1H0029 Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte St. Pius - Rückbau Bestandsgebäude Kindertagesstätte und Pfarrheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-28_1H0029_Rückbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 80
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2641/9058201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ag-bnaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
1H0029 Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte St. Pius - Rückbau Bestandsgebäude Kindertagesstätte und Pfarrheim
Der Auftraggeber beabsichtigt zum Neubau einer 4-gruppigern Kindertagesstätte den Rückbau von Bestandsgebäuden (Kindertagesstätte, Pfarrheim), die im Rahmen der Flutkatastrophe vom Juli 2021 stark beschädigt wurden und kontaminiert sind.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Als vorbereitende Maßnahme zur Bodensanierung und zur Erlangung der Bebaubarkeit des Geländes sind die vorhandenen baulichen Anlagen im Vorfeld abzubrechen. Es handelt sich dabei um die Bestandsgebäude Kindertagesstätte (Kita) und das Pfarrheim welche bis einschließlich zur Unterkante der Fundamente und (Keller-)Bodenplatten komplett rückzubauen sind. Der Kindergarten ist zweistöckig (EG und Dachstuhl) (umbauter Raum ca.2.700m³), Höhe am Giebel ca. 6 m, an der Traufe ca. 2,7 m, Gebäudegrundfläche ca. 600 m². Das Pfarrheim ist ebenfalls zweistöckig (KG, EG und Dachstuhl). Das Pfarrheim ist voll unterkellert. (umbauter Raum ca. 3.000 m³), Höhe am Giebel ca. 6 m ü. GOK, an der Traufe ca. 3 m ü. GOK, Gebäudegrundfläche ca. 400 m². Die Gebäude müssen inkl. Fundamente und Keller und Oberflächenbefestigung zurückgebaut werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung nach Formblatt 124: Erklärung über Registereintragungen
Eigenerklärung nach Formblatt 124:
- Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie SVBeiträge,
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
- Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; mind. 800.000 EUR netto/Jahr
Nachweis eine Haftpflichtversicherung: mind. 5 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
- mind. 3 Referenzen zu Leistungen zu Schadstoffsanierung und Gebäuderückbau in Kombination mit Bodensanierung in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Benennung des Auftraggebers mit Adresse, Rufnummer, E-Mail Adresse und mit Auftragsvolumen, mind. jeweils 200.000 EUR netto,
- Mustererklärung Nr. 1 nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
- Mustererklärung Nr. 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG, - Eigenerklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576).
Abbrucharbeiten:
- Nachweis RAL-Zertifizierung, RAL-GZ 509, Abbrucharbeiten (mind. HA2, AK).
Arbeitsschutz:
- Aufstellung der vorgesehenen Maschinisten (mind. 2 geprüfte Abbuchbaggerfahrer gem. ZUMBau),
- Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest gem. GefStoffV Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4,
- Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals mit Angabe der Qualifikation und Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde gem.
TRGS 519, Anlage 3 („großer Asbestschein“),
DGUV 101-004,
TRGS 524 Anlagen 2A und 2B,
TRGS 521 Fachkunde zum Umgang mit alter Mineral- und
Hochtemperaturwolle (KMF-Fachkundelehrgang).
Kampfmittelfreimessung und -räumung:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Erlaubnis gem. §7 SprengG für Kampfmittelräumung),
- Benennung des fachtechnischen Aufsichtspersonals Kampfmitteräumung und der verantwortlichen Person mit Nachweis der Befähigung §20 SprengG für Kampfmittelräumung,
- Nachweis der fachlichen Eignung der verantwortlichen Person nach §19 SprengG gemäß BFR KMR TS A-9.1.5 (mind. 5-jährige Berufserfahrung als fachtechnische Person über Referenzprojekte),
- Nachweis der zur Verfügung stehenden Technik Kampfmittelräumung unter Berücksichtigung der Anforderungen in Anlehnung an DGUV-I 201-027 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelsondierung/-räumung“ (ehem. BGI 833).
Entsorgung:
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Abs. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
Auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen:
Entsorgung:
- Entsorgungskonzept gemäß Kap. 4.9 Baubeschreibung für die anfallenden Abfälle mit Bestätigungen der annehmenden Stellen, dass die jeweiligen Abfälle in der genannten Menge angenommen werden können
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.