Lieferung von einem TLF 4000-V auf geländegängigem Fahrgestell für die Feuerwehr der Gemeinde Weeze
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Cyriakusplatz 13 - 14
Ort: Weeze
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47652
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/43077165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem TLF 4000-V auf geländegängigem Fahrgestell für die Feuerwehr der Gemeinde Weeze
Lieferung von einem TLF 4000-V auf geländegängigem Fahrgestell für die Feuerwehr der Gemeinde Weeze aufgeteilt in
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Lieferung Fahrgestell und Aufbau TLF 4000-V
Gemeinde Weeze
Lieferung von einem TLF 4000-V auf geländegängigem Fahrgestell für die Feuerwehr der Gemeinde Weeze aufgeteilt in
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung TLF 4000-V
Weeze
Lieferung von einem TLF 4000-V auf geländegängigem Fahrgestell für die Feuerwehr der Gemeinde Weeze aufgeteilt in
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland