Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Höchstädt, 60-er und 90-er Gebäudeabschnitt, LV 319 Sonnenschutzarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
Ort: Höchstädt a.d.Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89420
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 90744414
Fax: +49 90744455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-hoechstaedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Höchstädt, 60-er und 90-er Gebäudeabschnitt, LV 319 Sonnenschutzarbeiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule in
Höchstädt (Donau). Bei diesem Gebäude handelt es sich um den Gebäudeteil aus den 60er Jahren und dessen Erweiterung aus den 90er.
Beide Gebäudeteile sind unterkellert und erstrecken
sich über insgesamt 4 Geschosse. (KG, EG, 1.OG, 2.OG)
LV 319 Sonnenschutzarbeiten
Baustelleneinrichtung:
- Baustelleneinrichtung
Sonnenschutzarbeiten:
- Raffstore gebördelte Lamelle 205m2
- Ausführung Tageslichttechnik 216m²
- Wartung bestehende Raffstores 135m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=282165
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Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Höchstädt
Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die
Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax / E-Mail).
Das Öffnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 EU VOB/B.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig beim Bayerischen Staatsanzeiger Online System in digitaler Form zur
Verfügung und sind unter dem Link gemäß I.3) zu beziehen.
Die Vergabeunterlagen können ebenfalls schriftlich beim Schulverband Höchstädt () angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen werden nach Eingang des Unkostenbeitrages postalisch an das interessierteUnternehmen versandt.
Die Versendung der Verdingungsunterlagen in digitaler Form (CD) erfolgt nur bei vorheriger Überweisung des Unkostenbeitrages unter Angabe der
Baumaßnahme und der Vergabe Nr. auf folgendes Konto:
Empfänger: Schulverband Höchstädt
IBAN: DE91 7225 1520 0000 5352 73
BIC (Swift): BYLABEM1DLG
Verwendungszweck: "Ihr Firmenname ",GSMS, „LV-Nummer und Gewerk“
Höhe des Entgeltes: [Betrag gelöscht] EUR
Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Nach Überweisung des Unkostenbeitrages ist eine Überweisungsbestätigung mit Firmenstempel an
die Faxnummer 09074 44-55 oder per E-Mail zu senden.
Grundlage des Verfahrens: Vergabehandbuch Bayern März 2019
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
Bieteranfragen werden bis spätestens fünf Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Kontaktstelle (Bauamt VG Höchstädt) über
das Bayerischer Staatsanzeiger Online System beantwortet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de