Lieferung von modifizierten Empfangsgeräten (ZUFASA-FILTER-LNA) für die Zugfahrerselbstabfertigungsantenne
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich technischer Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 4032882470
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von modifizierten Empfangsgeräten (ZUFASA-FILTER-LNA) für die Zugfahrerselbstabfertigungsantenne
Sämtliche Fahrzeuge vom Typ DT5 benutzen für die Darstellung der betrieblichen Situation am Bahnsteig für den Fahrer ein System namens ZUFASA (Zugfahrerselbstabfertigung). Dieses System ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Abfertigung des Fahrers ohne die Verwendung von Spiegeln oder ortsfesten Monitoren am Bahnsteigende.
Das System ZUFASA baut auf analoger Funktechnik auf, welche durch die Integration des Systems Trainguard MT Fahrzeugseitig gestört wird. Um diese Störungen zu verringern, wurde die Fa. Comsys Communications Systems Service GmbH im Jahre 2021 damit beauftragt, eine adäquate technische Lösung für das Koexistenzproblem beider Systeme zu entwickeln, welche durch eine Modifikation des bestehenden ZUFASA-Empfangsgerätes am Fahrzeug realisiert wurde.
Hamburg
Sämtliche Fahrzeuge vom Typ DT5 benutzen für die Darstellung der betrieblichen Situation am Bahnsteig für den Fahrer ein System namens ZUFASA („Zugfahrerselbstabfertigung“). Dieses System ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Abfertigung des Fahrers ohne die Verwendung von Spiegeln oder ortsfesten Monitoren am Bahnsteigende.
Das System ZUFASA baut auf analoger Funktechnik auf, welche durch die Integration des Systems Trainguard MT Fahrzeugseitig gestört wird. Um diese Störungen zu verringern, wurde die Fa. Comsys im Jahre 2021 damit beauftragt, eine adäquate technische Lösung für das Koexistenzproblem beider Systeme zu entwickeln, welche durch eine Modifikation des bestehenden ZUFASA-Empfangsgerätes am Fahrzeug realisiert wurde. Hierzu gehörte einerseits die Entwicklung, Validierung und Qualifizierung eines modifizierten Empfangsgerätes, andererseits haben mit einem Prototypen des Gerätes bereits Testfahrten bei der HOCHBAHN stattgefunden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der Communications Systems Service GmbH (ComSys) einen Vertrag über die Serienfertigung eines modifizierten Empfangsgerätes (ZUFASA-FILTER-LNA) zu schließen. Die Auftragsvergabe ist gemäß § 13 Absatz 2 Ziffer 3 b) SektVO ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zulässig, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Das System ZUFASA (Zugfahrerselbstabfertigung) baut auf analoger Funktechnik auf. Die HOCHBAHN möchte mit der Beschaffung des ZUFASA-FILTER-LNA Störungen, die durch die Integration des Systems "Trainguard MT" fahrzeugseitig an der ZUFASA Antenne entstehen, verringern. Um diese Störungen zu verringern, wurde die Fa. Comsys im Jahre 2021 damit beauftragt, eine adäquate technische Lösung für das Koexistenzproblem beider Systeme zu entwickeln, welche durch eine Modifikation des bestehenden ZUFASA-Empfangsgerätes am Fahrzeug realisiert wurde. Hierzu gehörte einerseits die Entwicklung, Validierung und Qualifizierung eines modifizierten Empfangsgerätes, andererseits haben mit einem Prototypen des Gerätes bereits Testfahrten bei der HOCHBAHN stattgefunden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gerät bereits durch die Comsys Communications Systems Service GmbH fertig entwickelt, validiert und qualifiziert wurde sowie ein Nachweis über die Funktionsfähigkeit bei der HOCHBAHN geliefert werden konnte, ist die Firma Comsys Communications Systems Service GmbH als einziger Lieferant technisch in der Lage, die Lieferung der Seriengeräte (340 Stück) auszuführen.
Die vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von modifizierten Empfangsgeräten (ZUFASA-FILTER-LNA) für die Zugfahrerselbstabfertigungsantenne
Postanschrift: TecCenter
Ort: Bad Salzdetfurth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 31162
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.1 genannten Datum handelt es sich um den Tag der internen Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag. Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Comsys und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird
frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
Postanschrift: Rue de la Loi 200
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080