Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVBKP-02-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neverstorfer Str. 7
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 437669110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvbkp.de
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FTTB Netzes im Kreis Plön: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 1.1, 1.2, 1.3
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Außengebieten und neuen Gemeinden des Zweckverbandes ein passives
Glasfasernetz zu errichten. Der hier ausgeschriebene Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten, Kabelzug und -montagearbeiten in den Ausbauclustern 1.1, 1.2 und 1.3 im Kreis Plön.
Gegenstand des Auftrags ist ebenfalls die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Bau Ausbaucluster 1.1
Kreis Plön
Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des passiven Glasfasernetzes in Cluster 1.1
Bau Ausbaucluster 1.2
Kreis Plön
Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des passiven Glasfasernetzes in Cluster 1.2
Bau Ausbaucluster 1.3
Kreis Plön
Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des passiven Glasfasernetzes in Cluster 1.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes
a) Vorlage einer Auskunft der Creditreform o.ä., nicht älter als drei Monate gemessen am Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
b) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr)
c) Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme je Schadensfall von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden betragen.
- Mindestjahresumsatz (netto) in dem von dem Auftrag abgedeckten Bereich (oder vergleichbar) bezogen auf
das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr in Höhe von:
Los 1: 8 Mio. EUR
Los 2: 8 Mio. EUR
Los 3: 8 Mio. EUR
Der Zuschlag auf mehrere Lose kann nur erteilt werden, wenn die Mindestanforderungen je Los gesondert vorliegen. Um den Zuschlag für beispielsweise 2 Lose erhalten zu können, müssen die geforderten Deckungssummen der Versicherung doppelt so hoch sein. Der geforderte Mindestumsatz muss diese Lose kumulativ vorliegen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, LWL-Verlegung [einblasen und Montage], Errichtung von FTTB-Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Dies gilt auch für die Planung leitungsgebundener Netze.
Die Referenzen müssen mindestens folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers,
- Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, NU, Arge), Ort der Ausführung,
- Ort der Ausführung,
- Ausführungszeit (nur Aufträge innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre),
- Anzahl der für das Bauvorhaben eingesetzten Mitarbeiter,
- Stichwortartige Benennung des erbrachten Leistungsbildes. Das Leistungsbild muss umfassen: Tiefbau, LWL
Verlegung (Einblasen und Montage), Errichtung von FTTB-Hausanschlüssen. Tiefbau und LWL-Verlegung müssen nicht in einer gemeinsamen Referenz erbracht worden sein.
- Auftragswert der beschriebenen Leistung,
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderung,
Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen durch Rückfrage bei dem jeweiligen Auftraggeber zu
überprüfen.
b) Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
c) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
d) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
e) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
f) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Es müssen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 400 FTTB-Hausanschlüsse errichtet worden sein. Dies ist durch Referenzen gem. lit. a) zu belegen. Die Zahl der Hausanschlüsse kann durch mehrere Referenzen, die addiert werden, nachgewiesen werden.
Der Zuschlag kann nur auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die Mindestanforderungen je Los gesondert vorliegen. Um den Zuschlag für beispielsweise 2 Lose erhalten zu können, müssen also mindestens 800 FTTB-Hausanschlüsse in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren errichtet worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufhebung des vorherigen Verfahrens.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. Ziffer II.2.10 dieser Bekanntmachung wird für weitere Details u.a. auf Ziffer 13 der Angebots-, Bewerbungs- und Vertragsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6UN7
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.