35EU/19 – Sporthallenboden Ersatzneubau Mehrzweckhalle Mäusheckerweg Referenznummer der Bekanntmachung: 35EU/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
35EU/19 – Sporthallenboden Ersatzneubau Mehrzweckhalle Mäusheckerweg
Beim den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um ca. 1 560 m2 flächenelastischen Sportboden auf Dämmlage mit einem Oberbelag aus Linoleum und ca. 3 600 m Spielfeldmarkierung.
Beim den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um ca. 1 560 m2 flächenelastischen Sportboden auf Dämmlage mit einem Oberbelag aus Linoleum und ca. 3 600 m Spielfeldmarkierung.
Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zur KW 24 2020 zugehen.
Vollendung innerhalb von 24 Werktagen (20 Arbeitstage/5-Tage-Woche).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
35EU/19 – Sporthallenboden Ersatzneubau Mehrzweckhalle Mäusheckerweg
Postanschrift: Tübinger Straße 126
Ort: Holzgerlingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (siehe VHB Formblatt 216, Ziff. 1):
— VHB Formblatt 213 Angebotsschreiben;
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm;
— VHB Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnachweis;
— VHB Formblatt 221/222 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 221/222;
— VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen;
— Beiblatt der Stadt Trier zu 214 (besondere Vertragsbedingungen);
— Mustererklärungen 1 und 3.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen (siehe VHB Formblatt 216, Ziff. 2):
— VHB Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223;
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
— Bestätigungen der Eigenerklärungen;
— Produktdatenblätter benannter Fabrikate;
— Urkalkulation.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.