5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121000 Busse, 32441300 Telematiksystem, 32442000 Endgeräte, 32413100 Router für Netzwerke
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen können sich auf Software (Lizenzen, Funktionen, Schnittstellen ...) und auf Hardware (Geräte, Komponenten, Anzahl ...) beziehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtwerke Heilbronn GmbH Georg-Vogel-Straße 2-4
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74080
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: sowie an den Standorten der beauftragten Verkehrsunternehmen, die Verkehre für die Stadtwerke Heilbronn erbringen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH Am Spitalbach 20
Stadt: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: sowie an den Standorten der beauftragten Verkehrsunternehmen für die Verkehre im Landkreis Schwäbisch Hall.
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung im Handelsregister
Beschreibung: Jedes Unternehmen, das an dem Verfahren teilnimmt, muss rechtswirksam gegründet und - soweit vorgeschrieben - in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Tätigkeit darf nicht durch eine Behörde verboten worden sein. Dies wird durch die Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Weitere Nachweise sind nur auf besondere Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Berufsgenossenschaft
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben über Ausschlussgründe
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass für unser Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bewerber, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern sowie Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf entsprechende Aufforderung der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, weder rechtskräftig verurteilt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in un-zulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Beschreibung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Der Bewerber erklärt, 0 dass unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder 0 dass unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der Bewerber erklärt, 0 dass er sich von einem beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lässt, wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlegt oder 0 dass er sich von einem beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lässt, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlegt; Der Bewerber erklärt, - dass er sich verpflichtet sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Der Bewerber erklärt, dass er sich bewusst ist, - dass sein Unternehmen sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - dass sein Unternehmen sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und seinem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß seines Unternehmens sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung - den Ausschluss seines Unternehmens und die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, - sein Unternehmen oder die von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden können, - der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass er dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen haben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Antikorruptionserklärung
Beschreibung: Der Bewerber erkennt nachfolgende Antikorruptions-/Integritätsklausel mit Unterzeichnung der Teilnahmeunterlagen an: 1. Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Der AN stellt insbesondere durch organisatorische Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter sicher, dass er bzw. seine Mitarbeiter in den Geschäftsbeziehungen mit dem AG a) keine strafbaren Handlungen begehen, die unter die §§ 298, 299, 333, 334 StGB und §§ 17, 18 UWG fallen, b) über § 18 UWG hinaus die dem AN im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften und Informationen des AG, auch auf Disketten, CD oder sonstigen Datenträgern, nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder der Eigennutzung unbefugt verwerten oder an Dritte weitergeben, c) Mitarbeitern des AG keine Zuwendungen oder andere Vorteile anbieten werden bzw. solche von diesen angenommen werden, d) Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1, Buchstaben a) - c) anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten werden 2. Bei jedem Verstoß gegen die in Absatz 1 festgelegten Regelungen hat der AN dem AG eine Vertragsstrafe von 10% der Auftragssumme netto, mindestens