Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 gem. AHO für die Errichtung eines Heizkraftwerkes
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Flachsgewann 2a
Ort: Großkrotzenburg
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeindewerke-grosskrotzenburg.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 gem. AHO für die Errichtung eines Heizkraftwerkes
Ausgeschrieben ist das Leistungsbild des Projektsteuerers in Anlehnung an die AHO Nr. 9, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und
Vergütung, 5. Auflage. Die Projektsteuerungsleistung ist für die Projektphasen 3 – 5 gem. AHO zu erbringen: Ausführungsvorbereitung, Ausführung sowie Projektabschluss. Die Leistungen für die einzelnen Handlungsbereiche sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Großkrotzenburg
vgl. II.1.4)
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz von mindestens 500.000 Euro/netto des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz von mindestens 500.000 Euro/netto des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Mindestens müssen zwei Mitarbeiter angegeben werden. Die Mitarbeiteranzahl kann explizit auch durch den Zusammenschluss als Bietergemeinschaft oder durch die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (Abschnitt I Ziffer 5) erreicht werden.
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (Mindestreferenzen) über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung eines Kraftwerksbaus oder einer Heizzentrale, jeweils bezogen auf die letzten sieben Jahre, jeweils untergliedert a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Leistungserbringer, c) Leistungszeitraum, d) Projektvolumen (KGR 200-700), e) Art des Projekts, f) Art der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ und g) Erbringungszeitraum der Leistungen. Es sind mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung eines Kraftwerksbaus oder einer Heizzentrale anzugeben. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss:
Die Mindestreferenzen müssen a) den Auftraggeber der referenzierten Leistung nachweisen, b) den Leistungserbringer nachweisen, c) die Länge des Leistungszeitraums nachweisen, d) das Projektvolumen (KGR 200-700) nachweisen, e) die Art des Projektes nachweisen, auf mindestens sechs Arten der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ bezogen sein, und die referenzierten Leistungen müssen sich auf die letzten sieben Jahre beziehen.
Die Mindestreferenzen werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Eigenerklärung zu geeigneten weiteren Referenzen über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung eines Kraftwerksbaus oder einer Heizzentrale, jeweils bezogen auf die letzten sieben Jahre, jeweils untergliedert a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Leistungserbringer, c) Leistungszeitraum, d) Projektvolumen (KGR 200-700), e) Art des Projekts, f) Art der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ und g) Erbringungszeitraum der Leistungen.
Die weiteren Referenzen müssen a) den Auftraggeber der referenzierten Leistung nachweisen, b) den Leistungserbringer nachweisen, c) die Länge des Leistungszeitraums nachweisen, d) das Projektvolumen (KGR 200-700) nachweisen, e) die Art des Projektes nachweisen, f) auf mindestens sechs Arten der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ bezogen sein, und g) die referenzierten Leistungen müssen sich auf die letzten sieben Jahre beziehen.
Die weiteren Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz –mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens drei weitere Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Mindestens müssen zwei Mitarbeiter angegeben werden. Die Mitarbeiteranzahl kann explizit auch durch den Zusammenschluss als Bietergemeinschaft oder durch die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (Abschnitt I Ziffer 5) erreicht werden.
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (Mindestreferenzen) über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung eines Kraftwerksbaus oder einer Heizzentrale, jeweils bezogen auf die letzten sieben Jahre, jeweils untergliedert a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Leistungserbringer, c) Leistungszeitraum, d) Projektvolumen (KGR 200-700), e) Art des Projekts, f) Art der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ und g) Erbringungszeitraum der Leistungen. Es sind mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen für die Errichtung eines Kraftwerksbaus oder einer Heizzentrale anzugeben. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss:
Die Mindestreferenzen müssen a) den Auftraggeber der referenzierten Leistung nachweisen, b) den Leistungserbringer nachweisen, c) die Länge des Leistungszeitraums nachweisen, d) das Projektvolumen (KGR 200-700) nachweisen, e) die Art des Projektes nachweisen, auf mindestens sechs Arten der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ bezogen sein, und die referenzierten Leistungen müssen sich auf die letzten sieben Jahre beziehen.
Die Mindestreferenzen werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars
„Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber
vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder
V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber
zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern,
sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur
Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für
das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer,
rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum
Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des
Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name
des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten
Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des
Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass
dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/