Gmund am Tegernsee - „Wohnen im Alter“ an der Hirschbergstraße in Gmund am Tegernsee - Tragwerksplan Referenznummer der Bekanntmachung: 0114.7036.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchenweg 6
Ort: Gmund am Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83703
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8532621000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gmund am Tegernsee - „Wohnen im Alter“ an der Hirschbergstraße in Gmund am Tegernsee - Tragwerksplan
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-6 aus dem
Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51 i.V. mit Anlage 14
die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme des Wohnprojekts für Senioren in Gmund am Tegernsee.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-6 aus dem
Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51 i.V. mit Anlage 14,
die erforderlich sind im Zusammenhang mit den Neubaumaßnahmen für das folgende Vorhaben:
Die Gemeinde Gmund am Tegernsee hat im November 2021 beschlossen, ein Wohnprojekt für Senioren zu verwirklichen.
Mit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ wurden daraufhin Gespräche geführt sowie
unterschiedliche Möglichkeiten und Beispiele für Wohnformen besprochen. Im Juni 2021 fand ein „Experten-Workshop“ statt, initiiert und moderiert durch diese Koordinationsstelle. Im Weiteren wurde im September 2021 eine Bürgerbeteiligung zum Thema „Wohnen im Alter“ durchgeführt, worin von entsprechenden Vertretern und Bürgern der Gemeinde viele Vorschläge, Informationen und Wünsche diskutiert und aufgenommen wurden, um das Vorhaben so zielgerichtet wie möglich zu realisieren.
In der Gemeinderatssitzung vom Mai 2022 wurde der Beschluss gefasst, das Vorhaben auf dem bereits im Jahr 2021 ausgewiesenen Bauland des B-Plans Nr. 36 „Hirschbergstraße II“, Flurstück 1686 (Gemarkung 9422 – Gmund am Tegernsee) umzusetzen. Zielgruppe sollen ausschließlich Senioren sein.
Neben Appartements für Alleinstehende sollen auch Wohnungen für Paare eingeplant werden.
Zum Raumbedarf hat die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ aufgrund der Ergebnisse mehrere Bausteine innerhalb des Projekts ermittelt. Grundsätzlich besteht in Gmund ein Bedarf an bis zu 30 Wohneinheiten, zudem wurde eine Begegnungsstätte und ein Sozialbüro im Erdgeschoss vorgeschlagen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
Es soll nach der Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) geplant werden.
Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der
nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristverkürzung vom Bauherrn gewünscht, im Zuge der Angebotsaufforderung von 30 auf 15 Kalendertage. Einverständniserklärung ist im Bewerbungsformular eingefügt.
Aufgrund der Bitte um Zustimmung zur Fristverkürzung sind den Anlagen bereits die Wertungskriterien zur Stufe 2 beigefügt, um die dort notwendigen Konzepte/Präsentationen bereits vorbereiten zu können.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.