EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Stadt Sulz am Neckar
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Sulz
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 72172
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Florian Karl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sulz.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Stadt Sulz am Neckar
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem kompletten und fabrikneuen Rüstwagen (RW) nach EN-1846-2 und DIN 14555-3 für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Sulz am Neckar. Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit den zugelieferten Beladungselementen zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen. Die Leistung wird in vier Losen ausgeschrieben.
Lieferung des Fahrgestells für einen Rüstwagen (RW)
Sulz am Neckar
Lieferung des Fahrgestells für einen Rüstwagen (RW) vom 01.04.2024 bis spätestens 31.10.2024 (an Los 2);
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung des Fahrgestells durch den Auftragnehmer des Loses 1 an einen Standort des Auftragnehmers des Loses 2 in Deutschland;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferung der gängigsten Ersatzteile für die Dauer von mindestens 10 Jahren nach Abnahme.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrgestells können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Der Auftragnehmer gewährleistet die Zulieferung des Fahrgestells ab dem 01.04.2024 bis spätestens 31.10.2024 an den Auftragnehmer des Loses 2. Der genaue Zeitplan ist gemäß der besonderen vertraglichen Bedingungen abzustimmen.
Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Rüstwagen (RW) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung
Sulz am Neckar
Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Rüstwagen (RW) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 30.04.2025.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells;
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung der feuerwehrtechnischen Beladungen;
• Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus;
• Einbau/Montage der feuerwehrtechnischen Beladungen;
• Komplettmontage, Zulassung nach StVZO, DIN 1846-3 und DIN EN 14555-3;
• Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers (ca. 3 Personen) am Standort des Auftragnehmers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile;
• Durchführung der jährlichen Untersuchung gem. § 57 UVV für fünf Jahre (Option mit Wertung);
• Lieferung eines Abbiegeassistenten (Option mit Wertung).
Optionen mit Wertung:
• Durchführung der jährlichen Untersuchung gem. § 57 UVV für fünf Jahre;
• Lieferung eines Abbiegeassistenten.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Der Auftragnehmer gewährleistet die Auslieferung des Komplettfahrzeugs bis spätestens 30.04.2025.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Rüstwagen (RW)
Sulz am Neckar
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Rüstwagen (RW) auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.09.2024 bis spätestens zum 31.01.2025.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung von der feuerwehrtechnischen Beladung an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für den Aufbau können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Der Auftragnehmer gewährleistet die Zulieferung der feuerwehrtechnischen Beladung auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.09.2024 bis spätestens zum 31.01.2025.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Rüstwagen (RW)
Sulz am Neckar
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Rüstwagen (RW) auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.09.2024 bis spätestens zum 31.01.2025.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung von der feuerwehrtechnischen Beladung an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für den Aufbau können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Der Auftragnehmer gewährleistet die Zulieferung der feuerwehrtechnischen Beladung auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.09.2024 bis spätestens zum 31.01.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen;
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten;
Lose 3 und 4:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen.
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022;
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
Lose 3 und 4:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter: https://www.subreport.de/service/support-elvisabrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form (in Textform) einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.