Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVBKP-1-2023 (aufgehoben)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neverstorfer Str. 7
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 437669110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvbkp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Außengebieten und neuen Gemeinden des Zweckverbandes ein passives
Glasfasernetz zu errichten. Der hier ausgeschriebene Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten, Kabelzug und -montagearbeiten in den Ausbauclustern 1.1, 1.2 und 1.3 im Kreis Plön.
Gegenstand des Auftrags ist ebenfalls die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Bau Ausbaucluster 1.1
Kreis Plön
Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des passiven Glasfasernetzes in Cluster 1.1
Bau Ausbaucluster 1.2
Kreis Plön
Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des passiven Glasfasernetzes in Cluster 1.2.
Bau Ausbaucluster 1.3
Kreis Plön
Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des passiven Glasfasernetzes in Cluster 1.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. Ziffer II.2.10 dieser Bekanntmachung wird für weitere Details u.a. auf Ziffer 13 der Angebots-, Bewerbungs- und Vertragsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6ULA
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.