Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schächte II und III
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kirchgasse 11
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schächte II und III
Hohndorf
Aufgabenstellung
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung:
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2.000.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
Vermessung der gesamten Halde,
Geotechnik,
Laborleistungen,
weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
CCI-Nr. 2014DE16RFoPO12 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hohndorf
Aufgabenstellung:
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen
Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch
Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit
Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden
Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich
benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
— Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen
Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien
für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbin-dung in das zum Teil bestehende
Entwässerungssystem (Vorflut),
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/ Flächen;
Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.)
dieser Objekte/ Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach
Kostenschätzung (2 000 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den
Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche
Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem
Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer
Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch,
dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen.
Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot
ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche
Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere
bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des
Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte
Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt
beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI;
Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf
Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/ im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
— Vermessung der gesamten Halde,
— Geotechnik,
— Laborleistungen,
— weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf
anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend
beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen
Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält.
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Zusätzlichen Leistungen aufgrund der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Halde III durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde.
Entsprechend den in der Vorplanung festgelegten Sanierungsvariante wurde die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der Beachtung umweltrechtlicher Belange beteiligt (UVP-Vorprüfung). Im Ergebnis, ist für Halde III eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig (Prüfung nachteiliger Umweltauswirkungen aufgrund des Vorhandenseins eine Flächennaturdenkmales infolge der erforderlichen Waldrodung). Die Leistungen sind zur Einhaltung der erforderlichen gesetzlichen Belange des Forst- und Naturschutzrechtes Mittels erforderlich.