyten in Seen und FGW im Land Brandenburg 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring der aquatischen Makrophyten in Seen und FGW im Land Brandenburg 2023
Die Leistungen der vorliegenden Ausschreibung umfassen im Wesentlichen die Bestandserfassung aquatischer Makrophyten in und an vorgegebenen Messstellen, die artgenauen Bestimmungen im Gelände und ggf. Nachbestimmungen, die Erfassung der erhobenen Daten in Tabellen, die Erstellung der für die Einstufung des ökologischen Zustands der Messstellen erforderlichen Matrizen sowie die Ermittlung der resultierenden ökologischen Zustandsklassen. Die erfassten Daten sind dem Auftraggebenden per Datei im Excelformat (*.xlsx) zu liefern. Bei der zuvor eigenständigen Bearbeitung obliegt dem Auftragnehmenden die Wahl des Bearbeitungsformates. Die Bewertungsergebnisse, d. h. die ökologischen Zustandsklassen der Messstellen, sind in einem Abschlussbericht darzustellen, und hinsichtlich ihrer Plausibilität in kurzen Textkapiteln fachgutachterlich einzuschätzen und zu begründen. Bei den Begründungen sind die aus fachgutachterlicher Sicht maßgeblichen Belastungen zu benennen, soweit sich diese aus Beobachtungen bei den Kartierungen und der festgestellten Vegetation ergeben. Recherchen und Diskussionen der Ergebnisse im Vergleich zu Messergebnissen der chemischen Wasserbeschaffenheit sind nicht gefordert.
Los 1 - Fließgewässer
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Los 2 - Fließgewässer
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Los 3 - Fließgewässer
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Los 4 - Fließgewässer
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Los 5 - Seen
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Los 6 - Seen
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Los 7 - Seen
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Fachbereich des öffentlichen Auftraggebers zu übergeben, der seinen Sitz an der vorgenannte Adresse hat.
Abweichend davon sind die Leistungen zur Erfassung der Makrophyten an Fließgewässern und Seen zu erbringen, die über das ganze Land Brandenburg verteilt sind.
Die genauen Ortsangaben können der Leistungsbeschreibung ab Seite 18 entnommen werden.
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 200/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers.
Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Über diese Befunde lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmter Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten. Hierzu sind im Sommer 2023 insgesamt 460 Fließgewässermessstellen, aufgeteilt auf 4 Lose (Los 1: 143 Messstellen, Los 2: 84 Messstellen, Los 3: 134 Messstellen, Los 4: 99), hinsichtlich der Teilkomponente aquatische Makrophyten zu untersuchen. Sowie im Sommer 2024 als optionale Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) insgesamt 443 Fließgewässermessstellen, welche den bereits erwähnten 4 Losen zu geordnet werden. Des Weiterem sind die Bestände aquatischer Makrophyten sowie die standörtlichen abiotischen Parameter im Sommer 2023 an 108 Seen in Brandenburg sowie als optional Leistung (Details hierzu sind in Kapitle 4 zu finden) im Sommer 2024 an 111 zu erfassen. Im Sommer 2023 sieht die Maßnahme eine Kartierung von insgesamt 674 Transekten, aufgeteilt auf 3 Lose (Los 5: 237 Transekte, Los 6: 255 Transekte, Los 7: 182 Transekte) vor. Für den Sommer 2024 sind insgesamt 449 Transekte zu kartieren, welche den zuvor erwähnten 3 Losen (Los 5: 152 Transekte, Los 6: 153 Transekte, Los 7: 144 Transekte) zu geordnet werden.
Optional sollen die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen und in Seen im Land Brandenburg auch im Sommer 2024 erfasst werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich aus haushaltsrechtlichen und organisatorischen Gründen vor, den Auftragnehmenden eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr zu übertragen. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistung für das Jahr 2024. Die Option tritt nur im Falle der landeshaushaltlichen Mittelbereitstellung in Kraft. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2023 informiert und mit der Option beauftragt.
Details hierzu siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2018 - 2022) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
Kartierung von Makrophyten sowie analog dem Inhalt der ausgeschriebenen Leistung, wobei jeweils die angebotene Leistung zu berücksichtigen ist. Erstreckt sich das Angebot bspw. auf ein Fließgewässer-Los, muss dies der Tätigkeitsbereich der Referenz sein.
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie vom ursprünglichen Auftraggeber abgenommen und abgerechnet wurde.
Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei (3) Referenzen einzureichen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungs-zeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
Mindestanforderungen:
Für die Lose 1 - 4: Die Fachkräfte besitzen eine vertiefte Berufserfahrung in der Kartierung von Makrophyten in Fließgewässern des norddeutschen Tieflands und verfügen über eine abgeschlossene wissen-schaftlich-biologische Ausbildung.
Für die Lose 5 - 7: Die Fachkräfte besitzen eine vertiefte Berufserfahrung in der Kartierung von Makrophyten in Seen des norddeutschen Tieflands und verfügen über eine abgeschlossene wissenschaftlich-biologische Ausbildung. Mindestens zwei Fachkräfte je angebotenem Los, die im Zusammenhang der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, können Berufserfahrungen in der Kartierung von Klarwasserseen mit Armleuchteralgenvegetation (mindestens 15 Seen in den vergangenen fünf (5, 2018 - 2022) Jahren) nachweisen. Mindestens zwei Fachkräfte je angebotenem Los, die im Zusammenhang der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, weisen die Befähigung zur Tauchuntersuchung von Makrophyten auf.
Der Nachweis der wissenschaftlich-biologischen Ausbildung kann mit Zeugnissen, Zertifikaten, Urkunden oder vergleichbaren Nachweisen Dritter belegt werden.
Die (vertiefte) Berufserfahrung kann anhand von Eigenerklärungen, wie Lebensläufen und Re-ferenzprojekten belegt werden.
Die Befähigung zur Tauchuntersuchung kann mit Zertifikaten und Referenzprojekten belegt werden.
III. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Das Vorhandensein der zutreffenden technischen Ausstattung für die Anforderungen des jeweils angebotenen Loses muss nachgewiesen werden. Dazu gehört bspw. und nicht abschließend: Boot(e) mit E-Motor, Kamera mit GPS/ d-GPS (max. Abweichung +/- 5m)
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein (1) Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1.Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war. Die Wertung setzt sich dann anhand diesem Schema fort und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleiche Anzahl von Angeboten einging, erfolgt die Auswahl des nächsten zu bearbeitenden Loses in chronologischer Reihenfolge.
2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los erhalten und damit das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft.
3. Für den Fall, dass Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung in Verbindung mit einer zu geringen Bieteranzahl nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge soll einem Bieter mehr als ein Los zugeteilt werden können. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die für die verbleibenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen sonstigen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen.
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