EU-weite Ausschreibung der Übernahme, des Transports und der Verwertung von Wertstoffen aus Recyclinghöfen für den Landkreis Emmendingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 2-4
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-emmendingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme, des Transports und der Verwertung von Wertstoffen aus Recyclinghöfen für den Landkreis Emmendingen
Die Gesamtleistung wird in acht Losen vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
– Los 1: Übernahme und Transport von Elektro- und Elektronikgeräten der Gruppe 2;
– Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten der Gruppe 4;
– Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten der Gruppe 5;
– Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier/Kartonagen und Zeitungen/Zeitschriften;
– Los 5: Übernahme, Transport und Verwertung von Mischkunststoffen und Kunststofffolien;
– Los 6: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorie A IV;
– Los 7: Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott und Aluminium;
– Los 8: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Altkleidern/Altschuhen.
Übernahme und Transport von Elektro- und Elektronikgeräten der Gruppe 2
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 2 an zwölf Recyclinghöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Transport zur Anlieferstelle des Auftragnehmers (Übergabestelle gemäß ElektroG).
Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten der Gruppe 4
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 4 (nur „Weiße Ware“ ohne Nachtspeicherheizgeräte und ohne open scope Geräte) an zwölf Recyclinghöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Erstbehandlungsanlage;
– Aufbereitung/Verwertung der Abfälle (inkl. Entsorgung der Störstoffe);
– Monatliche und jährliche Mengenmeldungen gemäß ElektroG an den Auftraggeber.
Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten der Gruppe 5
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 5 (inkl. Geräten mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien und sonstigen Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 4, ausgenommen „Weiße Ware“ und elektrische Möbel) an 13 Sammelstellen im Kreisgebiet (inkl. teilweiser Containergestellung);
– Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Erstbehandlungsanlage;
– Aufbereitung/Verwertung der Abfälle (inkl. Entsorgung der Störstoffe);
– Monatliche und jährliche Mengenmeldungen gemäß ElektroG an den Auftraggeber.
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier/Kartonagen und Zeitungen/ Zeitschriften
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Altpapier/Kartonagen und Zeitungen/Zeitschriften an zwölf Recyclinghöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik;
– Verwertung/Vermarktung der Abfälle (inkl. Entsorgung der Störstoffe);
– Optional: Umschlag und Übergabe von Teilmengen des Altpapiers/der Kartonagen an vom Auftraggeber benannte Dritte (z. B. Systembetreiber gemäß VerpackG oder deren Beauftragte).
Zu Ziffer II.2.4): Umschlag und Übergabe von Teilmengen des Altpapiers/der Kartonagen an vom Auftraggeber benannte Dritte (z. B. Systembetreiber gemäß VerpackG oder deren Beauftragte) (Option mit Wertung).
Übernahme, Transport und Verwertung von Mischkunststoffen und Kunststofffolien
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Mischkunststoffen und Kunststofffolien an zwölf Recyclinghöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Verwertung der Abfälle (inkl. Entsorgung der Störstoffe).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorie A IV
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Altholz A IV (inkl. Fenster mit Glas) an vier Grünschnittplätzen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs- oder Entsorgungsanlage;
– Behandlung/Entsorgung der Abfälle (inkl. Entsorgung der Störstoffe).
Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott und Aluminium
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Metallschrott und Aluminium an zwölf Recyclinghöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Verwertung der Abfälle (inkl. Entsorgung der Störstoffe).
Übernahme, Sortierung und Verwertung von Altkleidern/Altschuhen
Landkreis Emmendingen
– Übernahme von Altkleidern/Altschuhen an zwölf Recyclinghöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung);
– Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Sortieranlage und Sortierung der Altkleider/Altschuhe;
– Verwertung/Vermarktung der sortierten Altkleider/Altschuhe (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Die Sortierquoten und Verwertungswege sind nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 8:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 8:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung/Übernahme und den Transport von Elektro-Altgeräten.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 4.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für Elektro-Altgeräte.
– Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Elektro-Altgeräte muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung als Erstbehandlungsanlage genehmig/zertifiziert sein.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 5.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für Elektro-Altgeräte.
– Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Elektro-Altgeräte muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung als Erstbehandlungsanlage genehmigt/zertifiziert sein.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder die Vermarktung von Altpapier.
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Kunststoffen.
– Bei Nutzung einer Verwertungsanlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Los 6:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von Altholz der Kategorie A IV.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Entsorgungsanlage für Altholz A IV.
– Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Los 7:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altmetall oder Aluminium.
Los 8:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung/Übernahme, die Sortierung und die Verwertung/Vermarktung von Altkleidern.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Sortieranlage.
– Nachweis (als Eigenerklärung) als Entsorgungsfachbetrieb zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie vorhandene oder zugesicherte bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung/Übernahme und den Transport von insgesamt mindestens 200 Mg pro Jahr Elektro-Altgeräten. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg pro Jahr Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 4. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für Elektro-Altgeräte. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Elektro-Altgeräte muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung als Erstbehandlungsanlage genehmigt/zertifiziert sein. Der Nachweis bzw. eine entsprechende Eigenerklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg pro Jahr Elektro-Altgeräten der Sammelgruppe 5. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für Elektro-Altgeräte. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Elektro-Altgeräte muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung als Erstbehandlungsanlage genehmigt/zertifiziert sein. Der Nachweis bzw. eine entsprechende Eigenerklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder die Vermarktung von insgesamt mindestens 1.000 Mg pro Jahr Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 500 Mg pro Jahr Kunststoffen. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Bei Nutzung einer Verwertungsanlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 6:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von insgesamt mindestens 100 Mg pro Jahr Altholz der Kategorie A IV. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Entsorgungsanlage für Altholz A IV. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 7:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg pro Jahr Altmetall oder Aluminium. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 8:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung/Übernahme, die Sortierung und die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 100 Mg pro Jahr Altkleider. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Nachweis (als Eigenerklärung) als Entsorgungsfachbetrieb zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie vorhandene oder zugesicherte bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ (Hinweis: Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ im Angebot darzustellen (Näheres ist in der Leistungsbeschreibung geregelt).
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.