Neubau Lern- und Begegnungsort "LeBeN" - 741 - Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 741/762.12:0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Juchler-Platz 1
Ort: Graben-Neudorf
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7255901-201
Fax: +49 7255901-350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.graben-neudorf.de/rathaus-politik/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Lern- und Begegnungsort "LeBeN" - 741 - Fachplanung Tragwerksplanung
Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" - Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 - 52 mit Anlage 14 HOAI 2021
Gemeinde Graben-Neudorf
vertreten durch Bürgermeister Christian Eheim
Werner-Juchler-Platz 1
76676 Graben-Neudorf
Deutschland
Gegenstand der Beschaffung sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN".
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Es werden im Rahmen eines Offenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 15 VgV. Der bereits erarbeitete Lösungsvorschlag der Architekten dient als Konzeptbasis bzw. Planungsgrundlage.
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Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 - 52 mit Anlage 14 HOAI 2021, LPH 1 - 6 mit Besonderen Leistungen.
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Nutzungsfläche:
Die Nutzungsfläche (NUF) des Lösungsvorschlags für den Lern- und Begegnungsort "LeBeN" beträgt 858 m² für den Neubau zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm
unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen:
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- Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 388 qm NUF
- Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 124 qm NUF
- Open Book Space ca. 39 qm NUF /Kulturbüro, ca. 52 qm NUF
- Zwei flexible LABs, zusammen ca. 52 qm NUF
- Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 186 qm NUF
- Aufzug ggf. mit Maschinenraum
Die Technikfläche (TF) wurde mit ca. 74 qm, die Verkehrsfläche (VF) mit ca. 172 qm sowie die Konstruktions-Grundfläche mit rund 100 qm ermittelt. Somit ergibt sich eine Brutto-Grundfläche (BGF) von 1.204 qm.
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Der Lösungsvorschlag (Planungsgrundlage) von Motorlab Architekten hat die Anforderungen des Bauherrn an einoffenes und transparentes Gebäude erfüllt. Die Übergänge zwischen den einzelnen Nutzungsbereichen sind hierbei fließend gestaltet. Eine Zuschaltung und Trennung von Flächen bringt eine hohe Flexibilität für Veranstaltungen von Gastronomie und der restlichen Nutzung. Das Planungskonzept ist von sich überlagernden Flächen geprägt, um den Flächenbedarf zu optimieren.
Das Gebäude vereint die Anforderungen von Gastronomie, Veranstaltungsort, Arbeit
und Lesen in sich.
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Das Gebäude wird als klar strukturierter Holzbau konstruiert. Dem Haus liegt ein Grundraster von 2,5 m zugrunde. Dieses Hauptraster ist ein Vielfaches des Holzbaurasters von 62,5 cm. Alle weiteren Ausbauraster des Hauses (Küche, Bestuhlung, Lager, etc.) sind hierbei gut integrierbar. Das Bauen mit Holz bringt viele Vorteile hinsichtlich der Vorfertigung von Elementen und einer kurzen Bauzeit.
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Ein symmetrischer Holztragrost bildet das Dach. Die Konstruktion kragt um ein Feld vor die Fassade und bildet ein umlaufendes Vordach aus. Das Vordach bildet im Sommer den baulichen Wärmeschutz, bei schlechtem Wetter ist darüber hinaus ein Witterungsschutz gegeben. Die Deckenfelder / Kassetten des Tragrosts sind von unten sichtbar. Mit einer Belegung der Decke mit akustisch aktiven Materialien, wie. z.B. lignotrend wird die Raumakustik verbessert und Möglichkeiten für elektrische Installationen dahinter geschaffen.
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Die Fassade ist als Modulfassade konzipiert, deren einzelne Elemente inkl. Fenster + Verglasung vorgefertigt werden. Durch die Vorfertigung wird den Anforderungen des modernen Bauens z.B. hinsichtlich der Luftdichtigkeit der Gebäudehülle Rechnung getragen, da die Fertigung in einer Halle deutlich präziser funktioniert als vor Ort auf einer Baustelle.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Beginnens mit den LPH 1 - 3 i.S.d. HOAI 2023.
Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss verfügbar sein.
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Zuschlagskriterien
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt.
Es können insgesamt maximal 500 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Max. erreichbare Höchstpunktzahl: 500 Punkte
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I) Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
100 Punkte, soweit mind. drei geforderte Fachkräfte entsprechend der Eignungskriterien benannt werden.
50 Punkte, soweit mind. zwei geforderte Fachkräfte entsprechend der Eignungskriterien benannt werden
20 Punkte, soweit mind. eine geforderte Fachkraft entsprechend der Eignungskriterien benannt wird
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II) Kriterium 2: Fachliche Erfahrung, max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
100 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2020, 2021, 2022) von mindestens 350.000,00 € netto nachgewiesen wird
50 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2020, 2021, 2022) von mindestens 200.000,00 € netto nachgewiesen wird
20 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2020, 2021, 2022) von mindestens 100.000,00 € netto nachgewiesen wird
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III + IV) Kriterium 3 und 4: Fachliche Erfahrung für 2 Referenzen
Referenz 1 max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
Referenz 2 max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
Jede der im Folgenden genannten 5 Anforderungen pro Referenz erzielt bei Erfüllung 20 Punkte. Es wird jede der nachfolgenden fünf Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet.
Anforderungen an jede Referenz:
1. Leistungen gemäß § 51 HOAI, LPH 2 bis 6 vollständig erbracht
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2. Honorarzone
Honorarzone: III oder höher
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3. Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre
(Zeitraum 01.09.2013 bis 31.08.2023).
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4. Anrechenbare Herstellkosten mindestens: 1.343.082, - € netto (reduziert gem. § 50
HOAI):
Summe aus: Kostengruppe 300: 1.259.707 € netto (reduziert gem. § 50 HOAI) und
Kostengruppe 400: 83.375 € netto (reduziert gem. § 50 HOAI)
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5. Empfehlungsschreiben Auftraggeber
Sofern vorhanden kann ein Empfehlungsschreiben des Auftraggebers beigelegt werden. Liegt kein Empfehlungsschreiben vor, ist in jedem Fall zu jeder Referenz
die Kontaktdaten des Auftraggebers anzugeben. Die reine Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers erfüllt nicht die Anforderung an das Empfehlungsschreiben des Auftraggebers. Liegt kein Empfehlungsschreiben vor, wird das Kriterium -Empfehlungsschreiben Auftraggeber- mit 0 Punkten bewertet.
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V) Preiskriterium
Honorarangebot, max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
100 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot 80 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot bis 5,0%
60 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >5,0% bis 10,0%
40 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >10,0% bis 15,0%
20 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >15,0% bis 20,0%
0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20,0%
Die einzelnen Honorarangebote werden vergleichend betrachtet.
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Details zur Eignung sind unter Abschnitt III zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:
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I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht anzugeben.
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II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in* oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/Pdf-Dateien/Ausschreibungen/2023/741_EK_FP_TWP.pdf
I) Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit einer Deckung in nachfolgender Höhe ist vorhanden oder wird im Auftragsfall abgeschlossen: Mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungen nachzuweisen.
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II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen
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III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
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IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
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V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen
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VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/Pdf-Dateien/Ausschreibungen/2023/741_EK_FP_TWP.pdf
I) Angaben zur beruflichen Qualifikation
Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung Tragwerksplanung erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Fachplanungsbüros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
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2) Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV).
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3) Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet.
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4) Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch
vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet.
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5) Soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
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6) Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15