Bohrwerk mit Tischausführung für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Werk Dessau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63502
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wolff, Jessica
E-Mail:
Telefon: +49 3026556631
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bohrwerk mit Tischausführung für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Werk Dessau
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Standort Dessau-Roßlau, ist ein traditionsreiches Unternehmen im Bereich der DB Fahrzeuginstandhaltung.
Ein Teilbereich des Unternehmens ist auf die Instandsetzung und Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Komponenten aus elektrischen Lokomotiven, Triebwagen, Antriebseinheiten ICE, verschiedenster Fahrzeugreihen spezialisiert wo eine mechanische Bearbeitung erforderlich ist.
Im speziellen handelt es sich um eine Ersatzinvestition eines Bohrwerkes aus dem Jahr 1973 für die mechanische Bearbeitung von Komponenten an elektrischen Lokomotiven wie zum Beispiel: Radsätzen mit Getrieben, Trafokessel, Fahrmotoren etc.
Es soll ein neues Bohrwerk nach dem Stand der Technik beschafft werden. Darunter zählt auch eine Umhausung des Gefahrenbereiches, um die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
Bohrwerk mit Tischausführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bohrwerk mit Tischausführung für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Werk Dessau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.