Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 2. BA; Los 15.1 - Pflaster- und Wegebefestigung, Rasen, Entwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023060017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walter-Hase-Straße 42
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 2. BA; Los 15.1 - Pflaster- und Wegebefestigung, Rasen, Entwässerung
Los 15.1 - Pflaster- und Wegebefestigung, Rasen, Entwässerung
Eldetalschule Parchimer Straße 39 19374 Domsühl
Los 15.1 - Pflaster- und Wegebefestigung, Rasen, Entwässerung
-Boden und SoB lösen / verwerten: 1.550 m3
-Anschlussleitungen herstellen: 105 m
-Kastenrinne einbauen: 35 m
-FSS / STS herstellen: 800 m3
-Pflasterdecke / Plattenbelag aufnehmen: 550 m
-Pflasterdecke herstellen: 1.710 m2
-Plattenbelag herstellen: 105 m2
-Bordsteine aus Beton setzen: 950 m
-Einfassung aus Kunststoff herstellen: 175 m
-Ausstattung rückbauen / aufstellen: 2 Bänke, 5 Müllbehälter, 10 Lampenmaste
-Beleuchtung: 10 Lichtpunkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1M3TFG9A
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.