Deutschland – Server – Rahmenvereinbarung für den Kauf von Servern

185809-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Server – Rahmenvereinbarung für den Kauf von Servern
OJ S 63/2024 28/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für den Kauf von Servern
Beschreibung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH beschafft (auch für die FAIR GmbH sowie für die Helmholtz-Institute Mainz und Jena) Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören - Server für Rechencluster (Los A), - für Speichersysteme (Los B) und - für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C). In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 35 Mio. EUR) an neuer Hardware. Dabei handelt es sich gleichzeitig um die monetäre Obergrenze, die aus diesem Rahmenvertrag über die max. Gesamtlaufzeit von 4 Jahren insgesamt abgerufen wird. Die Vereinbarung gilt zunächst für einen Zeitraum von 24 Monaten mit der Option, der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Zur Deckung des Bedarfs bei GSI (und FAIR) wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für zwei oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern zwei oder mehrere Verträge abgeschlossen. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt pro Los anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag pro Los an die 3 Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten. Der Zuschlag pro Los für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein. Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb). Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Mini-Wettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten. Die Wertung jedes einzelnen Miniwettbewerbs entspricht jedoch für die einzelnen Lose der Wertungsmatrix, die für die Ausschreibung (Initialbestellung) verwendet wird. - Los A wird also in Ausschreibung und Miniwettbewerb wie folgt gewertet: (Serverpreis + Node-bezogene Kosten + Stromkosten über 5 Jahre bei max. Belastung) / SPEC Dabei werden die Stromkosten von GSI in der Wertungsmatrix angepasst, sofern sie sich verändern. - Los B wird also in Ausschreibung und Miniwettbewerb hinsichtlich des Leistungskriteriums Energieeffizienz wie folgt gewertet Energieeffizienz: 100 % Im LV werden Netzteile mit der Klasse "Platinum" zwingend vorausgesetzt (Ausschlusskriterium); diese Netzteile erhalten 0 Punkte. Netzteile mit einer höheren "80plus" Spezifikation ("Titanium") erhalten 10 Punkte. Die vom Bieter in der Ausschreibung angebotene Klasse zur Energieeffizienz gilt für die folgenden Miniwettbewerbe als Minimum. Der Wertungspreis n wird wie folgt ermittelt: Preis pro Server / Kapazität in TB - Los C wird also in Ausschreibung und Miniwettbewerb hinsichtlich des Leistungskriteriums Energieeffizienz wie folgt gewertet: Energieeffizienz: 100 % Im LV werden Netzteile mit der Klasse "Platinum" zwingend vorausgesetzt (Ausschlusskriterium); diese Netzteile erhalten 0 Punkte. Netzteile mit einer höheren "80plus" Spezifikation ("Titanium") erhalten 10 Punkte. Die vom Bieter in der Ausschreibung angebotene Klasse zur Energieeffizienz gilt für die folgenden Miniwettbewerbe als Minimum.
Kennung des Verfahrens: 665baf39-116e-4cc0-b106-e2c41affd088
Interne Kennung: 23/RV Server 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48820000 Server
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55128
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 35 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1Z8KAFPG Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien - Dokument "3 Eignung.docx" mit allen o.g. Erklärungen/Formblättern II. Leistungskriterien Zur Bewertung der einzelnen Leistungskriterien und deren Bepunktung finden Sie eine Übersicht in: - "6 Wertungsmatrix Los A_26.03.2024", - "6a Wertungsmatrix Los B_26.03.2024" und - "6b Wertungsmatrix Los C_26.03.2024" Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt, die nachfolgend beschrieben werden: Für Los A: Server für Rechencluster (Serverpreis inkl.Einbau+Node-bezogene Kosten+Stromkosten über 5 Jahre bei max.Belastung) / SPEC Dabei werden die Stromkosten über 5 Jahre wie folgt ermittelt: Leistungsaufnahme bei max.SPEC in KWh x Stromkosten x 24 Stunden x 365 Tage x 5 Jahre Es werden also die Energiekosten bei maximaler Leistung über 5 