Beschreibung: Die Formblätter beinhalten in zusammengefasster Form: - Versicherung, dass über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. - Erklärung über Eintragungen im Gewerbezentralregister - Versicherung,
dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe
der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
- Versicherung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos - Versicherung, dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-,
Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. - Erklärung,
dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen
drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen
die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-,
Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken können. - Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten
Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden
Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei
der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche
Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung, dass das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien
im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten
hat. - Erklärung, dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise
in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen
zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit
ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung
in unzulässiger Weise zu beeinflussen, oder versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen
begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt §
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung über die Kenntnis davon, dass eine Person, deren
Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen
einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123
Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. -
Eigenerklärung zum DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner. - Erklärung, dass den
Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern
bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen
für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), das Gesetz zur Regelung
eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), sonstige geltende bundes-
oder landesgesetzliche Regelungen und/oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche
Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind,
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
- Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Ziffer 15 dieser Eigenerklärung
auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an
weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem
Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Zusätzlich sind mit dem Teilnahmeantrag
folgende Nachweise vorzulegen: — Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an die erforderliche Sach- bzw. Fachkunde
und Akkreditierung für die Durchführung der Probenahmen nach LAGA PN 98, bzw. DIN
19698. — Die Fachkunde ist für 3 bis 5 Mitarbeiter anhand qualifizierter Ausbildung
(Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer
erfolgreichen Teilnahme an einem Probenehmerlehrgang nach PN 98 (Sachkunde) nachzuweisen;
— Nachweis der Zulassung nach DIN EN ISO/IEC 17025 als akkreditierte Untersuchungsstelle
oder vergleichbarer Nachweis einer ausländischen Zulassung