Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg

258589-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
OJ S 85/2024 30/04/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: b9fb042c-0a50-4b2e-b786-d84109b3333e
Vorherige Bekanntmachung: 00048726-2024
Interne Kennung: Vergabeverfahren Nr. 2024-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0HA0J
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gebietslos 1
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 1 umfasst die Landkreise Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtkreis Freiburg, Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut-Tiengen und Lörrach. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00048726-2024
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungsumme
Beschreibung: Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise vorgenommen. Das Angebot mit der niedrigsten Bewertungssumme ist das wirtschaftlichste Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Gebietslos 2
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 2 umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00048726-2024
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungsumme
Beschreibung: Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise vorgenommen. Das Angebot mit der niedrigsten Bewertungssumme ist das wirtschaftlichste Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Gebietslos 3
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 3 umfasst die Landkreise Göppingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00048726-2024
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungsumme
Beschreibung: Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise vorgenommen. Das Angebot mit der niedrigsten Bewertungssumme ist das wirtschaftlichste Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Gebietslos 4
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 4 umfasst die Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Rastatt, Calw, Freudenstadt sowie die Stadtkreise Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00048726-2024
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungsumme
Beschreibung: Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise vorgenommen. Das Angebot mit der niedrigsten Bewertungssumme ist das wirtschaftlichste Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Gebietslos 5
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 5 umfasst die Landkreise Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis sowie Heidenheim. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00048726-2024
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungsumme
Beschreibung: Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise vorgenommen. Das Angebot mit der niedrigsten Bewertungssumme ist das wirtschaftlichste Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Gebietslos 6
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 6 umfasst die Landkreise Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Heilbronn sowie die Stadtkreise Heidelberg, Heilbronn sowie Mannheim. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00048726-2024
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungsumme
Beschreibung: Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise vorgenommen. Das Angebot mit der niedrigsten Bewertungssumme ist das wirtschaftlichste Angebot.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Reha-Service Grundig GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-01 Gebietslos 1
Titel: Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln - Teil: Logistik und Verwaltung im Gebietslos 1
Datum des Vertragsabschlusses: 05/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ZAW gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-01 Gebietslos 2
Titel: Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln - Teil: Logistik und Verwaltung im Gebietslos 2
Datum des Vertragsabschlusses: 05/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rehazentral Wörner und Zajonc GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-01 Gebietslos 3
Titel: Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln - Teil: Logistik und Verwaltung im Gebietslos 3
Datum des Vertragsabschlusses: 05/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rehazentral Wörner und Zajonc GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-01 Gebietslos 4
Titel: Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln - Teil: Logistik und Verwaltung im Gebietslos 4
Datum des Vertragsabschlusses: 05/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Femos gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-01 Gebietslos 5
Titel: Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln - Teil: Logistik und Verwaltung im Gebietslos 5
Datum des Vertragsabschlusses: 05/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HLC Schwarz GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024-01 Gebietslos 6
Titel: Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln - Teil: Logistik und Verwaltung im Gebietslos 6
Datum des Vertragsabschlusses: 05/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3.08, Verhandlungen & Verträge - Produkte
Telefon: 0711652518928
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: IK187018425
Postanschrift: Presselstraße 19  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3.08, Verhandlungen & Verträge - Produkte
Telefon: 0711652518928
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Reha-Service Grundig GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE209761804
Postanschrift: Im Stöckacker, 18  
Stadt: Umkirch
Postleitzahl: 79224
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
Telefon: 0766594717839
Fax: 0766594717850
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: ZAW gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: HRB 420713
Postanschrift: Thanheimer Straße 46  
Stadt: Bisingen
Postleitzahl: 72406
Land, Gliederung (NUTS): Zollernalbkreis (DE143)
Land: Deutschland
Telefon: 07476899103
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Rehazentral Wörner und Zajonc GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE213361632
Postanschrift: Lotzbeckstr. 1  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 07215705830
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Rehazentral Wörner und Zajonc GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE213361632
Postanschrift: Lotzbeckstr. 1  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 07215705830
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0005
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Femos gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: HRB 242620
Postanschrift: Robert Bosch Straße 15  
Stadt: Gärtringen
Postleitzahl: 71116
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Telefon: 07034 2796 21
Fax: 07034 2796 14
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0006
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: HLC Schwarz GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HRB 700098
Postanschrift: Wernher von Braunstraße 2  
Stadt: Eppelheim
Postleitzahl: 69214
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Telefon: 06221-739113
Fax: 062217391158
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0007
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5a45ff1b-6687-46b7-a450-cbec7fa339de - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 11:04:19 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 258589-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024

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Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
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Baindt
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Baltmannsweiler
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Bärenthal
Bartholomä
Beilstein
Beimerstetten
Benningen am Neckar
Berg
Bergatreute
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Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
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Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Billigheim
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Bissingen an der Teck
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Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
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Bösingen
Bötzingen
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Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
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Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dogern
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dossenheim
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Dunningen
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Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
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Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
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Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Eggenstein-Leopoldshafen
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Eichstetten am Kaiserstuhl
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Ellwangen
Elzach
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Illingen
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Immenstaad am Bodensee
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Jagstzell
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Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
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Kenzingen
Kernen im Remstal
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Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
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Oberhausen-Rheinhausen
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Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
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