Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in Form einer Dienstleistungskonzession durch den Aufgabenträger Stadt Goch nach Artikel 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007)
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Markt 2
Ort: Goch
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in Form einer Dienstleistungskonzession durch den Aufgabenträger Stadt Goch nach Artikel 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007)
Stadt Goch
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in Form einer Dienstleistungskonzession gemäß Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 durch die Stadt Goch (Stadt) als Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW im Ortsverkehr für die StadtLinien SL 11 bis 18 an die LOOK Busreisen GmbH – „Der vom Niederrhein“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die wesentlichen Anforderungen an den zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienst (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Sätze 2 und 3 PBefG) sind Gegenstand des Kommunalen Nahverkehrsplans für die Stadt Goch (Zeitraum vom 3. Dezember 2019 bis 2. Dezember 2029)", der als Download unter: https://www.goch.de/de/allg-res/oepnv-entwicklungsplan-2004.pdf/ zur Verfügung steht. Die Stadt Goch behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse sowie gesetzliche oder finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.
Die Stadt Goch ist zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV im Ortsverkehr und damit zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. b VO 1370/2007, § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Verdingungsordnungen keine Anwendung finden, da der öffentliche Dienstleistungsauftrag in Form einer Dienstleistungskonzession vergeben werden soll.
Informationen zum eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren und zur zuständigen Genehmigungsbehörde:
Für den von der Vergabe umfassten Linienverkehr kann innerhalb einer Frist von drei Monaten seit dem Tag dieser Vorabbekanntmachung ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Der Antrag muss die in der Vorabbekanntmachung und
Dem Kommunalen Nahverkehrsplan beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Auskünften über das Genehmigungsverfahren ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, [removed], Telefax: [removed].
Ansprechpartner:
Herr Wermter, Telefon: [removed],
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Rheinland, C7o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Tel.: +49 221 147 3055, Fax: +49 221 147 2889, [removed] (nicht für Neuanträge), Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Vergabekammer Rheinland, C7o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Tel.: +49 221 147 3055, Fax: +49 221 147 2889, [removed] (nicht für Neuanträge), Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html