Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der kurzstationären allgemeinmedizinischen Versorgung für Versicherte der AOK Baden-Württemberg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der kurzstationären allgemeinmedizinischen Versorgung für Versicherte der AOK Baden-Württemberg
Das Krankenhauswesen befindet sich in einem Strukturwandel, der durch unterschiedliche Faktoren vorangetrieben und perspektivisch weiter an Dynamik gewinnen wird. Maßgebliche Veränderungsimpulse sind demographische Trends, der medizinische Fortschritt in Verbindung mit der Digitalisierung und – damit einhergehend – zunehmend komplexen Behandlungsmöglichkeiten sowie der anhaltende Fachkräftemangel in den ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Berufen. Hinzu kommen gesundheitspolitische Gestaltungsziele: eine weitere Differenzierung der Versorgungsstruktur, zunehmende Anforderungen an die Strukturqualität, die weitere „Ambulantisierung“ der Versorgung sowie der Abbau der Sektorengrenzen.
Die Vertragspartner schließen den nachstehenden Vertrag nach § 140a SGB V (Besondere Versorgung) mit dem Willen, Regelungen zur Verbesserung einer wirtschaftlichen, qualitativ hochwertigen, wirksamen, ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg.
Standort Geislingen an der Steige
Das Krankenhauswesen befindet sich in einem Strukturwandel, der durch unterschiedliche Faktoren vorangetrieben und perspektivisch weiter an Dynamik gewinnen wird. Maßgebliche Veränderungsimpulse sind demographische Trends, der medizinische Fortschritt in Verbindung mit der Digitalisierung und – damit einhergehend – zunehmend komplexen Behandlungsmöglichkeiten sowie der anhaltende Fachkräftemangel in den ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Berufen. Hinzu kommen gesundheitspolitische Gestaltungsziele: eine weitere Differenzierung der Versorgungsstruktur, zunehmende Anforderungen an die Strukturqualität, die weitere „Ambulantisierung“ der Versorgung sowie der Abbau der Sektorengrenzen. Im Zuge einer Strategieentwicklung hat die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2022 einen Handlungsrahmen für die regionale Versorgung im Szenario einer KH-Schließung entwickelt. Hier wird als Empfehlung die Einrichtung einer kurzstationären Versorgungseinheit mit einem allgemeinärztlichen/basisinternistischen Leistungsspektrum formuliert, soweit dafür in der betreffenden Region ein spezifischer Bedarf erkennbar ist.
Das neue Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten bei denen, aufgrund einer akuten Erkrankung, eine adäquate Versorgung in dem bisherigen Umfeld (privates Umfeld, Pflegeheim, etc.) nicht mehr hinreichend sichergestellt ist, andererseits die besonderen Mittel des Krankenhauses noch nicht notwendig sind, also eine akutmedizinische stationäre Aufnahme noch nicht notwendig ist. Dafür wird eine ärztliche geleitete Bettenstation etabliert, wobei die ärztliche Regelversorgung in Präsenz auf ein festes Stundenkontingent begrenzt ist. Die pflegerische Betreuung der Patientinnen und Patienten ist durchgängig sichergestellt. Versorgungsziel der KAV ist neben einer ärztlichen und einer qualifiziert-pflegerischen Evaluation des Zustandes des Patienten unter definierten Rahmenbedingungen, die Einleitung einer medizinisch-pflegerischen therapeutischen Rekompensation. Diese bietet im Rahmen der KAV-Struktur eine Eskalation über die rein ambulanten Versorgungsgrundsätze hinaus. Mit dieser Therapie- und Pflegeintensität liegt die KAV im Versorgungsniveau deutlich über vielen ambulanten Therapiemöglichkeiten (z.B. im privaten oder hausärztlichen Umfeld), über Kurzzeitpflege, über ambulanter Pflege und über Pflegeheimen; andererseits besteht hinsichtlich ärztlicher und pflegerischer Versorgung sowie der Diagnostikmöglichkeiten ein erheblicher Unterschied zu akut-klinischen Strukturen.
Dieser Ansatz soll nun beispielhaft am Standort Geislingen erprobt werden. In Geislingen wird zum Ende des Jahres die Helfenstein Klinik geschlossen. Um eine nahtlose Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten, soll der Vertrag mit der ALB-FILS-LINIK, als Träger der Helfenstein Klinik, geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
- Am geplanten Standort wird die Helfenstein Klinik zum Ende des Jahres 2023 geschlossen. Die ALB-FILS-KLINIK hat den krankenhausplanerischen Versorgungsauftrag für die Raumschaft Göppingen und betreibt mit der Klinik am Eichert den zentralen Gesundheitsversorger im stationären Bereich.
- Der Standort Helfenstein Klinik ist der bevorzugte Ort, um die neue Versorgungsform in Geislingen zu etablieren. Am Standort finden sich weitere Leistungserbringer (Therapeuten, Ärzte, Apotheke, Pflegeeinrichtungen) die im Bedarfsfall in die Versorgung eingebunden werden können. In Geislingen findet sich kein anderer Standort, der diese Vorteile hat.
- Das Gebäude der Helfenstein Klinik nebst technischen Anlagen, Betten, medizinische Ausstattung, usw. befindet sich im Besitz der ALB-FILS-KLINIKEN. Sämtliche medizinische Anforderungen an eine ärztlich geleitete Bettenstation sind bereits und werden durch die ALB-FILS-KLINIKEN zur Verfügung gestellt.- Im Gebäude der Helfenstein Klinik, in unmittelbarer Nähe der Bettenstation, befindet sich eine internistische Hausarztpraxis. Diese Praxis wird im Rahmen eines MVZ in Trägerschaft der ALB-FILS-KLINIK betrieben. Über diese Praxis wird die ärztliche Versorgung der Patienten organisiert. Nur über diese Praxis ist es möglich, die ärztliche Versorgung im Regelbetrieb zu gewährleisten. Zusätzlich kann bei einer akuten Verschlechterung der Patienten unverzüglich eine ärztliche Präsenz sichergestellt werden.
- Über die Anbindung an das Krankenhausinformationssystem können Vorgänge dokumentiert und abgerechnet werden. Der Aufbau und die Entwicklung einer eigenen Dokumentations- und Abrechnungssoftware entfällt.
- Über die ALB-FILS-KLINIKEN können weitere notwendige Dienst- und Unterstützungsleistungen bezogen werden.
- Für die Überwachung der Patienten außerhalb der Öffnungszeiten der internistischen Hausarztpraxis, ist eine telemedizinischen Anbindung an die Klinik am Eichert vorgesehen.
So soll es möglich sein, die Patienten engmaschig zu überwachen und im Bedarfsfall die Behandlung direkt anzupassen – möglich soll auch die Verlegung in eine stationäre Einrichtung sein. Um die Fahrtwege für Patienten kurz zu halten, ist die Klinik am Eichert dafür zu präferieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Eichertstraße 3
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 73035
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland