Umbau Haus 18 - Los B6 - Bodenleger Referenznummer der Bekanntmachung: CI 300 - B6
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Neuendorfstraße 20A
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cobios.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Haus 18 - Los B6 - Bodenleger
Neuendorfstraße 18A-D 16761 Hennigsdorf
Bauleistung - Bodenleger
Ca. 1.800 m2 Nadelvlies (Platten 50 x 50 cm), ca. 200 m2 Linoleum
3,2 mm ableitfähig, ca. 1.130 m2 Linoleumbelag 3,2 mm, ca. 800 m Hohlkelsockel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Haus 18 - Los B6 - Bodenleger
Postanschrift: Feldstraße 31
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFJDW6L
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03318661719
Fax: +49 03318661652
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neuendorfstraße 18A-D 16761 Hennigsdorf
Bauleistung - Bodenleger
Ca. 1.800 m2 Nadelvlies (Platten 50 x 50 cm), ca. 200 m2 Linoleum
3,2 mm ableitfähig, ca. 1.130 m2 Linoleumbelag 3,2 mm, ca. 800 m Hohlkelsockel
Postanschrift: Feldstraße 31
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
1. Abriss von Linoleum auf Doppelboden in Flurbereichen und Vorbereitung des Untergrundes für eine Neubelegung
2. Mehrmengen für die Verlegung von Teppichfliesen auf den Doppelboden - Der Teppichbelag in den Mietbereichen ist entgegen der ursprünglichen Annahme verschlissen. Bedingt durch die quadrantenweise Sanierung des Objektes war zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens der überwiegende Teil der Flächen noch im vermieteten Zustand und konnte nicht ausreichend begutachtet werden. Zudem zeigt sich der tatsächliche Zustand des Fußbodens erst nach Auszug des Mieters und der Beräumung der gesamten Raumfläche. Somit konnte der tatsächliche Sanierungsbedarf erst jetzt festgestellt und im Rahmen eines Nachtrages erfasst werden.
Der ursprüngliche Bodenbelag wurde von den Mietern entfernt und durch einen Linoleumbelag ausgetauscht. Nach dem Umzug des Mieters wurde durch den Mieter der Ursprungszustand nicht wieder hergestellt. Der Ausbau des verklebten Linoleumbelages und die Wiederherstellung des Untergrundes für die Verlegung eines neuen Bodenbelages stellen einen wesentlich höheren Aufwand dar.
Der Auftraggeber konnte im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die nunmehr notwendigen zusätzlichen Arbeiten nicht vorhersehen. Der Charakter des Auftrages ändert sich damit nicht. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sowie wäre mit erheblichen Bauverzögerungen und beachtlichen Zusatzkosten durch die Behinderung weiterer Gewerke sowie durch Einarbeitung und Vorbereitungsmaßnahmen für den AG verbunden.