Beschreibung: 3.3.1 Referenzwertung Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei vergleichbare
Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten
und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen
beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht
werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen.
Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen
insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung
für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens
zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden
Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 75 Punkte erzielt
werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es
werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die
auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens
geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr
als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal
fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare
Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in
die Wertung gelangen sollen. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien
nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält
0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro
Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
1. Fachdisziplinen der Generalplanung:GP: Weniger als Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung
= Ausschlusskriterium, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens
eine weitere Planungsdisziplin =2 Punkte, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung
plus mindestens zwei weitere Planungsdisziplinen = 5 Punkte, GP: Objektplanung, TGA
und Tragwerkplanung plus mindestens drei weitere Planungsdisziplinen = 10 Punkte,
2. Gegenstand der Generalplanung: Kein Feuerwehrgerätehaus = 0 Punkte, Feuerwehrgerätehaus
= 5 Punkte, Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen
Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben
zur Referenz überprüfen kann. 3.3.2 Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers
anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden
Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte
erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind.
Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“
einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält
sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die
Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren
Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten
und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende
Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes
nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt
werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung
ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung:über 13 Jahre = 10 Punkte, 13 Jahre = 9 Punkte,
12 Jahre = 8 Punkte, 11 Jahre = 7 Punkte, 10 Jahre = 6 Punkte, 9 Jahre = 5 Punkte,
8 Jahre = 4 Punkte, 7 Jahre = 3 Punkte, 6 Jahre = 2 Punkte, 5 Jahre = 1 Punkt, unter
5 Jahren = Ausschluss, 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung: über
13 Jahre = 10 Punkte, 13 Jahre = 9 Punkte, 12 Jahre = 8 Punkte, 11 Jahre = 7 Punkte,
10 Jahre = 6 Punkte, 9 Jahre = 5 Punkte, 8 Jahre = 4 Punkte, 7 Jahre = 3 Punkte, 6
Jahre = 2 Punkte, 5 Jahre = 1 Punkt, unter 5 Jahren = Ausschluss, 3. Anzahl der gewerteten
Referenzen (max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung
oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein): 5 Referenzen
= 10 Punkte, 4 Referenzen = 8 Punkte, 3 Referenzen = 6 Punkte, 2 Referenzen = 4 Punkte,
1 Referenz = 2 Punkte, 3.3.3 Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und
Leistungsfähigkeit 105 Punkte erreicht werden. 3.4 Auswahl bei Punktgleichstand Die
drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte
die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei
Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere
gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber
zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber
zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen,
wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern
sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang
4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser
Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.