Planungsleistungen TGA AG 1-8 für die Sanierung und Modernisierung des Volkshauses Groitzsch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Groitzsch
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.groitzsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen TGA AG 1-8 für die Sanierung und Modernisierung des Volkshauses Groitzsch
Durch die Sanierung und Modernisierung des in den 1920er Jahren errichteten Volkshauses Groitzsch soll wieder eine attraktive Kulturstätte in der Stadt Groitzsch entstehen. Vorgesehen ist eine multifunktionale Nutzung für bis zu 400 Personen auf einer NUF von 1 250 m2 im Bestand und in einem Neubau. Die Objektplanung Gebäude und die Tragwerksplanung wurden bereits in einem VgV-Verfahren vergeben. Um die Vorplanungsvarianten bautechnisch bewerten und einen qualifizierten Förderantrag stellen zu können, soll mit diesem Vergabeverfahren der Fachingenieur TGA ausgewählt werden. Aufgrund der Komplexität erfolgt eine Gesamtvergabe der Anlagengruppen 1-8 an einen Planer, der damit das gesamte Haustechnikkonzept verantwortet.
Im Frühjahr 2020 soll der Förderantrag eingereicht werden, eine Realisierung des Vorhabens ist bis 2023 angedacht, wobei die Bereitstellung notwendiger Fördermittel den Umsetzungszeitraum bestimmen wird. Es ist von einer abschnittsweisen Errichtung in mindestens 2 Bauabsc
Groitzsch
— Fachplanung technische Ausrüstung HOAI § 55, LP 1-9 in den Anlagengruppen
—— Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
—— Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
—— Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
—— Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
—— Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
—— Anlagengruppe 6: Förderanlagen
—— Anlagengruppe 7: optional Bühnentechnik, Feuerlöschtechnik und Küchentechnik
—— Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Da Bedarf und Umfang der Planungsleistungen in der AG 7 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar sind, besteht hierzu nur eine Option zur Vergabe durch den Auftraggeber. Sollte die Leistung nicht vom Bewerber selbst erbracht werden, kann er diese auch an Nachauftragnehmer vergeben, diese müssen im Vergabeverfahren noch nicht benannt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 HOAI Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und notwendigen Zuarbeiten zum Förderantrag. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Der genaue Ablauf wird sich aus der Finanzierung ergeben. Die AG 7 wird ebenfalls nur optional beauftragt in Abhängigkeit von Planung und Finanzierung. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es wird ein Werkvertrag mit zweimonatlicher Kündigungsfrist beauftragt, wobei bei Kündigung nur die bisher erbrachten Leistungen bezahlt werden. Der Auftragnehmer hat bei Kündigung durch den Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten Fragen von Bewerbern auftauchen, sind die Antworten unter der in I.3 genannten Adresse abrufbar. Die nicht registrierten Bewerber erhalten darüber keine weitere Information, sondern müssen sich selbständig darum bemühen.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Textform mittels einer pdf-Datei ohne Kennwortschutz über die Vergabeplattform Subreport Elvis einzureichen.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt: 7.12.2019 Ende Bewerbungsfrist 7.1.2020 10.00 Uhr Einladung Bewerber 17.1.2020 Vergabeverhandlung 4.2.2020 finales Angebot 7.2.2020 10.00 Uhr Information über beabsichtigte Vergabe 7.2.2020.
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.