Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Weitere geforderte Einzelnachweise, welche nicht aus dem Präqualifizierungsregister
(kurz: PQ-Register) hervorgehen, sind mit dem Angebot bzw. auf Anforderung einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe
mit dem Angebot abzugeben. Auf gesondertes Verlangen sind deren Eignungsnachweise
(soweit diese erforderlich sind) oder deren Präqualifizierung (Nummer, unter der diese
im PQ-Register geführt werden) vorzulegen. Weitere geforderte Einzelnachweise, welche
nicht aus dem PQ-Register hervorgehen, sind dann mit der Aufforderung einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
dem Angebot folgende Dokumente ausgefüllt vorzulegen: - FB-2-02 Eigenerklärung zur
Eignung, -FB-3-01 Informationen des Auftragnehmers - bei Einsatz von Nachunternehmen:
sofern zutreffend, das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen -> FB-2-03 Eigenerklärung
Unterauftragnehmer-Eignungsleihe - sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung
-> FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung - sofern zutreffend, die Erklärung zur Eignungsleihe
-> FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe. Auf gesondertes Verlangen
sind die Eignungsnachweise der Nachunternehmer (soweit diese erforderlich sind) oder
deren Präqualifizierung (Nummer, unter der diese im PQ-Register geführt werden) vorzulegen.
Weitere geforderte Einzelnachweise, welche nicht aus dem PQ-Register hervorgehen,
sind dann mit der Aufforderung einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt
FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Zum Nachweis ihrer Eignung ist gem.
§ 6a Abs. 1 VOB/A die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber
oder Bieter zu prüfen. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen
in entsprechender Anwendung des § 6f EU Absatz 1 und 2 berücksichtigt. >> Mit dem
Angebot einzureichende Unterlagen: Der Nachweis der Eignung umfasst gem. § 6a Abs.
2 VOB/A die folgenden Angaben, die mittels Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung
oder durch die Präqualifizierung zu erklären bzw. nachzuweisen sind: 1. den Umsatz
des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten
bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind - mindestens drei Referenzprojekte. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
kann der Auftraggeber darauf hinweisen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, 3. die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen
in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
hat. Zudem sind zum Nachweis der Eignung ggf. folgende Unterlagen einzureichen: -
ggf. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen / Eignungsleihe (sofern zutreffend)
(mittels Eigenerklärung vorzulegen) - siehe auch Hinweise Nachunternehmen und Eignungsleihe
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- siehe auch Hinweise Bietergemeinschaften >> Auf Anforderung einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei
der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise > Nachweis:
Dritterklärung - sofern zutreffend, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung > Nachweis: Dritterklärung - sofern zutreffend, rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan > Nachweis: Dritterklärung - sofern zutreffend, Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) > FB-2-03
Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe - sofern zutreffend, Eignungsnachweise
für Nachunternehmer > FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung ODER Dritterklärung: Präqualifizierungsnachweis