jedoch 5.000,- EUR als Vertragsstrafe zu zahlen,- gegen deren Anfall die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen ist. 3. Bei einem Verstoß des AN oder seiner Mitarbeiter gegen die in Absatz 1 Buchstaben a) - d) festgelegten Regelungen ist der AG zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags und zum Ausschluss von der Vergabe weiterer Aufträge berechtigt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Beschreibung: Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde folgender Artikel in die Verordnung (EU) 2022/576 aufgenommen: Artikel 5k: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Der Bewerber erklärt, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf ihn zutreffen. Des Weiteren verpflichtet er sich, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bewerbergemeinschaft
Beschreibung: Mitglied der Bewerbergemeinschaft Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot (Auftragserteilung) eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass sie sich um die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren bewirbt. Die geforderten Eignungskriterien für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft wird als Eigenerklärung bzw. durch beigefügte Dokumente nachgewiesen. Jedes Mitglied bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner. Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erklärt, dass ihm das Gesetz (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet. Wird eine Bewerbergemeinschaft unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildet, ist die zwingende Folge ein Ausschluss des entsprechenden Angebotes. Zulässig sind jedoch Bewerbergemeinschaften, die gebildet werden, um ein technisch und kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Begründung Mitgliedschaft einer Bewerbergemeinschaft Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft begründet unter Beachtung der Zulässigkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft seine Mitgliedschaft.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachunternehmer
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Der Nachunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die aufgeführten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachunternehmer Eignungsleihe
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Zusätzlich bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Referenzen des Nachunternehmers (= Eignungsleihe). Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Der Nachunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die aufgeführten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftungserklärung Eignungsleihe
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft benennt in einem Verzeichnis Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Zusätzlich bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Referenzen des Nachunternehmers (= Eignungsleihe). Haftungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nimmt zum Nachweis der Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch. Das andere Unternehmen verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter bzw. an die oben genannte Bietergemeinschaft mit diesem / dieser gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen - Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von FSD mit integriertem Bordrechner (BR), Hintergrundsystemen für Vertrieb, ITCS und CICO. - Der Name des öffentlichen oder privaten Empfängers für das die Leistung erbracht wurde (Auftraggeber) ist mit vollständiger Adresse und einem Ansprechpartner in das Formblatt einzutragen. Eine kurze Beschreibung des Liefer- und Dienstleistungsauftrages kann auf einer gesonderten Anlage weiter ausgeführt werden. - Ein Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und die gemeldeten Unterauftragnehmer erfüllen die genannten Mindestanforderungen gemeinsam. Es ist anzugeben, welches Unternehmen welchen Leistungsteil erbracht hat. Sollen Leistungen eines Dritten in den Nachweis der Eignung einbezogen werden, sind die Formblätter T.03 (Nachunternehmer) und T.04 für die Eignungsleihe vorzulegen. - Eine Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) mit allen ihren Mitgliedern, ggf. zusammen mit den gemeldeten Unterauftragnehmern, erfüllen die genannten Mindestanforderungen gemeinsam. - Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem vorliegenden Formblatt T.05 Referenzen zu beschreiben. Es können maximal zehn (10) Referenzen mit dem Teilnahmeantrag zur Wertung eingereicht