Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderung für das überregionale FÖZ Sehen Weimar

141878-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderung für das überregionale FÖZ Sehen Weimar
OJ S 49/2024 08/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weimar
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung für das überregionale FÖZ Sehen Weimar
Beschreibung: Beförderung von Schüler*innen des überregionalen Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sehen auf verschiedenen Routen in 14 Losen Adresse: Staatliches überregionales Förderzentrum Sehen, Bonhoefferstraße 26, 99427 Weimar Die Schüler sind von ihren Heimatadressen zum FÖZ mit dem Schwerpunkt Sehen in Weimar und wieder zurück zu befördern.
Kennung des Verfahrens: e7ccc43f-bb91-4b9c-b065-b935e09323ea
Interne Kennung: 600.58-10/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 14
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 14
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 GWB aufgeführt. Fakultative Ausschlussgründe sind in § 124 GWB geregelt. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
KonkursInsolvenz
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
KonkursInsolvenz
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerbeförderung Weimar - Suhl
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar - Suhl
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schülerbeförderung Weimar - Gera
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar - Gera
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schülerbeförderung Weimar - Meuselwitz
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar - Meuselwitz
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Saalfeld
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Saalfeld
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Apolda
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Apolda
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Heldrungen
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Heldrungen
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Gangloffsömmern
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Gangloffsömmern
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Erfurt
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Erfurt
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Stadtgebiet I
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Stadtgebiet I
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Stadtgebiet II
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Stadtgebiet II
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Dermbach
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Dermbach
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Gotha
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Gotha
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Friedrichroda
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Friedrichroda
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Schülerbeförderung Weimar – Rosenthal am Rennsteig
Beschreibung: Schülerbeförderung für die Stadt Weimar, Strecke Weimar – Rosenthal am Rennsteig
Interne Kennung: 600.58-10/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der 2maligen Verlängerung für jeweils 1 Schuljahr bis 20.07.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise gemäß § 44 VgV: - Absatz 1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und/oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen zugelassen ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personenbeförderung sind. Auf Verlangen sind die Erlaubnisse und Auszüge aus dem Verkehrszentralregister für alle Fahrer vorzulegen. - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweise nach § 46 VgV: - Absatz 3 Nr. 1: Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Nachweis über die einzusetzenden Fahrzeuge (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen), auf Verlangen sind Nachweise über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen für die einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister für alle einzusetzenden Fahrer (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29385982
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29385982
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2024 11:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Frist für den Eingang der Angebote: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Datum der Angebotseröffnung: 11.04.2024, 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist 24.05.2024
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Weimar
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weimar
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16055000-0001-44
Postanschrift: Schwanseestraße 17  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtverwaltung Weimar
Telefon: +493643762309
Fax: +493643762326
Internetadresse: https://www.weimar.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49361573321254
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6354f330-d00e-44c3-89d3-6a7152aec078 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2024 10:19:29 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 141878-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/03/2024

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