Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Talstr. 3
Ort: Klipphausen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 35204 / 217-51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klipphausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 – Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
Gemeinde Klipphausen
Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten für das zu errichtende NGA-Netz.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 2 – Lieferung von Multirohren und Kleinteilen
Gemeinde Klipphausen
Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen für das zu errichtende NGA-Netz.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 3 – Lieferung von Glasfaserkabeln
Gemeinde Klipphausen
Das Los 3 betrifft die Lieferung von Glasfaserkabeln für das zu errichtende NGA-Netz.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 4 – Lieferung von Schächten
Gemeinde Klipphausen
Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten für das zu errichtende NGA-Netz.
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 5 – Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden
Gemeinde Klipphausen
Das Los 5 betrifft die Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden (FTTH-Gebäude/ POP) für das zu errichtende NGA-Netz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoGund und § 21 des SchwarzarbG vorliegen;
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Eine parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist unzulässig.
Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässig, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.
7. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
1. Eigenerklärungen über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sach-/Vermögensschäden oder ggf. sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
3. Eigenerklärung, dass der Bieter die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird,
4. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
5. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
2. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
3. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt,
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 und 2 sowie III.1.3) Nr. 1 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote,
5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet,
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren Vergabe des Betriebes von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail:[removed], Tel.:+49 (0) [removed]) wenden. Auf Fragen, die nach dem 28.7.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachfordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]