Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schächte II und III
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kirchgasse 11
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schächte II und III
Hohndorf
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung:
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2.000.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
Vermessung der gesamten Halde,
Geotechnik,
Laborleistungen,
weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
CCI-Nr. 2014DE16RFoPO12 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: An den Schwarzen Kiefern
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift: Kirchgasse 11
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hohndorf
Aufgabenstellung:
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen
Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch
Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit
Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden
Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich
benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
— Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen
Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien
für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbin-dung in das zum Teil bestehende
Entwässerungssystem (Vorflut),
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/ Flächen;
Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.)
dieser Objekte/ Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach
Kostenschätzung (2 000 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den
Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche
Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem
Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer
Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch,
dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen.
Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot
ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche
Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere
bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des
Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte
Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt
beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI;
Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf
Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/ im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
— Vermessung der gesamten Halde,
— Geotechnik,
— Laborleistungen,
— weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf
anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend
beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen
Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält.
Postanschrift: An den Schwarzen Kiefern
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Umweltplaneriche Leistungen mit
- Umarbeitung eines UVP-Berichtes und eines landschaftspflegerischen Begleitplanes,
- Überblicksbegehung,
- Ergänzung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- floristischer Zielerfassung (Ergänzung),
- Anpassung Antrag und Aufhebung FND
- Standorterfassung und -bewertung und
- Verfahrensbegleitung.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen ergab sich erst im Zuge der fortschreitenden Planungsphase (Entwurfsplanung). Im Rahmen der bereits begonnenen Umweltverträglichkeitsprüfung wurden durch die zuständigen Behörden (Untere Naturschutz- und Untere Forstbehörde des zuständigen Landratsamtes) neue bzw. geänderte Anforderungen gestellt, um die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erreichen (Aufhebung eines Flächennaturdenkmals und Erweiterung des Antrages auf Waldumwandlung für beide Halden sowie Umsiedlung schutzwürdiger Pflanzen). Mittels der geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung sichert die untere Naturschutzbehörde die Einhaltung der erforderlichen gesetzlichen Belange des Forst- und Naturschutzrechtes.