Jahre berechnet, die zusätzlichen Knotenkosten (= Node-bezogene Kosten bestehend aus Netzwerk etc.) sowie Serverpreise inkl. Preis für den Einbau addiert und durch die SPEC geteilt; so erhält man den Wert EUR/SPEC, wobei der niedrigste Wert gewinnt. Die Stromkosten liegen bei 0,22 EUR, die Node-bezogenen Kosten (EUR/Server) hat GSI mit 494 EUR ermittelt Daraus ergibt sich diese Formel: (Serverpreis inkl.Einbau + 494 EUR + (Leistungsaufnahme bei max.SPEC in KWh x 0,22 EUR x 24 Stunden x 265 Tage x 5 Jahre)) / SPEC Für Los B: Server für Speichersysteme Preis : Leistung = 90 : 10 Der Wertungspreis n wird wie folgt ermittelt: (Preis pro Server + Einbau pro Server) / (Kapazität in TB) Beschreibung Leistungskriterien Energieeffizienz: Im LV werden Netzteile mit der Klasse "Platinum" zwingend vorausgesetzt (AUSSCHLUSSKRITERIUM); diese Netzteile er-halten 0 Punkte. Netzteile mit einer höheren "80plus" Spezi-fikation ("Titanium") erhalten 10 Punkte Für Los C: Server für wissenschaftliche Infrastruktur Preis : Leistung = 90 : 10 Beschreibung Leistungskriterien Energieeffizienz: Im LV werden Netzteile mit der Klasse "Platinum" zwingend vorausgesetzt (AUSSCHLUSSKRITERIUM); diese Netzteile er-halten 0 Punkte. Netzteile mit einer höheren "80plus" Spezifikation ("Titanium") erhalten 10 Punkte Die Abgabe von Angeboten, die sich pro LOS und dessen Zuschlag untereinander bedingen, sind unzulässig. ____________________________________________________________________________________ Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los A - Server für Rechencluster
Beschreibung: Wir erwarten Ihr Angebot für die Initialbestellung für n HPC-Server mit einer Gesamtleistung von mindestens SPECrate®2017_fp_base = 33 000. Diese müssen noch in 2024 geliefert werden [Ausschlusskriterium]. Wir werden HPC-Server bis zu einem Betrag von maximal 700.000 EUR (Initialbestellung) beschaffen, die die oben genannten allgemeinen Anforderungen und die unten genannten technischen Merkmale erfüllen: - Die Server sind in Gehäusen mit zwei Höheneinheiten (2U) zu liefern. In jedem Gehäuse dürfen entweder ein Rechenknoten oder zwei Rechenknoten installiert sein. [Ausschlusskriterium] - Jeder Rechenknoten muss über folgende Komponenten verfügen: - Single oder Dual CPU Systeme mit zusammen mindestens 128 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten und maximal 256 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten. Es können sowohl Einzel- als auch Zweifachsockelsysteme geliefert werden. [Ausschlusskriterium] - Die CPU/die CPUs müssen folgenden Anforderungen erfüllen [Ausschlusskriterium]: o Die Architektur der CPUs muss dem Typ x86-64 (auch bezeichnet als x64, AMD64, Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium] o Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.1 GHz sein. [Ausschlusskriterium] - Arbeitsspeicher mit folgenden Anforderungen: o Mindestens 4 GByte Hauptspeicher pro physikalischem CPU-Kern. Für das Minimalsystem mit 128 physikalischen CPU-Kernen ergibt sich hierdurch eine Arbeitsspeicher-Minimalausstattung von 512 GByte. [Ausschlusskriterium] o Die Speicherbausteine müssen vom Mainboard-Herstellers für Mainboard und CPU freigegeben worden sein und über Fehlerkorrektur (ECC) verfügen. [Ausschlusskriterium] o Sämtliche verbauten Speicherbausteine müssen einer identischen Spezifikation (Größe, Zugriffstakt) entsprechen. [Ausschlusskriterium] o Es sind alle Arbeitsspeicherkanäle der CPU mit mindestens einem Speicherbaustein (DIMM) zu bestücken. Alle Arbeitsspeicherkanäle sind gleich zu bestücken. [Ausschlusskriterium]? - Eine SSD mit folgenden Eigenschaften: o Mindestens 960 GB netto Speicherkapazität [Ausschlusskriterium] o Mit Schnittstelle m.2 , U.2 oder U3 [Ausschlusskriterium] o Mindestens 5000 TBW. [Ausschlusskriterium]] o Einer MTBF von mindestens 2 Millionen Stunden. [Ausschlusskriterium] o Die Lesegeschwindigkeit muss über 3000 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 1500 MB/s liegen [Ausschlusskriterium] o Der Durchsatz muss mindestens 300 000 IOPS lesend und 100 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium] o Diese SSD wird als Systemlaufwerk eingesetzt. Die SSD muss daher als Boot-Medium dienen können. [Ausschlusskriterium] - Mindestens eine Nvidia ConnectX-6 (HDR100) Infiniband