Neubau eines 4-gruppigen Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Wetter (Hessen) im Rahmen einer Gesamtvergabe Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/P10745
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Wetter (Hessen)
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Heinrich Reh
E-Mail:
Telefon: +49 642382-35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wetter-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines 4-gruppigen Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Wetter (Hessen) im Rahmen einer Gesamtvergabe
Die Stadt Wetter (Hessen) hat den Neubau einer Kindertagesstätte auf einem Grundstück an der Amönauer Straße beschlossen. Nach dem abgestimmten Raumprogramm wird die neue Kindertagesstätte für vier Gruppen eine Nutzungsfläche von insgesamt rund 950 m² umfassen.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, inkl. der Bauzwischenfinanzierung und die Wartung für den Kindergarten innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Der Auftraggeber führt dazu ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 VOB/A durch.
Amönauer Straße, 35083 Wetter (Hessen)
Planung und schlüsselfertige Errichtung eines 4-gruppigen Kindergartens (ca. 950 m² Nutzungsfläche) einschließlich Herrichten der Außenanlagenflächen inkl. der Außenspielgeräte.
Das Projekt soll nach dem gesetzlichen Gebäudestandard errichtet werden.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine zügige Realisierung des Neubaus. Daher ist der Neubau in Modulbauweise bevorzugt. Lediglich Systembaulösungen aus Containern werden ausgeschlossen.
Die Stadt behält sich vor, Fördermittel zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsbearbeitung zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Finanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme mit einer Bauzwischenfinanzierung sicherzustellen. Die auf Planung und Bau und Zwischenfinanzierung der Maßnahme entfallende Vergütung wird nach Abnahme der Gesamtleistung direkt vom Auftraggeber gezahlt.
Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, und Bauleistungen, Kosten der Bauzwischenfinanzierung sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Matrix zur Punktevergabe für den Teilnahmewettbewerb kann neben dem Bewerberformblatt und der Bewerberinformation mit allgemeinen Hinweisen und den Zuschlagskriterien für die Wertung der Angebote von der unter Ziffer I.3) genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweils in Prozent angegebenen Gewichtung.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A5 bis 6) mit insgesamt 60% (bzw. 600 Punkte) (besteht aus:
- A5 mit 15 % (150 Punkte),
- A6 mit 45 % (450 Punkte)).
Auswahlkriterien für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro (B5) mit 40 % (bzw. 400 Punkte),
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Maximal sind 1.000 Punkte möglich. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei „TWB Matrix.pdf“ beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Benotung der Angebote, einschl. eines Beispiels für die Punkteberechnung, eine Bewerberinformation sowie ein Bewerberformblatt im PDF-Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A4, A5.
Bauunternehmen: A1, A2, A3, A4, A6.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Folgende Nachweise und Erklärungen können nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden: A1, A2, A4 bzw. B1, B2. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.).
B) für den Entwurfsverfasser /Architekturbüro:
B1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer);
B2. Verpflichtungserklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers zur Übernahme von Teilleistungen.
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/ Bauunternehmens,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in Summe mindestens 12 Mio. Euro betragen. Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so muss der Umsatz (netto) jeweils mindestens in Summe 12 Mio. Euro betragen.
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B3. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
- dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, nicht älter als 12 Monate.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/ Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in Summe mindestens 12 Mio. Euro betragen (sonst Ausschluss). Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so muss der Umsatz (netto) jeweils mindestens in Summe 12 Mio. Euro betragen (sonst Ausschluss).
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A5. Referenzen zu Kindertagesstätten oder Projekten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad (z.B. mehrgeschossige Wohnbauten, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen, Schulen), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2013 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6 a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A).
Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistung. Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet.
Es werden maximal 150 Punkte vergeben.
Je Referenz werden max. 50 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt je Referenz wie folgt (max. 50 Punkte):
- Umfang der Leistungen (max. 20 Punkte):
20 Punkte: Planung, Bau, Wartung und Einregelung als Totalunternehmer aus einer Hand
15 Punkte: Planung und Bau als Totalunternehmer aus einer Hand
10 Punkte: Bauleistung als Generalunternehmer aus einer Hand
- Vertragsvolumen pro Projekt (netto) (max. 20 Punkte):
20 Punkte: = 4 Mio. €
15 Punkte: = 3 bis < 4 Mio. €
10 Punkte: = 2 bis < 3 Mio. €
- Öffentlicher Auftraggeber (max. 5 Punkte):
5 Punkte: Wenn: Ja
- nachhaltige/energieoptimierte Bauweise: (max. 5 Punkte):
5 Punkte: Wenn: Ja
A6. Referenzen über fertiggestellte Kindertagesstätten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen, dazu zählen u.a. Schulen, mehrgeschossige Wohnbauten, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen Referenzzeitraum ab 2013 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6 a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet.
Es werden maximal 450 Punkte vergeben.
Je Referenz werden max. 90 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt je Referenz wie folgt (max. 90 Punkte:
- Art der Gebäudenutzung (max. 30 Punkte):
30 Punkte: Kindertagesstätte (n)
20 Punkte: vergleichbare Gebäude
- Art der Baumaßnahme (max. 30 Punkte):
30 Punkte: Neubau
20 Punkte: Sanierung/Umbau/Erweiterung
- Baukosten (netto) KG 200 bis 700 nach DIN 276 pro Projekt:
20 Punkte: = 4 Mio. €
15 Punkte: = 3 bis < 4 Mio. €
10 Punkte: = 2 bis < 3 Mio. €
- Öffentlicher Auftraggeber (max. 5 Punkte):
5 Punkte: Wenn: Ja:
- nachhaltige/energieoptimierte Bauweise: (max. 5 Punkte):
5 Punkte: Wenn: Ja
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B5. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers/Architekturbüros für realisierte Kindertagesstätten oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, dazu zählen u.a. Schulen, mehrgeschossige Wohnbauten, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen; Referenzzeitraum ab 2013 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6 a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach HOAI persönlich erbracht wurden und wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-600 nach DIN 276. Ist die Vergleichbarkeit hinsichtlich Art der Gebäudenutzung oder Baukosten nicht gegeben (keine Punkte in der jeweiligen Kategorie), erhält die Referenz insgesamt 0 Punkte.
Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
Es werden maximal 400 Punkte vergeben.
Je Referenz werden max. 80 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt je Referenz wie folgt (max. 80 Punkte):
- Art der Gebäudenutzung (max. 30 Punkte):
30 Punkte: Kindertagesstätte (n)
20 Punkte: andere Gebäude mit vergleichbarem planerischen Anspruch (Honorarzone > 2, HOAI)
- Baukosten (netto) KG 200 bis 700 nach DIN 276 pro Projekt:
30 Punkte: = 4 Mio. €
20 Punkte: = 3 bis < 4 Mio. €
10 Punkte: = 2 bis < 3 Mio. €
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI: max. 10 Punkte:
5 Punkte: Wenn Leistungsphase 1-2 erbracht wurde (Wenn: Ja):
5 Punkte: Wenn Leistungsphase 6-8 erbracht wurde (Wenn: Ja):
- Öffentlicher Auftraggeber (max. 5 Punkte):
5 Punkte: Wenn: Ja
- nachhaltige/energieoptimierte Bauweise: (max. 5 Punkte):
5 Punkte: Wenn: Ja
Zu Kriterium A5:
- mindestens eine vergleichbare Referenz als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer (sonst Ausschluss)
Zu Kriterium B5:
- mindestens eine vergleichbare Referenz zu Kindertagesstätten (sonst Ausschluss)
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 12 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 12 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 10.000 €. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 5.000 € gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151 / 12-6603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151 / 12-6603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de