Bau und Lieferung DLK 23/12 Feuerwehr Bad Schönborn Referenznummer der Bekanntmachung: 131.41:0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstrasse 67
Ort: Bad Schönborn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76669
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7253870200
Fax: +49 7253870110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Lieferung DLK 23/12 Feuerwehr Bad Schönborn
Technische Spezifikationen für ein Fahrgestell mit Führerhaus als Normalkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 16.000 kg, inkl. technische
Spezifikationen Aufbau und Ausbau inkl. feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Spezifikationen für ein Fahrgestell mit Führerhaus als Normalkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 16.000 kg, inkl. technische
Spezifikationen Aufbau und Ausbau.
Los 1 Fahrgestell Automatikgetriebe mit integrierter Retarderfunktion
Optionale Serviceleistungen (Wartung/ Wartungsvertrag)
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268704
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.