Verpflegungsleistungen für kommunale Kindertagesstätten, Schulen und Horte Referenznummer der Bekanntmachung: 6/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
Ort: Fehrbellin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16833
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DOMBERTRECHTSANWÄLTE Part mbB, Rechtsanwalt Philipp Buslowicz
E-Mail:
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für kommunale Kindertagesstätten, Schulen und Horte
Die Gemeinde Fehrbellin hat sich zur Neuvergabe der Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen entschieden. Der Vertrag zur Verpflegung der Kindertagesstätten und Schulen inkl. Horte soll zum 26.08.2023 beginnen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind 5 Kindertagesstätten und 3 Schulen inklusive 2 Horte.
Gemeinde Fehrbellin Johann-Sebastian-Bach-Straße 6 16833 Fehrbellin Die jeweilige Adresse der zu beliefernden Einrichtungen ist der Anlage zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gemeinde Fehrbellin hat sich zur Neuvergabe der Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen entschieden. Der Vertrag zur Verpflegung der Kindertagesstätten und Schulen inkl. Horte soll zum 26.08.2023 beginnen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind 5 Kindertagesstätten und 3 Schulen inklusive 2 Horte.
Der Vertrag umfasst eine täglich zu liefernde Anzahl von insgesamt 600 Mittags-Portionen und der dazugehörigen Getränke.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registereintragung: Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannten Anforderungen genügende Vereinbarung abzuschließen ist in Kopie beizufügen.
Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung):
für Personenschäden von mindestens
EUR 3.000.000,00 (brutto) und für Sach- und
Vermögensschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 (brutto);
Referenzen: Vorstellung von einem Referenzprojekt, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und bei dem innerhalb der Jahre 2022, 2021 oder 2020 mit der Leistungserbringung zumindest begonnen wurde. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Verpflegung (Mittagessen) für Bildungseinrichtungen wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc. betreffen sowie jeweils eine Mindestanzahl von 300 Portionen pro Tag ausgegeben wird. Die Referenzen sind auch vergleichbar, wenn sie nicht kontinuierliche Verpflegung, wie etwa Konferenz-Tagungsstätte, Catering Dienste, etc. betreffen sowie jeweils eine Mindestanzahl von 300 Portionen pro Tag ausgegeben wird. Die insgesamt 300 Portionen können auch in verschiedenen Einrichtungen ausgegeben werden, solange dies im Rahmen eines einheitlichen Auftragsverhältnisses zu einem Auftraggeber erfolgt.
Vorstellung von mindestens einem Referenzprojekt.
- Zwingende Ausschlussgründe: Bezüglich des Bewerbers/Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten.
- Fakultative Ausschlussgründe: Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers/Bieters vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern.
- Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHH6MSJ
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14460
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14460
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de