Netzwerk-Schnittstelle (100Gbit/s), vergleichbar oder besser [Ausschlusskriterium] mit "Boot over Infiniband" Unterstützung verfügbar und aktiviert. [Ausschlusskriterium] Insbesondere muß die Konfigurationsoptionen KEEP_LINK_UP_ON_BOOT_P1=1 und KEEP_IB_LINK_UP_P1=1 zum Booten über HDR-Links gesetzt sein. - Für den Rechenknoten ist die Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) anzugeben. [Leistungskriterium] Dem Anbieter stehen zur Bestimmung folgende Möglichkeiten zur Verfügung: o Vom Anbieter durchgeführte und dokumentierte Messung gemäß den Vorgaben von SPEC CPU 2017 (SPEC CPU 2017 Run and Reporting Rules) auf einem dem Angebot entsprechenden Rechenknoten. o Angabe der für den Rechenknoten zu erwartenden Leistung anhand Berechnung mit den auf https://www.spec.org/cpu2017/results/ publizierten Messwerten. Die Leistung ist hier als Durchschnittsleistung der zum Stichtag 01. Januar 2024 (Published Date) gemeldeten Systeme mit gleicher CPU-Ausstattung (d.h. CPU-Typ und Anzahl CPUs im Rechenknoten) zu berechnen. o Jeder Rechenknoten muss die Mindestleistung von SPECrate®2017_fp_base = 550 erreichen. [Ausschlusskriterium] Bitte geben Sie als Option den Preis für den Rack-Einbau pro Server bei GSI an. [Ausschlusskriterium]
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48820000 Server
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dabei verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Initialbestellung ist als Option der Einbau mit anzubieten - Ausschlusskriterium (siehe Leistungsbeschreibung und Angabe Lieferdatum auf dem Angebotsformblatt der einzelnen Lose).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55128
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dabei verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH plant in den kommenden 2 Jahren Server in drei Losen zu beschaffen. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.06.2024 und läuft zunächst 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch 2 mal um jeweils 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Voraussichtlich wird im Anfang 2028 eine weitere Bekanntmachung zur Neuvergabe des Auftrages erfolgen.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Wertung bei Los A erfolgt wie nachfolgend beschrieben: Wertung insgesamt: (Serverpreis inkl.Einbau+Node-bezogene Kosten+Stromkosten über 5 Jahre bei max.Belastung) / SPEC Dabei werden die Stromkosten über 5 Jahre wie folgt ermittelt: Leistungsaufnahme bei max.SPEC in KWh x Stromkosten x 24 Stunden x 365 Tage x 5 Jahre Es werden also die Energiekosten bei maximaler Leistung über 5 Jahre berechnet, die zusätzlichen Knotenkosten (= Node-bezogene Kosten bestehend aus Netzwerk etc.) sowie Serverpreise inkl. Preis für den Einbau addiert und durch die SPEC geteilt; so erhält man den Wert EUR/SPEC, wobei der niedrigste Wert gewinnt. Die Stromkosten liegen bei 0,22 EUR, die Node-bezogenen Kosten (EUR/Server) hat GSI mit 494 EUR ermittelt. Daraus ergibt sich diese Formel: (Serverpreis inkl.Einbau + 494 EUR + (Leistungsaufnahme bei max.SPEC in KWh x 0,22 EUR x 24 Stunden x 265 Tage x 5 Jahre)) / SPEC Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Angebotsformblatt inkl. Cost-Breakdown zu Los A auszufüllen, dessen Vorgaben im Angebotsformblatt selbst sowie im Cost-Breakdown zu Los A und in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der Bewertung von Los A werden die Stromkosten berücksichtigt. Je niedriger hier der Verbrauch ist, desto postitiver wirkt sich das auf die Wertung aus. Gewertet wird wie folgt: (Serverpreis inkl.Einbau + Node-bezogene Kosten + Stromkosten über 5 Jahre bei max.Belastung)/SPEC Dabei werden die Stromkosten über 5 Jahre wie folgt ermittelt: Leistungsaufnahme bei max.SPEC in KWh x Stromkosten x 24 Stunden x 365 Tage x 5 Jahre
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1Z8KAFPG/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe auch oben unter Nachweise / Bedingungen - Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen In der Leistungbeschreibung sind viele Ausschlusskriterien der Server Eigenschaften und der technischen Bedingungen formuliert, die aufgrund der Zeichenbeschränkung hier nicht genannt werden können.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhal- ten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los B - Server für Speichersysteme
