Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und den Umbau der Grundschule Oberemmel in Konz, Los 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 11
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.konz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und den Umbau der Grundschule Oberemmel in Konz, Los 3
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und den Umbau der Grundschule Oberemmel, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 zur HOAI.
54329 Konz-Oberemmel
Der Auftraggeber (Stadt Konz) plant die Sanierung und den Umbau der Grundschule Oberemmel, Kirchstraße 39 in 54329 Konz-Oberemmel.
Das Schulgebäude der Grundschule Oberemmel besteht aus 3 miteinander verbundenen Baukörpern aus den Jahren 1914, den 60er Jahren und den späten 80er Jahren. Das Gebäude der 60er Jahre wurde an den Altbau (Baujahr 1914) angebaut und ist mit diesem über den Erschließungsflur und den Flur im Obergeschoss verbunden. Das Gebäude der 80er Jahre, das an den Gebäudeteil der 60er Jahre angebaut wurde, ist mit diesem ebenfalls über einen Flur im Erdgeschoss verbunden.
Ziel des Planungskonzeptes für das Sanierungsvorhaben des Grundschulgebäudes in Oberemmel sind die Beseitigung energetischer Defizite, die Herstellung der Barrierefreiheit, die Verbesserung der Raumakustik und des Raumklimas in den Klassenräumen sowie die Sicherstellung der vorhandenen Rettungswege incl. der Erneuerung des Rauchabzuges im Treppenhaus des denkmalgeschützten Altbaus (Baujahr 1914). Die Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sind veraltet und sollen den heutigen Anforderungen entsprechend hergestellt werden.
Aufgrund der insgesamt veralteten Bausubstanz wurde ein ganzheitlich aufgestelltes Sanierungskonzept für die Schule entwickelt.
Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb umgesetzt. Die Aufstellung von Containern wird erforderlich.
Anträge auf Bezuschussung aus dem Kommunalen Investitionsprogram KI 3.0 und dem Schulbauförderprogramm (Brandschutz, Unfallkasse und Barrierefreiheit) wurden bereits gestellt.
Folgende Maßnahmen sollen in 3 Bauabschnitten umgesetzt werden:
— Instandsetzung der maroden Kellerdecke sowie des dazugehörigen Erdgeschossfußbodens im Altbau;
— Erneuerung der Fenster/Verglasung incl. Sonnenschutz im gesamten Schulgebäude;
— Energetische Maßnahmen im Bereich der Dächer;
— Erneuerung der Dacheindeckung des Erweiterungsbaus incl. neuer Blitzschutzanlage;
— Instandsetzung der Fassaden des Erweiterungsbaus und des Fachwerks des denkmalgeschützten Gebäudes;
— Beseitigung von Stufen in notwendigen Fluren;
— Errichtung eines neuen Technikraumes incl. der Herstellung einer neuen Elektro-Hauptverteilung zur Versorgung aller Gebäudeteile;
— Herstellung der Barrierefreiheit.
Die Baugenehmigung für die Maßnahme hinsichtlich der Architektenleistungen und der Leistungen der technischen Ausrüstung liegt bereits vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt vorliegend die Planungsleistungen für die Tragwerksplanung hinsichtlich der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 zur HOAI zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
— Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes;
— Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein,
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV,
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB,
1.5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013,
1.6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5. nachweisen,
1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen,
1.8. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten Nachweise vorzulegen,
1.9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
— „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zu Verfügung stehen.
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2010) im Bereich der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Umbau oder Sanierung oder Modernisierung einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule oder einer Berufsschule;
— Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens: 800 m2;
— vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
— ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe Seite 3 von 6 des Dokuments der „Eignungs- und Zuschlagskriterien“).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
— Angabe der Bruttogrundfläche (BGF);
— Auflistung der erbrachten Leistung nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen („Projektteam“). Das Projektteam muss mindestens aus 2 Ingenieuren im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen oder aus mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.5. dieser Teilnahmebedingungen und einer gleich qualifizierten Stellvertretung, die zu benennen ist, bestehen. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
— Angabe des Projektteams: Anzahl, Name, Qualifikation;
—Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl.EU Nr. L255S.22,2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
Abschnitt IV: Verfahren
54329 Konz
Die Angebotsöffnung wird von 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 8.6.2020 bei der Vergabestelle über die Plattform einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht elektronisch in Textform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
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