Mittagsverpflegung Kitas und Schule Gemeinde Berglen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beethovenstr. 14-20
Ort: Berglen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Regina Ehmann
E-Mail:
Telefon: +49 7195975720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berglen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Kitas und Schule Gemeinde Berglen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (temperaturentkoppelte Systeme) inkl. Kühl- bz. Tiefkühl- und Regeneriertechnik zum 11.09.2023
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (temperaturentkoppelte Systeme) inkl. Kühl- bzw. Tiefkühl- und Regeneriertechnik zum 11.09.2023
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.08.2027 - zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung Kitas und Schule Gemeinde Berglen
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Auftragswerts entfällt gem. § 39 (6) VgV; die Wertangabe 0,01 € erfolgt aufgrund systemtechnischer Voraussetzungen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Berglen
Land: Deutschland