Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterungsneubau für die Kindertageseinrichtung Becker-Franck" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Cäcilienstraße 49
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: https://www.subreport.de/E32496229
E-Mail:
Telefon: +49 7131561241
Fax: +49 713156161241
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heilbronn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E32496229
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Erweiterungsneubau für die Kindertageseinrichtung Becker-Franck" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Gebäude
Das zur Verfügung stehende Baugrundstück "Badener Straße 84" umfasst eine Fläche von ca. 3.807 m² (Flurstück 12060). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Heilbronn. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine zweigruppige Kindertageseinrichtung, die mit dem zu planenden Neubau erweitert werden soll.
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Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung "Erweiterungsneubau für die Kita Becker-Franck" mit:
- Zu erhaltendes Bestandsgebäude: 2 Gruppen, insgesamt 20 Kleinkinder (U3)
- Ergänzung als Neubau: 4 Kindergarten-Gruppen für bis zu 100 Kinder (2-6 Jahre)
- Insgesamt rund 665 m² NUF (Neubau)
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Für die Realisierung (KG 300+400) sind rund 2,7 Millionen Euro (brutto) als Kostenrahmen für die Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ von der Stadt Heilbronn angesetzt.
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Der Wettbewerb zielt auf eine Vielzahl von städtebaulich, architektonisch und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen für den Realisierungswettbewerb sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Gebäude für den Erweiterungsneubau der Kindertageseinrichtung „Becker-Franck“ ab.
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Der nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Gebäude vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV).
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Ziel des dem Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Gebäude) für den Erweiterungsneubau für die Kita "Becker-Franck" vorzunehmen.
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Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10%
Wettbewerbsergebnis = 45%
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 15%
Aussagen und Stellungnahme zu den Herstellungskosten auf Basis der Weiterentwicklung = 5%
Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit/ Kostenplanung = 15%
Honorarangebot/ Nebenkosten = 10%
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Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
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Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung, mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5, im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude für die Kindertageseinrichtung, entsprechend § 34 HOAI 2021, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert
werden soll, beauftragen.
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Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:
Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3
Stufe 2 = Leistungsphasen 4-7
Stufe 3 = Leistungspahsen 8+9
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Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
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Der Planungswettbewerb ist anonym.
Abschnitt IV: Verfahren
• Stadträumliche und freiräumliche Einbindung
• architektonische und gestalterische Qualität außen und innen
• Erschließungskonzeption und Zonierung des Freibereichs
• Funktionalität
• Angemessenheit der Konstruktion und Materialien
• energetisches Konzept, Nachhaltigkeit und Reaktion auf Klimabelange
• Wirtschaftlichkeit (Bauökonomie, Betrieb, Nutzungssynergien)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Preisträger
Frank Heinz, Freier Architekt BDA, Waldkirch
[Betrag gelöscht] EUR
2. Preisträger
LRO GmbH & Co. KG Architekten BDA, Stuttgart
5.042,02
3. Preisträger
studio ito GmbH, BDA, Stuttgart
3.361,34
Anerkennung
Mattes Riglewski Wahl Architekten GmbH, Heilbronn
3.361,34
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe76137Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail:
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html