Neubau Kindertagesstätte Ustersbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 31
Ort: Gessertshausen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail:
Telefon: +49 8215010522
Fax: +49 8215010510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-gesserthausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte Ustersbach, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Ustersbach im Landkreis Augsburg, die zur Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen gehört, möchte den Neubau einer Kindertagesstätte realisieren. Im Neubau sollen vier Kindergartengruppen, zwei Krippengruppen und zwei Hortgruppen untergebracht werden. Der Neubau des Hortes soll evtl. erst in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Es soll auf eine kostenbewusste Bauweise Wert gelegt werden. Ebenso soll den heutigen Anforderungen an Flächen sparender, energieoptimierter und ökologischer Bauweise Rechnung getragen werden.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.,
- und ggf. weitere.
Die Gemeinde Ustersbach legt großen Wert auf eine wirtschaftliche Bauweise, sowie eine Flächen sparende, energieoptimierte und ökologische Bauweise. Für den Bereich östlich der Schule wurde ein ortsräumliches Konzept für die Flurstücke 110, 111, 112 u. 113 erstellt (siehe Lageplan). Die Kindertagesstätte soll nicht direkt an der B300, sondern etwas zurückgesetzt platziert werden und von Norden und Süden fußläufig erreichbar sein. Es sollen Flächen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Bürgerhaus o.ä. freigehalten werden. Im Nordosten wird ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt. Gegenstand dieses Verfahrens ist jedoch nur die Kindertagesstätte, die auf dem Flurstück 111 angedacht ist.
Das Gebäude ist 1-oder 2-geschossig denkbar und sollte möglichst ohne Keller, mit zentraler Lüftungsanlage geplant werden. Die Beheizung soll über Fernwärmeversorgung (von der Grundschule) erfolgen. Da eine externe Essensanlieferung erfolgt, wird nur eine Verteilerküche benötigt.
Fünf Büros, die Entwürfe für einen Ideenwettbewerb erstellt haben, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich eines der vorbefassten Büros bewirbt und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme eines der vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll zum 01.09.2026, der Projektabschluss (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) zum 31.12.2026 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland