Prüfung ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 / DGUV Vorschrift 3 an nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes in Trägerschaft des Landkreises Bautzen Referenznummer der Bekanntmachung: 23 116 5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hörnig
E-Mail:
Telefon: +49 3591-5251-23313
Fax: +49 3591-5250-23313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 / DGUV Vorschrift 3 an nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes in Trägerschaft des Landkreises Bautzen
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für die nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes in Trägerschaft des Landkreises Bautzen
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 in 6 Losen aus. Zeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2025 zuzügl. Verlängerungsoption. Es kann auf ein, mehrere oder alle Lose geboten werden, zu beachten ist dabei unbedingt die kurzen Ausführungsfristen in den jeweiligen Ferien (Anlage2 in den Vergabeunterlagen).
Bereich Bautzen I
Bautzen, DE
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für seine nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes die
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 aus. Der Auftragnehmer hat die Leistungen gemäß der derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften
und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu
beachten. Für die Prüfungen ist nur geeignetes Personal in Form von qualifizierten Elektrofachkräften
einzusetzen gem. §2 Abs. 3 DGUV V3 (Bestätigung durch Anlage 4 in den Angebotsunterlagen)
Die Prüfungen sind jährlich durchzuführen, es sei denn, es wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht. Wird
eine Fehlerquote < 2 % erreicht, wird die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden. Dies hat der Auftragnehmer
aufgrund seiner Dokumentation und der dabei ausgewiesenen Fehlerquote nachzuweisen und
umzusetzen. Daraus resultiert, das kein Rechtsanspruch auf jährliche Prüfung und Vergütung durch
den Auftragnehmer besteht.
Die Prüfungen können nur in den Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien des Freistaates Sachsen erfolgen, unter Berücksichtigung sonstiger einrichtungsspezifischer Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen, Grundreinigung, Urlaub usw.) und daher nur in Absprache mit den zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeistern. Auf Grund der begrenzten Prüfzeiten je Schule ist unbedingt mit dem Angebot die Anlage 3 - Erklärung des Bieters bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose - ausgefüllt einzureichen!
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: -Besichtigung, Erprobung, Isolationsmessung niederohmiger Durchgang des Schutzleiters;
- Geringfügige Mängel sind, sofern möglich, sofort abzustellen; - Defekte Betriebsmittel, die nicht vor Ort zu reparieren sind, sind der/m Hausmeisterin/
Hausmeister zu übergeben; - Nicht sofort abzustellende Mängel bzw. notwendige Reparaturen sind zu erfassen und dem
Auftraggeber zu übermitteln, siehe Dokumentation; - Sämtliche Prüfergebnisse sind zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben (Dokumentation!).
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
Verlängerungsoption siehe II.2.7
Bereich Bautzen II / Cunewalde / Malschwitz
Bautzen, DE
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für seine nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes die
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 aus. Der Auftragnehmer hat die Leistungen gemäß der derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften
und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu
beachten. Für die Prüfungen ist nur geeignetes Personal in Form von qualifizierten Elektrofachkräften
einzusetzen gem. §2 Abs. 3 DGUV V3 (Bestätigung durch Anlage 4 in den Angebotsunterlagen)
Die Prüfungen sind jährlich durchzuführen, es sei denn, es wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht. Wird
eine Fehlerquote < 2 % erreicht, wird die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden. Dies hat der Auftragnehmer
aufgrund seiner Dokumentation und der dabei ausgewiesenen Fehlerquote nachzuweisen und
umzusetzen. Daraus resultiert, das kein Rechtsanspruch auf jährliche Prüfung und Vergütung durch
den Auftragnehmer besteht.
Die Prüfungen können nur in den Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien des Freistaates Sachsen erfolgen, unter Berücksichtigung sonstiger einrichtungsspezifischer Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen, Grundreinigung, Urlaub usw.) und daher nur in Absprache mit den zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeistern. Auf Grund der begrenzten Prüfzeiten je Schule ist unbedingt mit dem Angebot die Anlage 3 - Erklärung des Bieters bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose - ausgefüllt einzureichen!
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: -Besichtigung, Erprobung, Isolationsmessung niederohmiger Durchgang des Schutzleiters;
- Geringfügige Mängel sind, sofern möglich, sofort abzustellen; - Defekte Betriebsmittel, die nicht vor Ort zu reparieren sind, sind der/m Hausmeisterin/
Hausmeister zu übergeben; - Nicht sofort abzustellende Mängel bzw. notwendige Reparaturen sind zu erfassen und dem
Auftraggeber zu übermitteln, siehe Dokumentation; - Sämtliche Prüfergebnisse sind zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben (Dokumentation!).
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
siehe II.2.7)
Bereich Bischofswerda / Großröhrsdorf / Pulsnitz
Bischofswerda, DE
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für seine nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes die
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 aus. Der Auftragnehmer hat die Leistungen gemäß der derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften
und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu
beachten. Für die Prüfungen ist nur geeignetes Personal in Form von qualifizierten Elektrofachkräften
einzusetzen gem. §2 Abs. 3 DGUV V3 (Bestätigung durch Anlage 4 in den Angebotsunterlagen)
Die Prüfungen sind jährlich durchzuführen, es sei denn, es wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht. Wird
eine Fehlerquote < 2 % erreicht, wird die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden. Dies hat der Auftragnehmer
aufgrund seiner Dokumentation und der dabei ausgewiesenen Fehlerquote nachzuweisen und
umzusetzen. Daraus resultiert, das kein Rechtsanspruch auf jährliche Prüfung und Vergütung durch
den Auftragnehmer besteht.
Die Prüfungen können nur in den Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien des Freistaates Sachsen erfolgen, unter Berücksichtigung sonstiger einrichtungsspezifischer Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen, Grundreinigung, Urlaub usw.) und daher nur in Absprache mit den zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeistern. Auf Grund der begrenzten Prüfzeiten je Schule ist unbedingt mit dem Angebot die Anlage 3 - Erklärung des Bieters bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose - ausgefüllt einzureichen!
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: -Besichtigung, Erprobung, Isolationsmessung niederohmiger Durchgang des Schutzleiters;
- Geringfügige Mängel sind, sofern möglich, sofort abzustellen; - Defekte Betriebsmittel, die nicht vor Ort zu reparieren sind, sind der/m Hausmeisterin/
Hausmeister zu übergeben; - Nicht sofort abzustellende Mängel bzw. notwendige Reparaturen sind zu erfassen und dem
Auftraggeber zu übermitteln, siehe Dokumentation; - Sämtliche Prüfergebnisse sind zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben (Dokumentation!).
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
siehe II.2.7)
Bereich Kamenz
Kamenz, DE
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für seine nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes die
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 aus. Der Auftragnehmer hat die Leistungen gemäß der derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften
und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu
beachten. Für die Prüfungen ist nur geeignetes Personal in Form von qualifizierten Elektrofachkräften
einzusetzen gem. §2 Abs. 3 DGUV V3 (Bestätigung durch Anlage 4 in den Angebotsunterlagen)
Die Prüfungen sind jährlich durchzuführen, es sei denn, es wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht. Wird
eine Fehlerquote < 2 % erreicht, wird die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden. Dies hat der Auftragnehmer
aufgrund seiner Dokumentation und der dabei ausgewiesenen Fehlerquote nachzuweisen und
umzusetzen. Daraus resultiert, das kein Rechtsanspruch auf jährliche Prüfung und Vergütung durch
den Auftragnehmer besteht.
Die Prüfungen können nur in den Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien des Freistaates Sachsen erfolgen, unter Berücksichtigung sonstiger einrichtungsspezifischer Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen, Grundreinigung, Urlaub usw.) und daher nur in Absprache mit den zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeistern. Auf Grund der begrenzten Prüfzeiten je Schule ist unbedingt mit dem Angebot die Anlage 3 - Erklärung des Bieters bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose - ausgefüllt einzureichen!
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: -Besichtigung, Erprobung, Isolationsmessung niederohmiger Durchgang des Schutzleiters;
- Geringfügige Mängel sind, sofern möglich, sofort abzustellen; - Defekte Betriebsmittel, die nicht vor Ort zu reparieren sind, sind der/m Hausmeisterin/
Hausmeister zu übergeben; - Nicht sofort abzustellende Mängel bzw. notwendige Reparaturen sind zu erfassen und dem
Auftraggeber zu übermitteln, siehe Dokumentation; - Sämtliche Prüfergebnisse sind zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben (Dokumentation!).
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
siehe II.2.7)
Bereich Hoyerswerda / Lauta / Lohsa
Hoyerswerda, DE
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für seine nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes die
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 aus. Der Auftragnehmer hat die Leistungen gemäß der derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften
und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu
beachten. Für die Prüfungen ist nur geeignetes Personal in Form von qualifizierten Elektrofachkräften
einzusetzen gem. §2 Abs. 3 DGUV V3 (Bestätigung durch Anlage 4 in den Angebotsunterlagen)
Die Prüfungen sind jährlich durchzuführen, es sei denn, es wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht. Wird
eine Fehlerquote < 2 % erreicht, wird die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden. Dies hat der Auftragnehmer
aufgrund seiner Dokumentation und der dabei ausgewiesenen Fehlerquote nachzuweisen und
umzusetzen. Daraus resultiert, das kein Rechtsanspruch auf jährliche Prüfung und Vergütung durch
den Auftragnehmer besteht.
