Gemeinde Simmozheim: Neubau Bürgerzentrum mit Mediathek und Kindertagesstätte, Gewerk "Innenputzarbeiten" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2597_20-879
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 8
Ort: Simmozheim
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75397
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.simmozheim.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Florian Krumenaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Simmozheim: Neubau Bürgerzentrum mit Mediathek und Kindertagesstätte, Gewerk "Innenputzarbeiten"
Gegenstand der Ausschreibung sind Bauarbeiten im Gewerk "Innenputzarbeiten" im Rahmen des Projekts "Neubau Bürgerzentrum mit Mediathek und Kindertagesstätte mit Wohnungen Ortskern Schillerareal, Simmozheim"
Simmozheim
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Bauarbeiten im Gewerk "Innenputzarbeiten" in den nachfolgend beschriebenen Bauvorhaben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Bauvorhaben "Bürgerzentrum": Neubau eines Bürgerzentrums (mit Bürgersaal, Tagescafé, Mediathek und Mehrzweckraum "gemeinnützige Fläche").
Grundfläche westlicher Hauptbaukörper: ca. 11.10m x 24.20m
Grundfläche eingeschossiger Zwischenbereich: ca. 5.00m x 12.40m
Grundfläche östlicher Hauptbaukörper: ca. 7.60m x 12.40m
Grundfläche Außenlager: ca. 17.90m x 3.50m
Das Gebäude ist als zwei Hauptbaukörper geplant, die über einen gemeinsamen Sockelbau miteinander verbunden sind. Das Sockelgeschoss öffnet sich nach Süden zum Dorfplatz und liegt nach Norden komplett im Erdreich. Nach Südosten schließt in Verlängerung des Sockelgeschosses das Außenlager an, das ebenfalls den Geländesprung von einem Geschoss aufnimmt und von Norden und Osten erdbedeckt und begehbar ist. Der westliche Hauptbaukörper hat 3 Mediatheksebenen über dem Sockelgeschoss. Der östliche Hauptbaukörper hat eine Ebene über dem Sockelgeschoss, in dem sich ein gemeinschaftlich genutzter Mehrzweckraum mit Nebenräumen befindet sowie eine Technikfläche im Dachraum, wo die Lüftungsanlage der Küche verortet ist.
Kenngrößen:
BGF (BGF r+s): ca. 1.365 m²
BRI (BRI r+s): ca. 5.290 m³
NRF: NUF: ca. 835 m²
TF+VF: ca. 200 m²
Bauvorhaben "Kindertagesstätte und Wohnen": Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte und Mehrzweckraum im Erdgeschoss
sowie zwei geförderten Wohneinheiten im Dachgeschoss.
Grundfläche nördlicher Baukörper (Satteldach): ca. 10.00m x 21.90m
Grundfläche südlicher Baukörper (Flachdach): ca. 17.80m x 9.00m
Die Haupterschließung von Kindertagesstätte und Mehrzweckraum erfolgt über den zentralen Foyer Eingang auf Dorfplatzebene. Der Mehrzweckraum und die angegliederten Nebenräume sind direkt an den Eingangsbereich angebunden. Die Kindertagesstätte wird über ein separates Foyer erschlossen, an das Verwaltungs- und Nebenräume angegliedert sind. Über eine freistehende Treppe kommt man vom Foyer in einen großzügigen Spielflur an den die Gruppen-, Schlaf- und Sanitärräume sowie Kinder-Werkstatt und Matschgarderobe angeschlossen sind. Die barrierefreie Erschließung
erfolgt über einen Aufzug zwischen Foyer und Spielflur. Über die Matschgarderobe im westlichen Gebäudeteil wird der Außenspielbereich erschlossen.
Die Wohnungen im Dachgeschoss haben einen separaten Eingang an der Nordfassade und werden über eine einläufige Treppe erschlossen. Bei den Wohnungen handelt es sich um je eine geförderte 2-Zimmer- bzw. 3-Zimmer-Wohnung, die von der
Gemeinde Simmozheim vermietet werden sollen. Die Wohnungen orientieren sich mit ihren Wohn-Essbereichen und eingeschnittenen Loggien nach Westen.
Kenngrößen: BGF (BGF r+s): ca. 1.165 m²
BRI (BRI r+s): ca. 3.860 m³
NRF: NUF: ca. 656 m²
TF+VF: ca. 94 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind entsprechend dem "KEV 179 AngErg Eignung" folgende Angaben in Bezug auf
Ausschlussgründe zu machen:
(1) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(5) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen.
(2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ61HJ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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