Zusätzliche Informationen: 1) TU Bergakademie Freiberg, Planungsleistungen für
Ingenieurbauwerke HOAI § 43 ff.
Lph. 4-8 i.V.m. Anl. 12 und
Tragwerksplanung HOAI § 51 ff. Lph. 4-6 i.V.m. Anl. 14
für die Sanierung der Schachteinbauten im Schacht „Reiche Zeche" im Forschungs- und
Lehrbergwerk. Der Schacht Reiche Zeche ist der Hauptschacht des Forschungs- und Lehrbergwerkes
der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. Der Schacht dient dem Personal-
und Materialtransport im laufenden Grubenbetrieb und wird neben Forschung und Lehre
auch als Zugangsschacht für den Besucherverkehr des Fördervereins Himmelfahrt Fundgrube
Freiberg/Sachsen e.V. genutzt. Der Schacht kann momentan nur bis zur 1. Sohle (148
mT) maschinell befahren werden. Der weiterführende Schacht bis zum Rothschönberger
Stolln kann nur über Fahrten im nördlichen Trum befahren werden. Zukünftig ist eine
maschinelle Befahrung über die 1. Sohle hinaus bis zum Rothschönberger Stolln geplant.
Des Weiteren ist eine Umstellung von einer zweitŗümigen Förderung auf eine eintrümige
Förderung mit gleichzeitigem Austausch des Förderkorbes vorgesehen. Das Vorhaben beinhaltet
u.a. die Planung von Schachteinbauten, die Planung eines Führungssystems für den Einkorbbetrieb,
die Erneuerung von Medienleitungen, die Planung von Förderkorb und Korbhaltevorrichtung.
Derzeitiger Zustand: Der Schacht hat über weite Teile einen ungleichmäßig ausgebildeten
rechteckigen Querschnitt und besteht momentan aus einem Fahrtentrum und einem zweitrümigen
Fördertrum. Die Anschläge auf den verschiedenen Teufen sind ebenfalls unterschiedlich
ausgebildet. Der Schacht hat eine Gesamtteufe von 724,45 m, wobei das Grubengebäude
bis zum Niveau Rothschönberger Stolln (228 mT) komplett geflutet ist. Weitere Angaben
sind der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Entwurfsplanung zu entnehmen. Es liegt
eine Entwurfsplanung der Leistungsphasen 1-3 vor von August 2023. Die Realisierung
des Bauvorhabens ist geplant für: 2025 Baubeginn, Ende 2026 Fertigstellung. 2) Sämtliche
Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt.
Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der
Inhalt der EU-Bekanntmachung. 3) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare
zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen,
dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels elektronischer
Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen
sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift
sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht
erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte)
oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4) Nicht
erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des
Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden
im Verfahren nicht berücksichtigt. 5) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als
Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige
Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher
Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben
das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit
gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium). 7) Bei Bewerbergemeinschaften
ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten
Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die
Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise
von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die
gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis
bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung.
Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. 8) Ein
Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten
eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen
zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch
genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln.
Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem
Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte,
insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. 9) Enthalten
die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen
diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den
AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber
mit diesen Einwendungen präkludiert. 10) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH
im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in
der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im
gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die
Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich
zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 11)
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens. 12) Folgende
Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Antragsbogen Blätter I bis XI (römischen
Zahlen), unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, Vertragsentwurf
unterzeichnet, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien - siehe Antragbogen Blatt XIII.
13) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung,
dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die
Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in
dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden.
Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf
vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots
des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt.
Angaben zum Honorarangebot sind ausschließlich im Honorarblatt, nicht im Vertragsentwurf,
vorzunehmen.