Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Ärztehauses mit Wohnungen in Pforzen Referenznummer der Bekanntmachung: 080579-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: Pforzen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87666
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pforzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Ärztehauses mit Wohnungen in Pforzen
Die Gemeinde Pforzen beabsichtigt den Neubau eines Ärztehauses mit Praxisräumen im Erd- bzw. Obergeschoss und integrierten Wohnräumen im Dachgeschoss in der Gemeinde Pforzen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI, vergeben werden.
87666 Pforzen
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Ärztehauses mit Wohnungen in Pforzen. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Leistungsphase 2), Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Leistungsphase 4), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Leistungsphase 7), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (max. 50 Stunden) (Leistungsphase 7), Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) (Leistungsphase 8).
Stufenweise Beauftragung gemäß Zif. 3.2.2 des Ingenieurvertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
b) Mindestumsatz: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Geschäftsjahr betragen.
a) Unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen. Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Tragwerks-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme;
- HOAI-Leistungsphase 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 01/2013 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Gefordert ist eine Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht, sowie eine Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.