Neuvergabe der Wege- und Belieferungsrechte für Trink-, Lösch- und Brauchwasser im Gebiet der Stadt Emmendingen. Die Wasserversorgung wird in Emmendingen als öffentliche Einrichtung betrieben
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Landvogtei 10
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Emmendingen
E-Mail:
Telefon: +49 76414522200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emmendingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuvergabe der Wege- und Belieferungsrechte für Trink-, Lösch- und Brauchwasser im Gebiet der Stadt Emmendingen. Die Wasserversorgung wird in Emmendingen als öffentliche Einrichtung betrieben
Neuvergabe der Wege- und Belieferungsrechte für Trink-, Brauch- und Löschwasser im Gebiet der Stadt Emmendingen im Sinne von § 149 Nr. 9 GWB und Art. 12 Abs. 1 RL 2014/23/RL (siehe auch II.2.14). Bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle sind, nach Terminvereinbarung und Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung, Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes einzusehen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen dieses Aufrufs zum Wettbewerb von Interesse sein können.
Interessenbekundungen sind in Schriftform einzureichen an die unter I.1) genannte Kontaktstelle. Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Stadt Emmendingen
I. Bau und Betrieb von Leitungen für die Trink- und Löschwasserversorgung sowie zur Belieferung mit Trink- und Löschwasser jeweils im Sinne von § 149 Nr. 9 GWB und Art. 12 Abs. 1 RL 2014/23/RL. Eingeräumte Wegerechte dürfen auch zur Brauchwasserversorgung genutzt werden. Der bestehende Vertrag mit der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE) endet zum 31.12.2024.
II. Qualifizierte Unternehmen werden um Abgabe einer Interessensbekundung gegenüber der oben genannten Kontaktstelle in Schriftform gebeten. Der Umschlag ist deutlich in Blockschrift mit „Interessensbekundung Vergabe Zukunft Wasser – nicht öffnen“ zu kennzeichnen und dieser ist an die genannte Postanschrift (I.1.) zu richten. Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
III. Interessierte Unternehmen erhalten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist den Verfahrensbrief mit Regelungen zur Angebotsabgabe sowie detaillierter Hinweise zu den Mindestbedingungen und Zuschlagskriterien sowie zu den Wertungen. Die Angebotsfrist wird vier Wochen nach Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe betragen.
Mit der Interessensbekundung nachzuweisende Eignungskriterien sind:
• Referenz über mindestens einen Vertrag zum Bau und Betrieb von Leitungen sowie zur Wasserbelieferung in einer vergleichbar großen Kommune oder der Stadt Emmendingen selbst. Die Stadt Emmendingen hat 28.856 Einwohner (Stand 31.12.2022).
• Selbstverfasste Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nicht fristgemäß nachgewiesene Eignungskriterien führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Zuschlagskriterien werden sein:
• Niedriger Preis (Durchschnittliche Bezugskosten des Kunden) beim Abnahmefall von 150 m3/Jahr. Angegeben werden für die Jahre 2024 – 2029 die vom Bieter angebotenen Höchstpreise. Bewertet wird der niedrigste Preis für 2024 und der niedrigste Durchschnittspreis für die Jahre 2024 – 2029
Mindestbedingungen werden sein:
• Eigenwasserbelieferung nach § 50 Abs. 2 S. 1 WHG,
• Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe gemäß KAE,
• Folgekostenregelung analog Musterkonzessionsvertrag EnBW/Kommunale Spitzenverbände Baden-Württemberg für Strom- oder Gas
• Preisobergrenze für die durchschnittlichen Bezugskosten aller Kunden, die sich für die Vertragsdauer ergibt aus der Preisindexierung mit der Entwicklung der Verbraucherpreise nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 e) Preisklauselgesetz.
• Außerordentliches Kündigungsrecht der Stadt, erstmals nach einer Laufzeit des Vertrages von 120 Monaten, wenn die Preisentwicklung im zweiten Jahr in Folge (121 – 144 Monat und später) dazu führt, dass das bezuschlagte Unternehmen nicht unter den günstigsten 10 v. H. der Versorger aufgeführt ist, die der Aufsicht der Landeskartellbehörde für Energie und Wasser im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstehen und die keine Gebühr, sondern ein privatrechtliches Entgelt für die Belieferung mit Trinkwasser erheben. Zugrunde liegen die durchschnittlichen Bezugskosten pro m3 in € (brutto) bei dem von der Landeskartellbehörde beschriebene Abnahmefall von 150 m3/Jahr (https://www.versorger-bw.de/startseite.html; hier Wasserpreistabelle für 2023: https://www.versorger-bw.de/fileadmin/BENUTZERDATEN/Bildmaterial/Wasser/Wasserpreistabelle_2023.pdf). Das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn die Landeskartellbehörde keine vergleichbaren Erhebungen mehr veröffentlicht.
IV. An der SWE, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 261425, besteht eine Beteiligung der Stadt Emmendingen. Der Oberbürgermeister der Stadt Emmendingen hat zur personellen und organisatorischen Trennung für das Vergabeverfahren ausreichende Maßnahmen getroffen.
V. Zu wertbaren Angeboten werden bei Bedarf Verhandlungen geführt. Nicht verhandelt wird über die Zuschlagskriterien und die Mindestbedingungen. Die Stadt Emmendingen behält sich die Annahme des Erstangebotes ohne Verhandlungen vor.
240 mit Verlängerungsoption der Stadt um weitere 240 Monate
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Der Auftragsgegenstand unterfällt der Ausnahmeregelungen gemäß § 149 Nr. 9 GWB und Art. 12 Abs. 1 RL 2014/23/RL. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars hat rein technische Gründe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Nach dieser Veröffentlichung erfolgt auch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
2. Im Vertragsgebiet wohnen 28.856 Einwohner (Stand 31.12.2022)
Postanschrift: A1, 1
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6212920
Internet-Adresse: www.lg-mannheim.de
Die Zuständigkeit des LG Mannheim ergibt sich aus § 13 Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz (Zuständigkeitsverordnung Justiz - ZuVOJu) vom 20.11.1998. Es besteht Anwaltszwang.
Postanschrift: A1, 1
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6212920
Internet-Adresse: www.lg-mannheim.de