Beschreibung: Wir erwarten Ihr Angebot für die Initialbestellung für Storage-Server mit einer Bruttokapazität von mindestens 110 Petabyte. Diese müssen noch in 2024 geliefert werden [Ausschlusskriterium]. Wir werden Storage-Server bis zu einem Betrag von maximal 3.000.000 EUR (Initialbestellung) beschaffen. Die Server dienen der Erweiterung eines bestehenden Systems und unterliegen daher besonderen Kompatibilitätsanforderungen hinsichtlich der verwendeten Komponenten. Als Gehäuseformen sind Server + Disk-Enclosures mit Platteneinbau front + back zugelassen. Die Gehäuse müssen mindestens 4 Höheneinheiten (4U) haben. [Ausschlusskriterium] Server-Enclosure-Kombination werden im folgenden zusammenfassend als Storage-Server bezeichnet. Jeder Storage-Server muss mit den installierten Datenplatten eine Kapazität von mindestens brutto 1260 Terabyte plus Kapazität der Systemlaufwerke bereitstellen. [Ausschlusskriterium] Die Server müssen mit CentOS 7.8 vorinstalliert und getestet geliefert werden [Ausschlusskriterium] - Technische Eigenschaften der Storage-Server: - Jeder Server muss mit zwei CPUs ausgestattet sein (Doppelprozessorsystem). [Ausschlusskriterium] - Die Architektur der CPUs muss dem Typ x86-64 (auch bezeichnet als x64, AMD64 oder Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium] - Es müssen mindestens 16 physikalische Kerne pro CPU vorhanden sein. [Ausschlusskriterium] - Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.0 GHz sein. [Ausschlusskriterium] - Jeder Storage-Server muss mindestens 384 GB ECC-RAM bereitstellen. [Ausschlusskriterium] - Alle Arbeitsspeicherkanäle sind mit mindestens einem Speicherbaustein (DIMM) zu bestücken. Aller Arbeitsspeicherkanäle sind gleich zu bestücken. [Ausschlusskriterium] - Datenplatten und Systemlaufwerke sind an SAS-3-Controllern zu betreiben. [Ausschlusskriterium] - Jedes Enclosure ist an einem separaten SAS-3-Controller zu betreiben. [Ausschlusskriterium] - Die SAS-Controller müssen über JBOD-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium] - Die SAS-Controller müssen vom Typ Broadcom 9500-8i/9500-8e, vergleichbar oder besser, sein. [Ausschlusskriterium] - Das Enclosure muss zweikanalig an den SAS-Controller angeschlossen sein. [Ausschlusskriterium] - Die interne Verkabelung der Enclosures muss eine gleichmäßige Verteilung der Datenströme auf die Datenplatten gewährleisten. - Die Anbindung von Datenplatten im Storage-Server muss ebenfalls zweikanalig erfolgen. [Ausschlusskriterium] - Die Festplatten müssen über Dual-Expander - SAS-3 Backplanes mit den Controllern verbunden sein. [Ausschlusskriterium] - Monitoring o Status und Leistungsaufnahme der Netzteile der Enclosures (ebenso wie die der Server) müssen via IPMI auszulesen sein. [Ausschlusskriterium] - Systemplatten - Als Systemplatten im Storage-Server müssen zwei SSDs verwendet werden mit den folgenden Eigenschaften [Ausschlusskriterium]: o mindestens 480 Gigabyte netto Speicherkapazität o über 5 Jahre gemittelt muss mindestens 1 DWPD erreicht werden, d.h. bei 480 GB Kapazität 876 TBW oder mehr o die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen o die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 400 MB/s liegen - Diese Systemplatten müssen über ein RAID-1 abgesichert sein. Sofern diese Systemplatten an den SAS-Controller angeschlossen sind, muss dieser über Raid-1-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium] - Im Falle eines Server-Enclosure - Angebots müssen die Systemplatten direkt im Server verbaut werden und dürfen nicht über das Enclosure angebunden werden [Ausschlusskriterium]. ? - Datenplatten - Als Datenplatten sind SAS-Festplatten von mindestens 18 Terabyte vorgeschrieben mit den folgenden Eigenschaften: [Ausschlusskriterium] o Formfaktor: 3.5 Zoll o Drehzahl: 7200 RPM o Cache: mindestens 256 MB o Schnittstelle: 12 Gb/s SAS Interface o MTBF: mindestens 2.5 Millionen Stunden o Fehlerrate: 1 in 1015 gelesene Bits oder besser o Sektoren: 4KB nativ - Platten mit Shingled Magnetic Recording sind nicht zugelassen. [Ausschlusskriterium] - Es muss möglich sein, jede Einheit d.h. jeden Storage-Server und jedes Enclosure durch Bestücken vorhandener leerer Slots mit jeweils mindestens zwei zusätzlichen