werden. - Es müssen je Referenz die nachweislich in dem Referenzprojekt erfüllten Referenzinhalte angekreuzt werden. Mit jeder Referenz können somit theoretisch alle aufgeführten spezifizierten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen aber nicht alle Anforderungen in einem Projekt erfüllt werden, sondern diese können sich auf unterschiedliche Projekte verteilen - Zulässig sind Referenzen für Leistungen mit einer Beauftragung ab dem 01.01.2016. - Der Nachweis ist erbracht, wenn ein Unterkriterium angekreuzt ist, sofern keine abweichende Mindestanforderung beschrieben ist. - Der "*" kennzeichnet Pflichtfelder. Fehlt diese Angabe erhält der Bewerber keine Punkte für die Referenz. Hinweis zu Referenzen von Nachunternehmern (Eignungsleihe): Leistungen, die im Referenzprojekt durch Nachunternehmer oder durch ein Mitglied der damaligen Bietergemeinschaft erbracht wurden, werden im Teilnahmeantrag bei den Mindestanforderungen und bei der Wertung der Referenz mit Punkten nur berücksichtigt, wenn dieses Unternehmen hier als Nachunternehmer bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Die Leistungen dieser Unternehmen müssen auf gesonderter Anlage beschrieben werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Die Anforderungen an die Referenzen und die Mindestanforderung zu jedem der 11 vorgegebenen Themenblöcke sind im Formblatt T.05 aufgelistet. Themenblock 1: Fahrzeuggerät FSD Bei mindestens einer (1) Referenz muss nachgewiesen werden, dass mindestens 140 Fahrzeuge des ÖPNV/SPNV (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug), bei weiteren mindesten zwei (2) Referenzen muss nach-gewiesen werden, dass mindestens 70 Fahrzeuge des ÖPNV/SPNV (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug) mit Fahrzeuggeräten ausgestattet worden sind, welche jeweils mindestens vier (4) der folgenden Ausstattungsdetails aufweisen: Bordrechnerfunktionen: 0 IBIS-Master (VDV 300) 0 IBIS-IP (VDV301) Ansteuerung TFT-Innenanzeigen 0 IBIS-WB (VDV300) Ansteuerung TFT-Innenanzeigen 0 Ortung mit GPS 0 Logische Ortung (Wegimpuls, Tachosignal ...) 0 LSA-, Poller- oder Schrankensteuerung über Analogfunk Fahrscheindruckerfunktionen: 0 Verkauf von Papierfahrscheinen 0 Bargeldlose Bezahlung Ausstattungsdetails: 0 Kompaktgerät für den Fahrscheinverkauf mit integrierten Komponenten Themenblock 2: Einstiegskontrollsystem EKS / CICO-Terminal Mindestens ein (1) Referenzprojekt umfasst EKS / CICO-Terminals mit mindestens drei (3) der folgenden Ausstattungsmerkmale: 0 Integriert im FSD 0 Externes EKS / CICO-Terminal angebunden über LAN 0 RFID-Leser 0 Hybridkartenleser für Zahlungsverkehrs- und VDV KA-Karten 0 2D Barcodescanner Themenblock 3: DFI-Anzeigen an Haltestellen Mindestens ein (1) Referenzprojekt umfasst die Lieferung und Ansteuerung von DFI-Anzeigen mit drei (3) der folgenden Ausstattungsmerkmale: 0 Lieferung von DFI-Steuerrechner oder Komplettanzeige 0 DFI-Verwaltung im HGS 0 DFI-Ansteuerung aus dem gelieferten ITCS Themenblock 4: Fahrplan- und Umlaufdatenimport über VDV 452 Bei mindestens drei (3) Referenzen muss der Import aus einem Planungssystem im Format VDV 452 nachgewiesen werden. 0 Netz- und Fahrplandaten 0 Umläufe Themenblock 5: Dienstdatenimport über VDV 455 Bei mindestens einer (1) Referenz muss der Import aus einer Dienstplanung im Format VDV 455 nachgewiesen werden. 0 Import Dienstdaten nach VDV 455 Themenblock 6: Leitsystem ITCS Bei mindestens drei (3) Referenzen ist ein ITCS mit jeweils mindestens fünf (5) der folgenden Funktionen geliefert worden: 0 Darstellung GIS-Karte 0 Darstellung in Tabellen 0 Dispositive Maßnahmen 0 Schnittstelle VDV 453, Dienst ANS 0 Rückkanal aus dem Dienst ANS an den Bordrechner 0 Schnittstelle VDV 453, Dienst VIS 0 Schnittstelle VDV 454, Dienst AUS 0 Mobiler ITCS-Arbeitsplatz auf Tablet 0 Steuerung DFI (Sondertexte ...) 