Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die Objektplanung eines Heizkraftwerkes
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Flachsgewann 2a
Ort: Großkrotzenburg
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Oliver Bastian
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeindewerke-grosskrotzenburg.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die Objektplanung eines Heizkraftwerkes
Zur Lösung der Versorgungsaufgabe wird auf dem Gelände des Kraftwerkes Staudinger am Standort der Wärmezentrale ein modernes Heizkraftwerk errichtet. Die Wärmezentrale gliedert sich in die Teilgebäude Kesselhaus 1, Kesselhaus 2 und das
Maschinenhaus.
Gesamtinhalt des Liefer- und Leistungsumfanges der Ausschreibung ist die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung gemäß HOAI in der aktuellen Fassung, Leistungsphasen 3 und 4, für die Errichtung eines Heizkraftwerks zur Fernwärmeversorgung, unterteilt in fünf Lose, sowie die Erstellung sämtlicher Unterlagen für die Genehmigung der Gesamtanlage nach BImSchG.
Angebote sind möglich für ein Los, für mehrere Lose, oder für die Loskombination.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über die Lose 1, 3, 4 und 5 an einen Bewerber zu vergeben (sog. Loskombination), wenn dies nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe der Lose 1, 3, 4 und 5.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die Gebäudeplanung eines Heizkraftwerkes
Großkrotzenburg
Folgende Gebäude sind zur Planung vorgesehen:
• Errichtung eines Kraftwerksgebäudes mit allen sonstigen baulichen Anlagen die für die Aufstellung und den Betrieb der darin vorgesehenen Anlagen erforderlich sind (ohne Schornstein).
• Grundlage für die Honorarermittlung sind die Zeichnungen in der Anlage
zu II.2.9.: aus technischen Gründen erfolgt die Eintragung hier:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei
weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die Tragwerksplanung eines Heizkraftwerkes
Großkrotzenburg
Folgende Gebäude und Anlagen sind für die Planung vorgesehen:
• Tragwerkplanung für alle Bauwerke aus den Losen 1 und 5 einschließlich der benötigten Baugruben.
zu II.2.9.: aus technischen Gründen erfolgt die Eintragung hier:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei
weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen
Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Weitere Informationen sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die TGA-Gebäudetechnik eines Heizkraftwerkes
Großkrotzenburg
Folgende Anlagen sind zur Planung vorgesehen:
• Errichtung einer PV-Anlage 2,16 MWpeak, optional 3,24 MWpeak.
• Errichtung einer Wärmepumpenanlage mit Mainwasser als Wärmequelle, Wärmenennleistung 3,0 MWth, optional 4,5 MWth.
• Errichtung von KWK-Anlagen, ausgeführt als Gasmotoren, elektrische Nennleistung 2x 2,0 MWel.
• Errichtung einer Holzkesselanlage für die Verbrennung von Altholz der Klassen A1 / A2 und oder Landschaftspflegematerial, Wärmenennleistung 3,5 MWth.
• Errichtung von 2 erdgasbefeuerten Heißwassererzeugern, Wärmenennleistung jeweils 5,0 MWth.
• Errichtung eines elektrisch beheizten Heißwassererzeugers, elektrische Nennleistung 1,4 MWel.
• Errichtung einer Gasdruckregel- und -messanlage 25 MW, MOP 84 / MOP 10.
• Errichtung aller erforderlicher Nebenanlagen für den Betrieb der vorgenannten Anlagen, u.a.
o Harnstoffspeicher und -versorgungsanlage, Speicherkapazität etwa 20 m3,
o Chemische Wasseraufbereitung zur Erzeugung von Fernwärmenetz-Zusatzwasser Nennkapazität 10 m3/h
o Schmierölver- und -entsorgungsanlage
o Sammel- und Rückspeiseanlage für technisches und entsorgungspflichtiges Abwasser
• Errichtung der verbindenden und standortverbindenden Medienleitungen und -trassen
zu II.2.9.: aus technischen Gründen erfolgt die Eintragung hier:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei
weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen
Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Weitere Informationen sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die Planung von Freianlagen eines Heizkraftwerkes
Großkrotzenburg
Folgende Flächen sind zur Planung vorgesehen:
• Freiflächen um die Gebäude aus den Losen 1 und 5 einschließlich erforderlicher Umfahrungen und Anpassung von Höhenlagen.
• Flächen im Bereich der PV-Freiflächenanlage.
zu II.2.9.: aus technischen Gründen erfolgt die Eintragung hier:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei
weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen
Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Weitere Informationen sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gem. HOAI für die Planung von Ingenieurbauwerken eines Heizkraftwerkes
Großkrotzenburg
Folgende Gebäude und Anlagen sind zur Planung vorgesehen:
• Errichtung eines Schornsteins mit einer Höhe von etwa 60m neben der Heizzentrale.