Hot-Spare-Datenplatten abzusichern. [Ausschlusskriterium] - Für jede Server-Enclosure-Kombination muss eine zusätzliche unverbaute Datenplatte mitgeliefert werden, die in Typ und Kapazität den verbauten Datenplatten entsprechen muss. [Ausschlusskriterium]. - Aus diesen Anforderungen und der vorgeschriebenen Brutto-Kapazität von mindestens 1260 Terabyte (siehe oben) ergibt sich eine Anzahl von 70 Datenplatten pro Storage-Server, mit der Möglichkeit weitere 4 Datenplatten als Hot-Spares nachrüsten zu können. - Der Austausch von Festplatten muss im laufenden Betrieb und ohne weitere Auswirkungen auf die betroffene oder andere ZFS-Gruppen stattfinden können. [Ausschlusskriterium] - Netzwerk Mindestens eine Nvidia HDR ConnectX-6 Dual-Port (HDR100) Infiniband Netzwerk- Schnittstelle (100Gbit/s) mit "Boot over Infiniband" Unterstützung, vergleichbar oder besser. [Ausschlusskriterium]. Insbesondere muss die Konfigurationsoption KEEP_LINK_UP_ON_BOOT_P1=1 zum Booten über HDR-Links gesetzt sein. Bitte geben Sie als Option den Preis für den Rack-Einbau pro Server bei GSI an. [Ausschlusskriterium]
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48820000 Server
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dabei verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Initialbestellung ist als Option der Einbau mit anzubieten - Ausschlusskriterium (siehe Leistungsbeschreibung und Angabe Lieferdatum auf dem Angebotsformblatt der einzelnen Lose).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55128
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dabei verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH plant in den kommenden 2 Jahren Server in drei Losen zu beschaffen. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.06.2024 und läuft zunächst 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch 2 mal um jeweils 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Voraussichtlich wird im Anfang 2028 eine weitere Bekanntmachung zur Neuvergabe des Auftrages erfolgen.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Gesamtangebotspreis", welches mit 90 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt: Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Angebotsformblatt inkl. Cost-Breakdown zu Los B auszufüllen, dessen Vorgaben im Angebotsformblatt selbst sowie im Cos-Breakdown zu Los B und in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt sind. Der Wertungspreis n wird wie folgt ermittelt: (Preis pro Server + Einbau pro Server) / (Kapazität in TB) Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Angebotsformblatt und dem Cost-Breakdown zu Los B ausgewiesenen Preise maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz
Beschreibung: Im LV werden Netzteile mit der Klasse "Platinum" zwingend vorausgesetzt (AUSSCHLUSSKRITERIUM); diese Netzteile er-halten 0 Punkte. Netzteile mit einer höheren "80plus" Spezi-fikation ("Titanium") erhalten 10 Punkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1Z8KAFPG/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe auch oben unter Nachweise / Bedingungen - Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen In der Leistungbeschreibung sind viele Ausschlusskriterien der Server Eigenschaften und der technischen Bedingungen formuliert, die aufgrund der Zeichenbeschränkung hier nicht genannt werden können.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhal- ten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los C - Server für wissenschaftliche Infrastruktursysteme
Beschreibung: Wir erwarten Ihr Angebot für 8 Hypervisor-Server und 4 Standard-Server (Initialbestellung), die den oben angegebenen allgemeinen Anforderungen und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen. Diese müssen noch in 2024 geliefert werden [Ausschlusskriterium]. Die Server müssen mit GNU/Linux Debian Stable oder Rocky-Linux vorinstalliert und getestet geliefert werden [Ausschlusskriterium] ? Technische Eigenschaften der Hypervisor-Server: - Jeder Hypervisor-Server muss mit zwei CPUs ausgestattet sein (Doppelprozessorsystem). [Ausschlusskriterium] o Die CPUs müssen vom Typ AMD Epyc oder Intel Xeon, 4. Generation, 32 Cores, vergleichbar oder besser, sein. [Ausschlusskriterium] o Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 3 GHz sein. [Ausschlusskriterium] - Jeder