Die Prüfungen können nur in den Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien des Freistaates Sachsen erfolgen, unter Berücksichtigung sonstiger einrichtungsspezifischer Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen, Grundreinigung, Urlaub usw.) und daher nur in Absprache mit den zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeistern. Auf Grund der begrenzten Prüfzeiten je Schule ist unbedingt mit dem Angebot die Anlage 3 - Erklärung des Bieters bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose - ausgefüllt einzureichen!
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: -Besichtigung, Erprobung, Isolationsmessung niederohmiger Durchgang des Schutzleiters;
- Geringfügige Mängel sind, sofern möglich, sofort abzustellen; - Defekte Betriebsmittel, die nicht vor Ort zu reparieren sind, sind der/m Hausmeisterin/
Hausmeister zu übergeben; - Nicht sofort abzustellende Mängel bzw. notwendige Reparaturen sind zu erfassen und dem
Auftraggeber zu übermitteln, siehe Dokumentation; - Sämtliche Prüfergebnisse sind zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben (Dokumentation!).
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
siehe II.2.7)
Bereich Königsbrück / Ottendorf-Okrilla / Radeberg
Radeberg, DE
Das Landratsamtes Bautzen schreibt für seine nachgeordneten Einrichtungen des Schulamtes die
wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0702 /
DGUV Vorschrift 3 aus. Der Auftragnehmer hat die Leistungen gemäß der derzeit gültigen Normen und Richtlinien sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften
und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu
beachten. Für die Prüfungen ist nur geeignetes Personal in Form von qualifizierten Elektrofachkräften
einzusetzen gem. §2 Abs. 3 DGUV V3 (Bestätigung durch Anlage 4 in den Angebotsunterlagen)
Die Prüfungen sind jährlich durchzuführen, es sei denn, es wird eine Fehlerquote < 2 % erreicht. Wird
eine Fehlerquote < 2 % erreicht, wird die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden. Dies hat der Auftragnehmer
aufgrund seiner Dokumentation und der dabei ausgewiesenen Fehlerquote nachzuweisen und
umzusetzen. Daraus resultiert, das kein Rechtsanspruch auf jährliche Prüfung und Vergütung durch
den Auftragnehmer besteht.
Die Prüfungen können nur in den Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien des Freistaates Sachsen erfolgen, unter Berücksichtigung sonstiger einrichtungsspezifischer Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen, Grundreinigung, Urlaub usw.) und daher nur in Absprache mit den zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeistern. Auf Grund der begrenzten Prüfzeiten je Schule ist unbedingt mit dem Angebot die Anlage 3 - Erklärung des Bieters bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose - ausgefüllt einzureichen!
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: -Besichtigung, Erprobung, Isolationsmessung niederohmiger Durchgang des Schutzleiters;
- Geringfügige Mängel sind, sofern möglich, sofort abzustellen; - Defekte Betriebsmittel, die nicht vor Ort zu reparieren sind, sind der/m Hausmeisterin/
Hausmeister zu übergeben; - Nicht sofort abzustellende Mängel bzw. notwendige Reparaturen sind zu erfassen und dem
Auftraggeber zu übermitteln, siehe Dokumentation; - Sämtliche Prüfergebnisse sind zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben (Dokumentation!).
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung zum eingesetzten Personal als Elektrofachkraft gem. § 2 Abs. 3 DGUV V3 über Anlage 4:
Begründung: Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung (z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle) nachgewiesen.
Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung
durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werde. Der Nachweis ist zu dokumentieren. (Auszug aus § 2 Abs. 3 DGUV V3)
- Nachweis des Versicherers über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 1,5 Mio. EUR und Personenschäden 1,5 Mio. EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Die Versicherung muss zu den geforderten Bedingungen über den gesamten Zeitraum der Rahmenvereinbarung bestehen. Sollte dieser Zeitraum nicht vollständig über den Nachweis des Versicherers abgedeckt sein, muss eine lückenlose Weiterführung mittels Eigenerklärung zugesichert werden.
Referenzliste mit mind. drei Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (durchgeführte Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 oder DGUV V3), in den letzten 3 Jahren bei einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht worden sind.
§2 Abs. 3 DGUV V3 - Bestätigung durch Anlage 4 Bestätigung zum eingesetzten Personal
- Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
LRA Bautzen - online
Keine Personen zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.evergabe.de abgegeben werden. Eine konventionelle Abgabe in Papierform ist nicht möglich.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de