Deutschland – Baustelleneinrichtung – LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung

256156-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Baustelleneinrichtung – LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
OJ S 85/2024 30/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
Beschreibung: LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
Kennung des Verfahrens: 018f0ff1-ed3a-49e8-a6c4-3823daae1740
Interne Kennung: s46112000061001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Kroneplatz 14  
Stadt: Gemeinde Steina
Postleitzahl: 01920
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a - Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
KorruptionNach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Zwingend auszuschließen sind danach auch Unternehmen, wenn wegen solcher Straftaten gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 3 OWiG festgesetzt wurde. Einer solchen Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße in diesem Sinne steht die Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Von einem Ausschluss des Bieters in einem solchen Fall kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Vergleichsverfahren§ 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Betrugsbekämpfung§ 125 Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Kita Steina Baustelleneinrichtung
Beschreibung: Baustelleneinrichtung Das Grundstück Am Kroneplatz 14 in 01920 Steina, Gemarkung Obersteina, Flurstück 288/1 befindet sich im Bereich des Dorfzentrums, in nördlicher Richtung unmittelbar angrenzend an den Siedlungsraum. Westlich des Geländes befindet sich in einer Entfernung von ca. 100 Metern die Weißbachquelle sowie in ca. 200 m Entfernung der Kirchberg (362m). Das Gelände steigt nach Westen zum direkt angrenzenden, erhaltenswerten Gehölzstreifen und zum Sportplatz hin stetig an. In östlicher Richtung grenzt die ehemalige Festwiese und ein zukünftiges Wohngebiet an. Am nördlichen Randbereich des Grundstücks verläuft eine stillgelegte Mittelspannungsleitung, welche durch den Energieversorger rückgebaut wird. Das Gebäude befindet sich auf ansteigendem Gelände, eine Böschung zum Sportplatz ist in westlicher Richtung am Rande des Geländes vorhanden. Allerdings tangiert diese nicht das unmittelbare Baufeld des Gebäudes. Die erforderlichen Außenanlagenarbeiten für das Gebäude beginnen im April 2026 . In der Vergangenheit wurde das Grundstück als Festwiese für Veranstaltungen der Gemeinde Steina genutzt, es handelt sich um eine unbefestigte Wiesenfläche. Bei archäologischen Funden ist sofort die Bauleitung bzw. das Landesamt für Archäologie Sachsen zu kontaktieren.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Menge: 0 
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AM Kroneplatz 14  
Stadt: Steina
Postleitzahl: 01920
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 18/12/2026
Laufzeit: 124 Wochen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Anfragen müssen schriftlich erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 13:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
Registrierungsnummer: 213/149/01557
Postanschrift: Hauptstraße 64  
Stadt: Steina
Postleitzahl: 01920
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Philipp Branczeisz
Telefon: +49 (0) 173 167 69 63
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018f0ff8-e544-4b24-bdd3-aec794a0c37b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 14:30:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256156-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024

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