Hypervisor-Server muss mindestens 1 TB ECC-RAM DDR4 2933 oder besser bereitstellen. [Ausschlusskriterium] - Die Speicherausstattung der Server muss den Empfehlungen der CPU-Hersteller für maximale Performanz folgen. [Ausschlusskriterium] o Die Speicherbausteine müssen vom Mainboard-Herstellers für Mainboard und CPU freigegeben worden sein und über Fehlerkorrektur (ECC) verfügen. [Ausschlusskriterium] o Sämtliche verbauten Speicherbausteine müssen einer identischen Spezifikation (Größe, Zugriffstakt) entsprechen. [Ausschlusskriterium] o Es sind alle Arbeitsspeicherkanäle einer CPU mit mindestens einem Speicherbaustein (DIMM) zu bestücken. Alle Arbeitsspeicherkanäle sind gleich zu bestücken. [Ausschlusskriterium] - Die Hypervisor-Server müssen vom Typ 2 HE, 12 oder 24 Bay 2,5" Einschübe oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium] o Mindestens 4 Einschübe müssen NVME - U.3 Laufwerke aufnehmen und anbinden können. [Ausschlusskriterium] o Alle Laufwerke müssen in den vorhandenen Platteneinschüben verbaut sein und ohne Öffnen des Gehäuses getauscht werden können. [Ausschlusskriterium] - Systemplatten - Als Systemplatten im Hypervisor-Server müssen zwei SSDs verwendet werden mit den folgenden Eigenschaften [Ausschlusskriterium]: o mindestens 480 Gigabyte netto Speicherkapazität o über 5 Jahre gemittelt muss mindestens 1 DWPD erreicht werden, d.h. bei 480 GB Kapazität 876 TBW oder mehr o die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen o die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 400 MB/s liegen o Der Durchsatz muss mindestens 80 000 IOPS lesend und 30 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium] - Diese Systemplatten müssen über ein RAID-1 abgesichert sein. Sofern diese Systemplatten an den SAS-Controller angeschlossen sind, muss dieser über Raid-1-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium] - Die Systemplatten müssen direkt im Server verbaut werden. [Ausschlusskriterium]. - Datenplatten - Jeder Server muss mindestens 4 NVME-SSDs bereitstellen. [Ausschlusskriterium] - Die NVME-SSDs müssen folgenden Eigenschaften aufweisen: o Mindestens 7.68 TB netto Speicherkapazität [Ausschlusskriterium] o Schnittstelle U.3 [Ausschlusskriterium] o Mindestens 14000 TBW. [Ausschlusskriterium]] o Eine MTBF von mindestens 2 Millionen Stunden. [Ausschlusskriterium] o Die Lesegeschwindigkeit muss über 6000 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 5500 MB/s liegen [Ausschlusskriterium] o Der Durchsatz muss mindestens 1000 000 IOPS lesend und 200 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium] - Netzwerk Mindestens eine Nvidia ConnectX-6 Dual-Port Ethernet - Netzwerk-Schnittstelle mit 25 Gbit/s (SFP+/SFP28) , vergleichbar oder besser. [Ausschlusskriterium] ? Technische Eigenschaften der Standard-Server - Die Server müssen vom Typ 2 HE mit 12 Bay 3,5" Platteneinschüben oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium] - Jeder Server muss mit mindestens einer CPUs des Typs x86-64 (auch bezeichnet als x64, AMD64, Intel 64) ausgestattet sein. [Ausschlusskriterium] o Es müssen mindestens 8 physikalische Kerne vorhanden sein. [Ausschlusskriterium] o Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.2 GHz sein. [Ausschlusskriterium] - Jeder Server muss 64 GB ECC-RAM DDR4 2400 oder besser bereitstellen. [Ausschlusskriterium] - Die 12 möglichen Laufwerke müssen über eine entsprechende Backplane angesteuert werden. [Ausschlusskriterium] o Alle vorhandenen Platteneinschübe müssen mit Laufwerken bestückt und verwendet werden können, ohne dass die angebotene Hardware aufgerüstet werden muss. [Ausschlusskriterium] - Alle Laufwerke müssen über einen Hardware-Raid-Controller vom Typ Broadcom MegaRAID 9560 8i, vergleichbar oder besser, angebunden werden. [Ausschlusskriterium] - Alle Laufwerke, die in die Server-Front eingebaut werden können, müssen mit dem Hardware-Raid-Controller verbunden werden können. [Ausschlusskriterium] - Jeder Server muss als Systemplatten über zwei SSDs mit mindestens 480 GB Speicherkapazität verfügen. [Ausschlusskriterium] o Über 5 Jahre gemittelt müssen mindestens 1 DWPD erreicht werden (bei einer Kapazität von 480GB also 876 TBW oder besser). [Ausschlusskriterium] o Die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen. [Ausschlusskriterium] o