Gemeinde Weissach im Tal - Vergabe von Objektplanungsleistungen "Anbau Gerätehaus Feuerwehr" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1259
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Weissach im Tal
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weissach-im-tal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Weissach im Tal - Vergabe von Objektplanungsleistungen "Anbau Gerätehaus Feuerwehr"
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für den "Anbau Gerätehaus Feuerwehr".
Die Gemeinde Weissach im Tal plant den Anbau eines Gerätehauses an das bestehende Feuerwehrhaus. Für den Anbau liegt bereits ein Vorentwurf vor, auf dessen Grundlage das Baugesuch eingereicht werden soll.
Für die Realisierung des Projekts beabsichtigt die Gemeinde Weissach im Tal nun die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 nach HOAI für die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Freianlagen in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb nach VgV. Es ist geplant den Zuschlag bis September 2023 zu erteilen.
Die Vergabe der Leistungen und der Bau sollen ab Ende 2023 erfolgen, das Objekt soll zum Sommer 2025 fertig gestellt werden.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx