Abstromsicherung auf dem Altstandort Chemische Reinigung Bernhard Dalichow GmbH i.L. Referenznummer der Bekanntmachung: DIII-UA-003/2020-OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königswalder Straße 18
Ort: Werdau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abstromsicherung auf dem Altstandort Chemische Reinigung Bernhard Dalichow GmbH i.L.
Auftragsgegenstand sind die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen zur hydraulischen Sicherung über einen Zeitraum von 3 Jahren, i. W. bestehend aus einem Förderbrunnen mit Förderpumpe, einer Grundwasseraufbereitungsanlage und einem Einleitbauwerk inkl. Wartung und Eigenüberwachung sowie die Überwachung der Errichtung und des Betriebs der Anlagen zur hydraulischen Sicherung und die Durchführungunabhängiger Kontrolluntersuchungen (Fremdüberwachung).
Hydraulische Abstromsicherung
Altstandort „Chemische Reinigung und Wäscherei Firma Bernhard Dalichow GmbH i. L.“
08371 Glauchau
Siedlerweg 57
Gegenstand des Loses 1 sind die Errichtung und der Betrieb eines Förderbrunnens inkl. Förderpumpe, die Lieferung, Gestellung und der Betrieb einer Grundwasseraufbereitungsanlage (GWAA) zur Reinigung des vor allem mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und aromatischen Kohlenwasserstoffen(BTEX) belasteten Grundwassers sowie die Errichtung eines Einleitbauwerkes. Hierbei wird über den angefragten Betriebszeitraum von 3 Jahren mit einem mittleren Durchsatz an aufzubereitendem Grundwasser von 1,8 m3/h (maximal 3 m3/h) sowie einer Zulaufkonzentration an LHKW von maximal 70 mg/l gerechnet. In die Leistungen integriert sind weitergehend Wartung und Eigenüberwachung.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Fremdüberwachung
Altstandort „Chemische Reinigung und Wäscherei Firma Bernhard Dalichow GmbH i. L.“
08371 Glauchau
Siedlerweg 57
Das Landratsamt Zwickau beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Fremdüberwachung im Zusammenhang mit den ab Oktober 2020 bis Januar 2024 umzusetzenden Leistungen zur hydraulischen Sicherung am Altstandort "Chemische Reinigung und Wäscherei Firma Bernhard Dalichow GmbH i. L." in 08371 Glauchau, Siedlerweg 57. Die Fremdüberwachung hat folgende Leistungen zu erbringen:
— Einarbeitung in das Vorhaben und in die Auftragsunterlagen des ausführenden Unternehmens;
— Teilnahme an einer Anlaufberatung für die hydraulische Sicherung vor Ausführungsbeginn;
— Überwachen und hydrogeologische Betreuung des Baus eines Förderbrunnens für die hydraulische Sicherung;
— Überwachen der Lieferung und Errichtung der Anlagen zur hydraulischen Sicherung (inkl. Anschluss des Förderbrunnens und Ablauf in den Rothmühlgraben) in Übereinstimmung mit dem Auftrag an den Anlagenbetreiber;
— Überwachung und Auswertung des 14 tägigen Probebetriebs der Grundwasseraufbereitungsanlage inkl. Wasserstandserfassung am Förderbrunnen und an weiteren Grundwassermessstellen, Probenahmen und Laboranalytik;
— laufende Kontrolle der monatlichen Durchführung und Ergebnisvorlage der Eigenüberwachung auf Einhaltung der Vorgaben und auf Plausibilität;
— Kontrolle der vorhandenen Filterkapazitäten und Anzeige an den Auftraggeber bei Anzeichen eines notwendigen Austauschs;
— Kontrolle der Ausführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten und von außerplanmäßigen Arbeiten zur Störungsbeseitigung;
— Durchführung monatlicher unabhängiger Kontrolluntersuchungen (Probenentnahme, Analytik) zur Einhaltung der Einleitungs- und ggf. Abluftgrenzwerte;
— Feststellung von Defiziten des Anlagenbetriebs und Information des Auftraggebers hierüber inkl. Unterbreiten von Vorschlägen zu deren Beseitigung;
— Durchführung und Auswertung eines halbjährlichen maßnahmenspezifischen Grundwassermonitorings zur Erfassung der Auswirkungen der hydraulischen Sicherung auf den betroffenen Grundwasserkörper;
— Dokumentation: Erstellung von Jahresberichten zur Hydraulischen Sicherung inkl. ausführlicher Dokumentation des Betriebs der Förder- und Aufbereitungsanlagen, der Eigen- und Fremdüberwachung, der Maßnahmen zur Wartung und Störungsbeseitigung (inkl. Entsorgungen) und des maßnahmenspezifischen Grundwassermonitorings, inkl. Erarbeitung von Empfehlungen zur Optimierung des Sicherungsbetriebs und der weiteren Überwachung;
— Aufmaß- und Rechnungsprüfung für Leistungen des Anlagenbetreibers;
— Vorbereitung von und Teilnahme an Ortsterminen und an Beratungsterminen mit dem Auftraggeber.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen:
1. Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung ein Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe derRechtsvorschriften des Mitgliedsstaates,
2. Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Los 1:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen:
1. Bescheinigung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung sowie Umwelthaftpflicht im Auftragsfall;
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Los 2:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen:
1. Bescheinigung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung sowie Umwelthaftpflicht im Auftragsfall;
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (fachliche Begleitung und Dokumentation der hydraulische Sicherung oder Sanierung eines Lösungsmittelschadens; ebenso werden Grundwasserüberwachungen von LHKW-Schäden als vergleichbar anerkannt, wenn diese eine gutachterliche Bewertung einschließen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Los 1 und Los 2:
Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht von jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR beschränkt sein.
Los 1:
1. Eigenerklärungen über die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung mit folgenden Angaben/Beschreibungen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Ansprechpartner; Leistungszeitraum (Monat/Jahr); Auftragssumme; Kurzbeschreibung der Maßnahme; Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges(Anzahl Brunnen, Förderraten, Schadstoffbelastungen des Rohwassers); Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
2. Eigenerklärung über die technische Leitung (Projektleiter AN und Stellvertreter) oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle/Eigenüberwachung beauftragt sind,
3. Beschreibung der vorgesehenen Technologie in Form eines Anlagenkonzeptes für die Grundwasseraufbereitungsanlage. Folgende Inhalte sind beim Technologie- und Anlagenkonzept zu berücksichtigen: Platzbedarf und ETA/MSR, Nachweis zur Eignung der bestehenden Aufstellfläche und Infrastruktur; Reinigungstechnologie einschließlich R&I-Fließbild gemäß DIN 10628, konkreter Nachweis der Eignung mit Bezug zur Grundwasserbeschaffenheit der Messstellen P 15 und P 18 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 der vorliegenden Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Analysenergebnisse, inkl. der Milieu- und Vor-Ort-Parameter, anorganischen und organischen Parameter. Der Nachweis muss plausibel, bspw. rechnerisch, mit Angabe der relevanten Einflussfaktoren geführt werden. Dimension, Nachweis der Eignung mit Bezug zu dem vorgegebenen Mindest- und Maximalvolumenstrom (Rohwasser und Reinwasser). Modularer Aufbau, Nachweis einer prinzipiell möglichen Nachrüstung zusätzlicher Komponenten (bspw. zur Entfernung von Leicht- und/oder Schwerphase), bzw. auch zur Erhöhung der Anlagenkapazität (Durchsatz/Gesamtförderrate) oder zur Außerbetriebnahme von Einzelkomponenten. Sicherheitsvorkehrungen, Nachweis der Eignung mit Bezug zu technischen Regelwerken, DIN- und/oder EN-Normen.
Los 2:
1. Referenzen des Bieters zu mindestens drei vergleichbaren Leistungen (Definition vergleichbarer Leistungen siehe unten) in den letzten 10 Jahren (ab 2010),
2. verbindliche Benennung aller Projektteammitglieder mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
3. Erklärung zur Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers (hierzu ist das in Anlage 5 beiliegende Muster zu verwenden).
Als vergleichbare Leistungen werden solche anerkannt, bei denen der Bieter die hydraulische Sicherung oder Sanierung eines Lösungsmittelschadens fachlich begleitet und dokumentiert (hat). Ebenso werden Grundwasserüberwachungen von LHKW-Schäden als vergleichbar anerkannt, wenn diese eine gutachterliche Bewertung einschließen. Dies ist durch detaillierte Angaben (Objektbezeichnung, Leistungszeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Telefonnummer; Angaben zur ausgeführten Leistung) mit dem Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Los 1:
Mindestens zwei gleichartige Referenzprojekte unter Einhaltung folgender Mindeststandards: Anlage zur Behandlung von Grundwasser, (An-)Steuerung von mindestens 1 Entnahmebrunnen; tatsächlicher Durchsatz mindestens 1,5 m3/h; Rohwasserbelastung von mehr als 2 000 μg LHKW/l über mindestens 6 Monate, Fernüberwachung mit Erfassung der Durchflussrate(n) und des Grundwasserstands in dem/den Förderbrunnen; Nachweis einer gültigen Akkreditierung des für die Eigenüberwachung vorgesehenen Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Bestimmung von LHKW inkl. Vinylchlorid im Wasser und in der Luft; Nachweis akkreditiertes Analyseverfahren für LHKW: DIN EN ISO 10301: 1997-08 (F4), Dampfraumanalyse (oder gleichwertig).
Los 2:
1. Nachweis einer gültigen Akkreditierung des vorgesehenen Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Bestimmung von LHKW inkl. Vinylchlorid im Wasser und in der Luft; Nachweis akkreditiertes Analyseverfahren für LHKW: DIN EN ISO 10301: 1997-08 (F4), Dampfraumanalyse (oder gleichwertig),
2. Nachweisunterlagen für die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004/TRGS 524,
3. Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zur Grundwasserprobenahme nicht älter als 3 Jahre.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 und 4 GWB als aktuelle Eigenerklärung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 Abs. 1 GWB als aktuelle Eigenerklärung,
3. Fallseine Bietergemeinschaft vorliegt, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234 VHB),
4. Soweit erforderlich, Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235 VHB),
5. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer einschließlich Haftungserklärung, falls der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Formblatt 236 VHB).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise, Beanstandungen, Auskunftsersuchen werden bis zum 6.7.2020 entgegengenommen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Zuwendungen; kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand sowie Eröffnung der Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.