Einrichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes im Landkreis Altenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: K-AK-AWB-2020-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkstraße 8
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-ak.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes im Landkreis Altenkirchen
Einrichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes im Landkreis Altenkirchen (inkl. Verlade- und Transportleistungen).
Landkreis Altenkirchen
Einrichtung und Betrieb des Wertstoffhofes:
— Bereitstellung und Einrichtung eines Wertstoffhofes zum 1.1.2022 in einer Entfernung von max. 15 Straßen-km um das Zentrum der Kreisstadt Altenkirchen im Landkreis Altenkirchen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet;
— Annahme von verschiedenen vom Auftraggeber vorgegebenen Abfällen (inkl. Containergestellung).
Transport von Abfällen:
— Transport von Abfällen zu Umschlagstellen des Auftraggebers.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens zum 01.04. des jeweiligen Vorjahres gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein in Kopie vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Referenz/en (als Eigenerklärung) über die Betriebsführung eines/einer Wertstoffhofes/Recyclinghofes/Wertstoffsammelstelle oder einer sonstigen abfallwirtschaftlichen Anlage;
— Nutzungsnachweis zur Verfügbarkeit des vorgesehenen Standortes des Wertstoffhofes.
— Referenz/en (als Eigenerklärung) über die Betriebsführung eines/einer Wertstoffhofes/Recyclinghofes/Wertstoffsammelstelle oder einer sonstigen abfallwirtschaftlichen Anlage für mind. 12 Monate in den Jahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der Leistung und Beauftragungszeiträume (es gilt die Summe der Referenzen);
— Nutzungsnachweis zur Verfügbarkeit des vorgesehenen Standortes des Wertstoffhofes. Der Nachweis muss die Mindestangaben gemäß den Vergabeunterlagen beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer des angebotenen Standortes ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Verpflichtungserklärung/en nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55516
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ein statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.