Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4540E-JVA SW-57/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Paradeplatz 5
Ort: Schwalmstadt
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34613
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail:
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
E-Mail:
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung VCC Süd
Telefon: +49 6913671960
E-Mail:
Fax: +49 611327619570
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt, Paradeplatz 5, 34613 Schwalmstadt
Die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ist ein Gefängnis für ausschließlich männliche Gefangene und ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten sowie den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Zudem befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt die sogenannte Seniorenabteilung (Kornhaus).
Die JVA Schwalmstadt verfügt über eine durchschnittliche Belegung von ca. 251 Gefangenen.
Es besteht für die Gefangenen und Sicherungsverwahrten der JVA Schwalmstadt (mit Ausnahme alkoholhaltiger Produkte) bereits die Möglichkeit, Lebens-, Genussmittel und Hygieneartikel einzukaufen. Als Leistungsumfang für die JVA Schwalmstadt soll den ca. 251 Gefangenen - mindestens zweimal im Monat die Strafhaft betreffend bzw. viermal die Sicherungsverwahrung betreffend - die Möglichkeit des Einkaufs der Lebens- und Genussmittel und Hygieneartikeln sowie Zusatzbeschaffung (u.a. Elektroartikel und Sportartikel) durch den Konzessionär zu gewähren.
Bei allen Artikeln ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich vorab eine Ab- und Zustimmung mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst notwendig. Glasbehältnisse und -produkte sollen, sofern Alternativmöglichkeiten bestehen, nicht an die Gefangenen bzw. Sicherungsverwahrten verkauft werden. Die Anstalt ist jederzeit berechtigt, weitere Waren/Artikel aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt von der Artikelliste zu streichen. Der Konzessionär stellt für den Einkauf Sortimentslisten nebst Bestellformularen in ausreichender Menge zur Verfügung.
Es handelt sich um die Durchführung eines sogenannten Listeneinkaufs; die mit Hilfe von Einkaufslisten bestellte Ware wird kommissioniert und am Einkaufstag durch den Konzessionär ausgehändigt. Die Abrechnungsmodalitäten zwischen dem Konzessionär und den Gefangenen/Untergebrachten erfolgt nach Vorgaben der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt. Die Güte der Waren und das Preisniveau müssen dem im Einzelhandel ortsüblichen Maßstab entsprechen und dürfen nur in handelsüblichen Mengen an die Gefangenen/Untergebrachten abgegeben werden. Sonderangebote sollen unterbreitet werden.
Für Kühl- und Frisch-Artikel hat der Konzessionär stets auf die hygienischen und gesundheitsrechtlichen Vorgaben zu achten.
Eine Kühlung von Frischware vor Ort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Alle Lebensmittel im Sortiment sollen ein angemessenes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen.
Angeboten werden sollen u.a. die Artikel der beigefügten Artikelliste. Außerdem sind Zusatzbeschaffungen wie Bücher, CDs, DVDs (mit FSK-Siegel), Kleidung und diverse haushaltsübliche Elektrogeräte anzubieten. Ferner hat im Bedarfsfall, nach vorheriger Absprache mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst, die Beschaffung von koscherer Kost durch den Konzessionär zu erfolgen.
Halal-Produkte sind als solche in der Einkaufsliste zu kennzeichnen.
Ein Angebot von glutenfreien, veganen und laktosefreien Produkten ist vorzusehen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: 1.) Die Angebotspalette, die Flexibilität, Berücksichtigung besonderer saisonaler Waren.
- Kriterium: 2.) Die Preisgestaltung des Warensortiments.
- Kriterium: 3.) Die personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß an
gemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung.
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nach
weis.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe
eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
(2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch
nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2019-2021 zu
beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 -
2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb des Gefangeneneinkaufs.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Ge-
schäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Un-
ternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der
Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise
vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers
erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares ge-
setzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt worden ist;
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b,
261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i.
V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorgani-
sation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist;
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß er-
füllt hat;
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Bei-
träge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft)
und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der
Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der
Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden;
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossen-
schaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die
Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Gefangeneneinkaufs oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zum Gefangeneneinkauf, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangeneneinkauf“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen Gefangeneneinkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834