0 Im ITCS-Dialog integrierter Sprechfunk VoIP Themenblock 7: Kommunikation Bordrechner - Leitsystem ITCS Bei mindestens zwei (2) Referenzen müssen jeweils mindestens vier (4) der folgenden Funktionen nachgewiesen werden: Fahrer- / Fahrzeugkommunikation: 0 Datenfunk über das öffentliche Mobilfunknetz 0 Sprachkommunikation über das öffentliche Mobilfunknetz 0 Codierte Meldungen + Weisungen Funktionen: 0 Dispositive Maßnahmen 0 Spontane Umleitung online mit Navigation im Fahrzeug 0 Fahrgastinformationsmeldungen an TFT-Innenanzeigen Themenblock 8: Systemkomponenten nach VDV-KA In mindestens einer (1) Referenz müssen mindestens fünf (5) der folgenden Systemkomponenten nach dem Standard der VDV-KA zum Einsatz gekommen sein. 0 KVP-Terminal (eingebaut oder abgesetzt) 0 DL-Terminal (eingebaut oder abgesetzt) 0 DL-System 0 Sperrlistenservice (KOSE) 0 Aktionslistenservice (ALISE) 0 Kontrolle von EFS (Chipkarte) 0 Kontrolle von EFS (STB) Themenblock 9: Check-in-check-out mit Chipkarte (CICO) In mindestens einer (1) Referenz muss CICO mit Chipkarte nach dem Standard der VDV-KA zum Einsatz gekommen sein. 0 check-in-check-out mit Chipkarte (CICO) Themenblock 10: Produkt und Kontrollmodul nach VDV-KA In mindestens einer (1) Referenz muss ein Produkt-/Tarifmodul und/oder Kontrollmodul nach dem Standard der VDV-KA zum Einsatz gekommen sein. 0 Produkt-/Tarifmodul (PKM) 0 Kontrollmodul (PKM) Themenblock 11: Schnittstellen nach VDV461/VDV463 - Anbindung BMS/LMS an das ITCS In mindestens einer (1) Referenz muss eine Anbindung an ein BMS oder ein LMS über eine Schnittstelle nach VDV461 (BMS) oder VDV463 (LMS) implementiert sein. 0 Anbindung BMS über VDV461 0 Anbindung LMS über VDV463
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die im Formblatt T.05 -Referenzen- genannten Punkte nicht relevant. Wird für mehr als vier (4) Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu zehn (10) Referenzen ermittelt. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal vier (4) Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als vier (4) Bewerber zuzulassen, werden diese punktgleichen Bewerber alle zugelassen. Die in Klammern vermerkte Punktzahl wird für das Einzelkriterium in der Wertung angerechnet. Punkte aus Referenzen, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls in die Bewertung aufgenommen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 4
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis des Angebots
Beschreibung: Preis des Angebots, bezogen auf die Gesamtkosten bei 10-jährigem Einsatz
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Bewertung
Beschreibung: Technische Bewertung, gemessen an den Anforderungen des Lastenheftes (Leistungsbeschreibung)
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmende, angemessene Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber bzw. Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag, später mit ihrem Angebot, einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 51 SektVO vor.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eingang eines form- und fristgerechten Teilnahmeantrags - Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - Erklärung zu - Bildung Bewerbergemeinschaft *) - Einsatz von Nachunternehmern*) - Betriebshaftpflichtversicherung - Insolvenzverfahren und Liquidation - Zuverlässigkeit - zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB - fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Zahlung von Steuern sowie Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Mindestentgelt (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) - Antikorruption - EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - Bewerbergemeinschaftserklärung *) - Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern *) - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe *) - Haftungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe *) *) -falls zutreffend-
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Im EVB-IT Systemvertrag, der den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, sind in Ziffer 9 Zahlungsplan die vorgegebenen Teilzahlungen dargestellt: 30% nach Abschluss des Testbetriebes ohne Fehler der Fehlerklasse 1 und 2 20% nach vollständiger Lieferung aller Fahrzeugausrüstungen 30% nach Abnahme SAT2 ohne Fehler der Fehlerklasse 1 und 2 20% nach erfolgreicher Gesamtabnahme ohne Fehler der Fehlerklasse 1 und 2 Die Prozentsätze beziehen sich auf die Auftragssumme. Mängelhaftung (Gewährleistung) Der Auftragnehmer leistet an den Auftraggeber eine Sicherheit für Mängelansprüche. Diese dient der Sicherung der Mängelansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich Schadensersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers wegen erfolgter, aber wiederum mangelhafter Nacherfüllung des Auftragnehmers. Die Sicherheit beträgt 10% der Nettoauftragssumme einschließlich evtl. Nachträge.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rügefristen Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung Erstangeboten (gemäß § 42 Abs. (1) SektVO) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Heilbronn GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer Baden-Württemberg