Die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 300 MB/s liegen. [Ausschlusskriterium] o Der Durchsatz muss mindestens 80 000 IOPS lesend und 30 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium] o Die SSDs müssen in den vorhandenen Platteneinschüben verbaut sein und ohne Öffnen des Gehäuses getauscht werden können. [Ausschlusskriterium] - Die Server müssen mindestens zwei 10GBASE-T Ethernet-Schnittstellen haben. [Ausschlusskriterium] - Jeder Server muss nachträglich durch eine Infiniband- oder Ethernet-Karte als BootDevice erweiterbar sein, d.h. nach Einbau einer geeigneten Karte muss diese im (EFI-) BIOS als Boot-Device erscheinen bzw. eintragbar sein. Der Anbieter muss eine Anleitung liefern, wie das zu bewerkstelligen ist. [Ausschlusskriterium] Bitte geben Sie als Option den Preis für den Rack-Einbau pro Hypervisor- und pro Standard-Server bei GSI an. [Ausschlusskriterium]
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48820000 Server
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dabei verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Initialbestellung ist als Option der Einbau mit anzubieten - Ausschlusskriterium (siehe Leistungsbeschreibung und Angabe Lieferdatum auf dem Angebotsformblatt der einzelnen Lose).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55128
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dabei verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH plant in den kommenden 2 Jahren Server in drei Losen zu beschaffen. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.06.2024 und läuft zunächst 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch 2 mal um jeweils 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Voraussichtlich wird im Anfang 2028 eine weitere Bekanntmachung zur Neuvergabe des Auftrages erfolgen.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Gesamtangebotspreis", welches mit 90 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt: Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Angebotsformblatt inkl. Cost-Breakdown zu Los C auszufüllen, dessen Vorgaben im Angebotsformblatt selbst sowie im Cos-Breakdown zu Los C und in der Leistungsbeschreibung näher ausge-führt sind. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Angebotsformblatt und dem Cost-Breakdown zu Los C ausgewiesenen Preise maßgeblich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz
Beschreibung: Im LV werden Netzteile mit der Klasse "Platinum" zwingend vorausgesetzt (AUSSCHLUSSKRITERIUM); diese Netzteile er-halten 0 Punkte. Netzteile mit einer höheren "80plus" Spezi-fikation ("Titanium") erhalten 10 Punkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1Z8KAFPG/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe auch oben unter Nachweise / Bedingungen - Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen In der Leistungbeschreibung sind viele Ausschlusskriterien der Server Eigenschaften und der technischen Bedingungen formuliert, die aufgrund der Zeichenbeschränkung hier nicht genannt werden können.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhal- ten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf - Vergabemanagement
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf - Vergabemanagement
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf - Vergabemanagement
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 66cae9e2-f55d-4396-acf7-10e98ca5a567 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2024 13:51:12 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 185809-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/03/2024

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Herbstein
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Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Kalbach
Karben
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Kelkheim
Kelsterbach
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Lich
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Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
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Offenbach am Main
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Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
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