• Errichtung eines Gebäudes für eine Gasdruckregel- und Messanlage.
• Errichtung eines Gebäudes für Trafo und Schaltanlagen im räumlichen Bereich der PV-Anlage.
• Errichtung von standortverbindenden Medienleitungen und -trassen mit Rohrbrücken.
zu II.2.9.: aus technischen Gründen erfolgt die Eintragung hier:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei
weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme
von 1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme
muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der
Ausschluss.
.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz (Los 1: von mindestens 1 Mio. Euro/netto; Los
2: mindestens 500.000 Euro/netto; Los 3: mindestens 1,5 Mio Euro/netto; Los 4: 250.000 Euro/netto; Los 5:
mindestens 400.000 Euro/netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme
von 1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der
Ausschluss.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz (Los 1: von mindestens 1 Mio. Euro/netto; Los
2: mindestens 500.000 Euro/netto; Los 3: mindestens 1,5 Mio Euro/netto; Los 4: 250.000 Euro/netto; Los 5:
mindestens 400.000 Euro/netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei
Jahren. Die Mitarbeiteranzahl kann explizit auch durch den Zusammenschluss als Bietergemeinschaft erreicht
werden.
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen je Los über früher ausgeführte Planungsaufträge
über (Los 1: die Objektplanung eines Gebäudes für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 2: die
Tragwerksplanung eines Gebäudes für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 3: die technische
Gebäudeausrüstung eines Gebäudes für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 4: die Planung
von Außenanlagen für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 5: die Ingenieurbauwerke für
Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale bezogen auf die letzten fünf Jahre, untergliedert nach a) Name des
Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer,
e) Gesamtkosten (Lose 1, 2, 5: Kostengruppen 300 nach DIN 276; Los 3, Kostengruppen 400 nach DIN
276; Los 4 Kostengruppen 500 nach DIN 276) und f) erbrachte Leistungsphasen. Es sind mindestens zwei
Referenzen je Los über Planungsaufträge über die Planung oben genannter Planungsleistungen anzugeben.
Die Mindestreferenzen je Los sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls
erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenzen je Los werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich
der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem
bewertet.
Eigenerklärung zu geeigneten weiteren Referenzen je Los über früher ausgeführte Planungsaufträge über
(Los 1: die Objektplanung eines Gebäudes für technische Anlagen; Los 2: die Tragwerksplanung eines
Gebäudes für technische Anlagen; Los 3: die technische Gebäudeausrüstung eines Gebäudes für technische
Anlagen; Los 4: die Planung von Außenanlagen für technische Anlagen; Los 5: die Ingenieurbauwerke für
technische Anlagen bezogen auf die letzten fünf Jahre, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf.
Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer, e) Gesamtkosten (Lose
1, 2, 5: Kostengruppen 300 nach DIN 276; Los 3, Kostengruppen 400 nach DIN 276; Los 4 Kostengruppen
500 nach DIN 276) f) Finanzierung des Projekts und g) erbrachte Leistungsphasen. Die weiteren Referenzen
je Los werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung
der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und
mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens drei weitere Referenzen je Los benannt
werden.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei
Jahren. Die Mitarbeiteranzahl kann explizit auch durch den Zusammenschluss als Bietergemeinschaft erreicht
werden.
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen je Los über früher ausgeführte Planungsaufträge
über (Los 1: die Objektplanung eines Gebäudes für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 2: die
Tragwerksplanung eines Gebäudes für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 3: die technische Gebäudeausrüstung eines Gebäudes für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 4: die Planung
von Außenanlagen für einen Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale; Los 5: die Ingenieurbauwerke für
Kraftwerksbau oder eine Heizzentrale bezogen auf die letzten fünf Jahre, untergliedert nach a) Name des
Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer,
e) Gesamtkosten (Lose 1, 2, 5: Kostengruppen 300 nach DIN 276; Los 3, Kostengruppen 400 nach DIN
276; Los 4 Kostengruppen 500 nach DIN 276) und f) erbrachte Leistungsphasen. Es sind mindestens zwei
Referenzen je Los über Planungsaufträge über die Planung oben je Los genannter Planungsleistungen
anzugeben. Die Mindestreferenzen je Los sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt
sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenzen je Los werden – soweit kein Ausschluss erfolgt
– hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem
Punktesystem bewertet.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven
Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als
zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind
und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich
zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl
über
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden
gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach
dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11
AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars
„Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber
vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder
V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber
zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern,
sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur
Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für
das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer,
rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum
Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des
Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name
des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten
Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des
Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass
dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland