Neubau eines Ärztehauses mit Wohnungen in der Gemeinde Pforzen, Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 80956-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: Pforzen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87666
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pforzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Ärztehauses mit Wohnungen in der Gemeinde Pforzen, Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Die Gemeinde Pforzen beabsichtigt den Neubau eines Ärztehauses mit Praxisräumen im Erd- bzw. Obergeschoss und integrierten Wohnräumen im Dachgeschoss in der Gemeinde Pforzen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben werden.
87666 Pforzen
Die Gemeinde Pforzen beabsichtigt den Neubau eines Ärztehauses mit Praxisräumen im Erd- bzw. Obergeschoss und integrierten Wohnräumen im Dachgeschoss in der Gemeinde Pforzen.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 2 Mio. EUR brutto vor.
Die Fertigstellung des Neubaus soll bis spätestens 30.06.2024 erfolgen.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Postanschrift: Dr.-Völk-Weg 1, Schwabmünchen
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8232908335
Internet-Adresse: http://www.architekt-naujok.de/kontakt/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.